EILMELDUNG! Medienberichte: Terroranschlag auf Chanukka-Feier in Australien

Einspruch!

Vom Weg abgekommen

Nach dem spärlichen Ergebnis der Gurlitt-Taskforce und der Nachricht, dass die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen NS-Raubkunst zu günstigen Preisen an Nazi-Familien wie die Görings verkauft haben, scheint man in diesem Lande beim Umgang mit NS-Raubkunst vom Weg abzukommen.

Das Direktorium der Claims Conference hat deshalb eine Resolution beschlossen und Deutschland aufgefordert, sich seiner moralischen Verantwortung mit Nachdruck zu stellen. Dabei gibt es drei zentrale Forderungen. Eine lautet: Mit NS-Raubkunst dürfen keine Profite gemacht werden! NS-Raubkunst darf auf dem Kunstmarkt keinen Wert mehr besitzen, und diejenigen, die wissentlich damit handeln oder ihren Verpflichtungen zur Provenienzrecherche nicht nachkommen, sollen öffentlich gemacht werden.

Flucht Zudem muss der uneingeschränkte Zugang zu allen Archivalien und Informationen gewährleistet werden. Gerade aufgrund der NS-Verfolgung der ursprünglichen Eigentümer ist die Nachweisführung meist sehr schwierig, da Dokumente infolge von Flucht, Inhaftierung und Verschleppung oft nicht mehr vorhanden sind. Andererseits werden sie in Restitutionsverfahren verlangt.

Erben stoßen bei der Suche auf Abwehr und Zurückweisung. Und wer eine Suchmeldung in der Lost-Art-Datenbank einstellt, muss mit Schadenersatzansprüchen der derzeitigen Besitzer rechnen, die um ihre Profite im Falle eines Verkaufs besorgt sind.

Nicht zuletzt müssen faire und gerechte Verfahren gewährleistet sein. Während für Restitutionsgesuche an öffentliche Einrichtungen die freiwillige Bindung an die Washingtoner Prinzipien gilt, besteht im privaten Bereich keinerlei Handhabe, geraubte Kunstwerke zurückzuerhalten. Es ist an der Zeit, die Herausgabe von NS-Raubkunst in einem Gesetz zu regeln. Die Verfahren müssen nach klaren und transparenten Regeln erfolgen und die Gremien ausgewogen besetzt sein.

Der Autor ist Repräsentant der Claims Conference in Deutschland.

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