Genozid

Von der Majestät der Wahrheit

Der Verfassungsrat, Frankreichs Oberster Gerichtshof, hat entschieden: Das am 23. Januar von der Pariser Nationalversammlung und vom Senat verabschiedete Gesetz, das für die Leugnung des Völkermords an den Armeniern eine Haftstrafe von einem Jahr und eine Geldbuße bis zu 45.000 Euro vorsieht, verstößt gegen das Recht der freien Meinungsäußerung. Es ist verfassungswidrig und kann nicht inkrafttreten.

Damit ist das Fehlurteil unserer Epoche gefällt worden, ein Rückschlag in der französischen und internationalen Rechtsgeschichte sondergleichen. Denn dieser erste Genozid des 20. Jahrhunderts muss nicht hinterfragt werden, er ist überwältigend belegt.

Akte Und das ironischer- und paradoxerweise durch den damaligen Bundesgenossen, das kaiserliche Deutschland selbst, und seinen diplomatischen Schriftverkehr: Die Akte Türkei 183, Band 36 bis 46 im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes ist das Protokoll eines endlosen Grauens.

Stichtag ist der 24. April 1915. Über Nacht werden in Konstantinopel Hunderte Notabeln verhaftet, Lehrer, Ärzte, Journalisten, Abgeordnete, Bankiers, sämtlich Armenier, eine Elite der christlichen Minderheit, die nun nahezu spurlos verschwindet. Auftakt für ein bis dahin noch unvorstellbares Drama.

Nach schweren Pogromen gegen die Armenier schon in den Jahren 1894, 1896 und 1909 wird nach dem Eintritt der Türkei in den Ersten Weltkrieg im November 1914 nun zum finalen Schlag gegen die seit je missliebige Minderheit ausgeholt. Begründung: »Abwehr drohenden Verrats und Hilfe für den Feind«, das zaristische Russland. Ein Vorwand für das Todesurteil – die Deportation.

Der Befehl dazu ergeht am 27. Mai 1915. Er setzt in Ostanatolien, in der Schwarzmeerregion und in Kilikien, danach auch im Westen des osmanischen Reiches, Hunderttausende von Armeniern beiderlei Geschlechts und jeden Alters in Bewegung. In unübersehbaren Kolonnen werden die Deportierten mit meist nicht mehr als den Kleidern auf ihrem Leib über unwegsame Gebirge und reißende Flüsse den Wüsten Syriens und Mesopotamiens zugetrieben – wo aber nur ein Rest eintreffen wird.

Schreckensbilder Die anderen werden unterwegs angefallen von Gendarmen, Soldaten, professionellen Räubern, von Kurden und ausdrücklich zu diesem Zweck freigelassenen Sträflingen, den sogenannten Tschetes. Die menschliche Fantasie reicht nicht aus, um sich die Schreckensbilder vorzustellen, die nun zwischen Trapezunt und Aleppo abrollen, und die sich zutragen zwischen Waffenlosen und Schwerbewaffneten.

Massenexekutionen und Einzelmorde, Tod durch Pfählen, Abhäuten und Verbrennen bei lebendigem Leibe, Massenschändungen von Frauen und Mädchen, Verschleppung in Harems und Versklavung in muslimischen Haushalten. Der Rest sind die Wüstenlager, trostlose Zielorte – Homs, Hama, Deres-Sor, Mossul. »Kein Brot, Gift!«, haben zu Skeletten Abgemagerte hilfswilligen Augenzeugen zugerufen, »Kein Brot, Gift« …

Wenn es denn überhaupt noch eines Beweises für die Vorsätzlichkeit des Völkermords bedürfte – hier in der Wüste, diesem Zentrum des Nichts im Nirgendwo, hier ist er erbracht. Die Deportation war das große Instrument der Massenvernichtung, nach dem Willen ihrer Vollstrecker und dem Deutschen Kaiserreich als Mitwisser und Mittäter.

