Halle-Prozess

Verteidiger: Angriff auf Synagoge kein Mordversuch

Aus Platzgründen wird der Halle-Prozess – unter hohen Sicherheitsvorkehrungen – in einem Saal des Magdeburger Landgerichts verhandelt. Foto: imago

Fast ein halbes Jahr nach Beginn des Prozesses gegen den Synagogen-Attentäter von Halle steht das Verfahren vor dem Abschluss. Am Mittwoch hielt die Verteidigung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg ihr Abschlussplädoyer. Das OLG verhandelt aus Sicherheits- und Platzgründen im Magdeburger Landgericht.

Die Verteidigung hält ihren Mandanten für zumindest vermindert schuldfähig. Die völlige soziale Isolation habe Stephan B. in den Rechtsextremismus abdriften lassen, sagte Verteidiger Hans-Dieter Weber. Aus Geltungssucht habe sich B. in der Internetgemeinschaft bewähren wollen. Weber forderte kein konkretes Strafmaß, sondern ein gerechtes Urteil. Zudem sprach er sich gegen eine Sicherungsverwahrung aus.

Am 25. Prozesstag hat die Verteidigung des Attentäters plädiert. Sie fordert kein konkretes Strafmaß, sondern eine gerechte Strafe.


Unstrittig sind die Tatvorwürfe des zweifachen Mordes, der Volksverhetzung und Holocaustleugnung. Weber hält aber den Anschlag auf die Synagoge nicht für einen strafbaren Mordversuch an 51 Gottesdienst-Besuchern: »Der Tatplan scheiterte, als er vor verschlossener Tür stand.« Er verwies darauf, dass B. auch in seinem Video, das er live von der Tat ins Internet streamte, zu Beginn sagte: »Bitte lass die Tür offen sein.« Zudem habe sich hinter der Holztür zunächst das Synagogen-Gelände befunden, die Synagoge selbst habe eine weitere Tür gehabt. B. sei »früher gescheitert«.

Weber sprach von einem schwierigen Verfahren. Es habe sich um eine Tat »in Tradition nationalsozialistischer Verbrechen« gehandelt. B. sei aber nicht sein schwierigster Mandant gewesen. B. sei stets höflich und freundlich aufgetreten, auch wenn er dessen Gesinnung in keiner Weise teile. Die Weltöffentlichkeit schaue auf dieses Verfahren und ob man der historischen Verantwortung gerecht werde.

Der zweite Verteidiger, Thomas Rutkowski, schloss sich Webers Schlussvortrag an. Das letzte Wort des Angeklagten dauerte nur wenige Minuten. Er sprach von einem »reinen politischen Schauprozess«. Als er erneut den Holocaust leugnete, unterbrachen ihn mehrere Nebenkläger lautstark und protestierten. B. sagte am Rednerpult: »Dann wäre das alles« und setzte sich wieder zwischen seine Verteidiger. Die Sitzung wurde daraufhin kurz unterbrochen.

Die Bundesanwaltschaft hat B. unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten wie Volksverhetzung und Körperverletzung angeklagt.

B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich dort 51 Menschen auf, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. B. scheiterte an der Tür zum Gelände, erschoss dann die 40-Jährige Jana L. auf der Straße und den 20-jährigen Kevin S. in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen. In dem seit Juli laufenden Prozess wurden 86 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Ein Urteil wird für den 21. Dezember um 11 Uhr erwartet.

Die Bundesanwaltschaft hat B. unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten wie Volksverhetzung und Körperverletzung angeklagt. Sie fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Rechtsterroristen sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Bundesanwaltschaft hält B. auch weiterhin für gefährlich. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem 28-Jährigen zwar eine komplexe Persönlichkeitsstörung, aber volle Schuldfähigkeit.

Berlin

Klein: Migranten müssen unser Verhältnis zu Israel begreifen

Der Bundesbeauftragte für den Kampf gegen Antisemitismus spricht über Erinnerungskultur in der Migrationsgesellschaft und den Krieg in Gaza

 23.01.2025

Umfrage

Jeder zehnte junge Erwachsene hat den Begriff Holocaust noch nie gehört

80 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz wird die Aufklärung über die Schoa noch komplizierter. Eine Umfrage der Jewish Claims Conference zeigt Wissenslücken und eine große Sorge

 23.01.2025

Berlin

Weidel, Wagenknecht und ihr Hitler-Streit im TV 

BSW-Chefin Wagenknecht und AfD-Chefin Weidel treffen erneut im Fernsehstudio aufeinander – und schenken sich dieses Mal nichts. Es wird dabei ziemlich persönlich

von Jörg Ratzsch  22.01.2025

Bayern

Zentralrat der Juden: »Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen des zweijährigen Jungen und des Mannes, der ihm zur Hilfe eilen wollte«

Ein Messerangriff in Aschaffenburg hat zwei Todesopfer und mehrere Verletzte gefordert. Unter den Toten ist ein Kind einer Kita-Gruppe. Die Ermittlungen laufen, das Entsetzen ist groß. Auch der jüdische Dachverband reagiert

von Leticia Witte  22.01.2025

Washington D.C./Berlin

Trump stoppt UNRWA-Finanzierung

Die USA waren der größte Beitragszahler der UNO-Unterorganisation. Dies gilt vorerst nicht mehr

von Imanuel Marcus  22.01.2025

Erinnerung

NS-Gedenkstätten starten Social-Media-Kampagne »#GeradeJetzt«

Zum Start werden unter dem Motto »These stories still need to be told« ab dem 27. Januar Biografien und Zitate der Gedenkstätten in den Sozialen Medien vorgestellt

 22.01.2025

München

Terror-Sympathisant muss 3300 Euro Geldstrafe zahlen

Nach Ansicht des Gerichts hat der 28-jährige Angeklagte die Massaker der Hamas in Israel kurz nach der Tat gebilligt

 22.01.2025

Kommentar

Die europäische Iran-Politik braucht eine Zeitenwende

Die Chancen, das Mullah-Regime zu schwächen und damit den Nahen Osten zu stabilisieren, sind mit der Präsidentschaft Donald Trumps gestiegen

von Remko Leemhuis  22.01.2025

Meinung

Kennen Sie Abed Hassan?

Medien feiern den Berliner als »deutsche Stimme aus Gaza«, dass er den Terror der Hamas verharmlost, scheint sie nicht zu stören

von Susanne Stephan  22.01.2025