Im Hamburger Prozess gegen zwei Männer, die im Auftrag iranischer Stellen Anschläge in Deutschland vorbereitet haben sollen, will Volker Beck seine Beteiligungsrechte vor Gericht durchsetzen. Dies geht aus einem Bericht des »Tagesspiegel« hervor. Das Oberlandesgericht hat seinen Antrag auf Zulassung als Nebenkläger zurückgewiesen. Dagegen geht der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft nun mit einer Anhörungsrüge vor.
»Wenn man sich öffentlich zusammenreißt, bedeutet das ja nicht, dass einem das Vorgefallene nichts ausmacht.« Volker Beck
Beck gehört zu den Personen, gegen die sich die mutmaßlichen Anschlagspläne gerichtet haben sollen. Neben ihm soll auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, im Visier der mutmaßlichen Täter gestanden haben.
Das Oberlandesgericht begründete die Ablehnung unter anderem damit, dass die den Angeklagten vorgeworfenen Handlungen lediglich als strafbare Vorbereitung eines möglichen Anschlags einzustufen seien. Daraus ergebe sich für Beck kein ausreichendes Recht, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen.
Keine besondere Schutzbedürftigkeit
Zudem habe das Gericht keine besondere Schutzbedürftigkeit festgestellt, die eine Nebenklage rechtfertigen würde. Auch der Generalbundesanwalt hatte sich gegen eine Beteiligung Becks ausgesprochen. Nach dessen Einschätzung gingen die Einschränkungen durch den Personenschutz nicht über das hinaus, was bei einer Person des öffentlichen Lebens als hinnehmbar angesehen werden könne.
Beck weist diese Einschätzung entschieden zurück. Er kritisiert insbesondere, dass das Gericht offenbar ohne persönliche Rücksprache mit ihm beurteilt habe, welche Folgen die mutmaßlichen Anschlagspläne für ihn und sein Umfeld gehabt hätten.
»Wenn man sich öffentlich zusammenreißt, bedeutet das ja nicht, dass einem das Vorgefallene nichts ausmacht«, sagt Beck. Die Entscheidung empfinde er als besonders schwer nachvollziehbar, weil die Auswirkungen des Falls bis heute seinen Alltag bestimmten.
Recht auf Gehör verletzt
Becks Anwältin Kristin Pietrzyk greift die Entscheidung dem »Tagesspiegel«-Bericht zufolge auch aus verfahrensrechtlicher Sicht an. Ihrer Auffassung nach wurde das Recht ihres Mandanten auf rechtliches Gehör verletzt. Hintergrund ist, dass Beck die Stellungnahmen der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung erst nach der Entscheidung über seinen Antrag erhalten haben soll.
Damit habe er keine Möglichkeit gehabt, den darin enthaltenen Argumenten entgegenzutreten. Insbesondere hätte Beck nach Ansicht seiner Verteidigerin darlegen können, welche konkreten Folgen die Bedrohung für sein Leben und seine persönliche Sicherheit hat.
Pietrzyk hält die rechtliche Bewertung des Gerichts zudem für widersprüchlich. Bei einem unmittelbaren körperlichen Angriff wäre ihr Mandant unter bestimmten Voraussetzungen nebenklageberechtigt. Dass ein mutmaßlicher Anschlagsauftrag aus dem Ausland hingegen nicht zu einer entsprechenden Beteiligung führen solle, sei aus ihrer Sicht kaum vermittelbar.
Beck will eigene Fragen einbringen
Seit Beginn des Verfahrens verfolgt Beck die Verhandlung aus dem Zuschauerraum. Gerade dort sieht er einen entscheidenden Nachteil seiner fehlenden Beteiligung: Bestimmte Fragen, die aus seiner Sicht für die Opferperspektive relevant sind, würden im Verfahren nicht ausreichend behandelt.
So sei beispielsweise bekannt geworden, dass einer der Angeklagten regelmäßig das Islamische Zentrum Hamburg besucht haben soll. Für Beck wirft dies Fragen zu möglichen Hintergründen und Verbindungen auf. Als Nebenkläger hätte er nach eigener Einschätzung die Möglichkeit gehabt, solche Aspekte stärker in das Verfahren einzubringen.
Die Anklage wirft dem aus Afghanistan stammenden Dänen Ali S. vor, für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden gearbeitet und mögliche Anschläge in Deutschland vorbereitet zu haben. Sein Mitangeklagter Tawab M. soll auf Anweisung von S. über eine weitere Person versucht haben, eine Waffe für einen Anschlag auf Beck zu beschaffen. Beide Männer waren im vergangenen Jahr in Dänemark festgenommen worden, nachdem der israelische Geheimdienst Mossad Hinweise auf die mutmaßlichen Aktivitäten geliefert hatte. ja