Auch wenn alle Gräuel von der Antike an unter das Elektronenmikroskop der Geschichte gelegt werden, was dort stattfand, war eine Vereinigung von Mord, Vertreibung und Enteignung, deren Dimensionen einen neuen Begriff schufen – Genozid, Völkermord.

Leugnung Die Türkei aber tut seit fast 100 Jahren nichts anderes als abzustreiten. Wenn überhaupt, wird offiziell nur von »tragischen Ereignissen« und »gegenseitigen Massakern« gesprochen. Was sich etabliert hat, ist eine tief institutionalisierte Leugnungsindustrie, eine staatliche Philosophie historischer Selbstentsorgung mit der Losung: »Wie kommen wir am billigsten davon?« Es ist die große Lebenslüge, und ihr Name ist heute Recep Tayyip Erdogan, Ministerpräsident der Republik Türkei.

Aber die Majestät der Wahrheit hat ihre eigenen Gesetze!

»Man hat hier eine Million Armenier umgebracht, und fast niemand traut sich, das zu erwähnen. Also mache ich es, und dafür hassen sie mich.« So der Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk. Wir kennen die Bilder, die folgten und die das Bekenntnis nach sich zogen: körperliche Angriffe, Polizeischutz, Verfahren wegen »Verunglimpfung« des Türkentums nach dem berüchtigten Artikel 301. Aber ein Tabu, wie so lange, ist der Völkermord an den Armeniern auch dort nicht mehr.

»Vergesst über den Streit um die Definition ›Völkermord‹ nicht den Völkermord selbst«, so die klassische Antwort des armenischen Schriftstellers Hrant Dink auf die Frage »Genozid oder nicht?« Der Preis dafür: sein Leben.

Mord Am 19. Januar 2007 im Istanbuler Stadtteil Sisli, vor dem Redaktionsgebäude seiner kleinen Zeitung »Agos«, von einem 17-Jährigen mit älteren Hintermännern ermordet, wird Dinks Beisetzung zur großen Überraschung.

Der Trauerzug ist kilometerlang, eine unübersehbare Masse, die Demonstration einer großen Sympathie. Schwarze Tücher wurden hochgehalten, Menschen schluchzten, auf Transparenten war zu lesen. »Wir sind alle Armenier«. Und unvergesslich Rakel Dink, die Witwe, die mit hoher, brüchiger Stimme gegen den Wind des Bosporus anrief: »Mein Geliebter, du hast uns, deine Familie, verlassen, aber nicht die Türkei.« Die aber übt sich weiter in Schweigen.

Wie es auch alle deutschen Regierungen, vom Kaiserreich über die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepublik getan haben – bis zum 15. Juli 2005. An diesem Tag entschuldigte sich der Deutsche Bundestag nach 90 Jahren Schweigen unter parteiübergreifendem Applaus und interfraktioneller Einigkeit, ohne Gegenstimme oder Enthaltung, für die deutsche Mitverantwortung. Ein großes, kaum fassbares Wunder in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus. Das Schicksal der Armenier hatte die Stimmen von Regierung und Opposition geeint.

Mit einem »Schönheitsfehler«: Der Begriff »Völkermord« wurde im Text ganz offensichtlich bewusst gemieden – das
Codewort, das Corpus Delicti, woran sich auch jetzt wieder die Geister scheiden.

Die französischen Anhänger des Leugnungsgesetzes haben Revision angekündigt – der Fall geht weiter. Die Majestät der Wahrheit hat ihre eigenen Gesetze!

Der Autor ist Schriftsteller (»Die Bertinis«) und Publizist. Er engagiert sich seit vielen Jahren als »Anwalt der armenischen Sache«. 2005 und 2010 war er Hauptredner bei der
zentralen Gedenkfeier zum Jahrestag des Völkermordes an den Armeniern in der Frankfurter Paulskirche.

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