Auschwitz-Prozess

Vier Jahre Haft für Oskar Gröning

Verurteilt: Oskar Gröning Foto: dpa

Auschwitz-Prozess

Vier Jahre Haft für Oskar Gröning

Zentralratspräsident Schuster: Urteil hat für Opfer hohe Bedeutung – Internationales Auschwitz Komitee: Verfahren für die Überlebenden wichtig

von Ayala Goldmann  15.07.2015 09:52 Uhr

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning ist am Mittwochvormittag vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafkammer befand den 94-Jährigen für schuldig, 1944 im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen geleistet zu haben.

Gröning muss die Kosten des Verfahrens und die Auslagen für die Nebenklage tragen. Offen blieb zunächst, ob der gesundheitlich angeschlagene Angeklagte die Haft tatsächlich antreten muss.

Mit dem Urteil ging das Landgericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. In dem fast drei Monate dauernden Prozess hatten Schoa-Überlebende eindringlich den Massenmord in Auschwitz geschildert. Dabei ging es auch um die Menschenexperimente des Josef Mengele und um Details der Vergasung. Kinder von KZ-Überlebenden schilderten die Traumata der zweiten Generation.

Am Dienstag hatten Grönings Verteidiger Freispruch gefordert. Weder durch seine Anwesenheit an der Bahnrampe von Auschwitz-Birkenau noch durch das Zählen der Devisen habe Gröning »einen Beitrag geleistet, der offensiv den Holocaust gefördert hat«, hatte Grönings Anwalt Hans Holtermann gesagt.

überlebende Viele der insgesamt über 70 Nebenkläger, Überlebende von Auschwitz oder ihre Angehörigen, begrüßten das Urteil. In einer Erklärung im Namen ihrer Mandanten ließen fünf Anwälte, darunter Thomas Walther und Cornelius Nestler, mitteilen: Der Richterspruch sei ein »später, leider allzu später Schritt hin zur Gerechtigkeit«.

Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte das Urteil. Zentralratspräsident Josef Schuster sagte am Mittwochvormittag in einer ersten Stellungnahme: »Oskar Gröning ist schuldig gesprochen worden. Das war sehr wichtig, weil damit ein NS-Täter zur Rechenschaft gezogen wurde. Die Versäumnisse der deutschen Justiz, die solche Verfahren jahrzehntelang verschleppt oder verhindert hat, lassen sich damit nicht mehr gutmachen. Dennoch hat die Verurteilung Grönings für die Opfer und ihre Angehörigen eine hohe Bedeutung.«

Das Verfahren habe »der deutschen Gesellschaft noch einmal die Verbrechen der Schoa vor Augen geführt und auch gezeigt, dass die Opfer noch Jahrzehnte später unter den Folgen leiden«. Er hoffe, dass sich noch weitere NS-Täter vor Gericht verantworten müssten, so Schuster.

Die Erklärung der Nebenkläger nahm auch Bezug auf die Vorgeschichte des Prozesses: 1977 waren zum ersten Mal Ermittlungen gegen Gröning wegen seiner Beihilfe zum Mord eingeleitet worden. Gröning kam erst jetzt vor Gericht, weil die Justiz bis 2011 darauf bestand, dass KZ-Aufsehern eine direkte Beteiligung an den Morden nachgewiesen werden muss.

Frühere Ermittlungen gegen Gröning waren 1985 eingestellt worden. Erst nachdem die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ihre Beurteilung änderte, kamen die Ermittlungen wieder in Gang. Das Urteil, so die Nebenkläger, stelle nach nunmehr 38 Jahren fest: Wer durch seine Tätigkeit den Massenmord in Auschwitz gefördert hat, »hat sich der Beihilfe zum Mord strafbar gemacht«.

Grundsätze Die deutsche Justiz sei mit diesem Urteil »endlich (…) den Grundsätzen gefolgt, die der Generalstaatsanwalt Fritz Bauer vergeblich schon im Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 etablieren wollte«. Nach Jahrzehnten, in denen die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main immer wieder das Strafverfahren gegen Gröning habe einstellen wollen oder sich gegen eine Wiederaufnahme gesperrt habe, stehe nun fest: »Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte.«

Auch der Angeklagte habe sich diesen Satz der Nebenkläger in seinem Schlusswort ausdrücklich zu eigen gemacht und hinzugefügt: »Ich hätte damals Auschwitz verlassen müssen. Es tut mir ausdrücklich leid, dass ich nicht so gehandelt habe.«

Die Überlebenden und ihre Angehörigen, die als Nebenkläger auftraten, betonten: »SS-Angehörige wie Gröning, die bei der Ermordung unserer Familien mitgewirkt haben, haben uns lebenslanges und unerträgliches Leid zugefügt. Weder das Strafverfahren noch die Worte des Angeklagten können dieses Leid lindern. Es erfüllt uns mit Genugtuung, dass nunmehr auch die Täter Zeit ihres Lebens nicht vor einer Strafverfolgung sicher sein können.«

Dennoch begrüßten die Nebenkläger, dass sich »nach über einem halben Jahrhundert der Strafverfolgung von NS-Verbrechen zum ersten Mal ein Angeklagter ausdrücklich zu seiner Schuld bekannt und sich dafür entschuldigt hat.«

Lebenslang Das Internationale Auschwitz Komitee hat das Urteil gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning als zu milde kritisiert. »Angesichts der 300.000 in Auschwitz ermordeten Juden wäre einzig der Ausspruch einer lebenslangen Haftstrafe angemessen gewesen«, sagte Vizepräsident Christoph Heubner der Nachrichtenagentur epd. Dennoch sei der Prozess für die Überlebenden auch mit Blick auf ihr Verhältnis zu Deutschland enorm wichtig gewesen: »Er hat ihnen neue Wege nach Deutschland eröffnet.«

Auch die noch anstehenden Verfahren gegen weitere ehemalige SS-Männer seien von Bedeutung, betonte Heubner. »Dieser Prozess ist nicht der Endpunkt der juristischen Verfolgung der Verbrechen von Auschwitz.« Er habe zudem eine große Bedeutung in der gegenwärtigen Diskussion um Flüchtlinge, Antisemitismus und die islamfeindliche »Pegida«-Bewegung. Es sei entscheidend, dass gerade junge Menschen sich die Frage stellten, »was uns denn heute davor schützt, zum Mitläufer zu werden oder zu lange zu schweigen«.

Efraim Zuroff vom Simon Wiesenthal Center sagte der Jüdischen Allgemeinen: »Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden.« (mit epd)

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