Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat am Dienstag vor dem Landgericht Halle seine Unschuld beteuert. Er habe nicht gewusst, dass die Parole »Alles für Deutschland« eine Losung der SA war, als er sie 2021 in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg benutzte, sagte er. Das nahm Richter Jan Stengel dem Geschichtslehrer nicht ab.
»Das Gericht muss sich alles anhören, aber nicht alles glauben. Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt«, sagte er zu Höcke und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro.
Das Urteil von Halle war nicht das einzige, das der »Alternative für Deutschland« diese Woche juristisches Ungemach einbrachte.
In Münster gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sein lange erwartetes Votum zu AfD-Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ab. Die Partei hatte sich dagegen gewehrt, dass das BfV die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten »Flügel« und die Jugendorganisation »Junge Alternative« als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« einschätzen darf.
In zweiter Instanz angestrengte Klagen der AfD erfolglos
Alle drei von der AfD in zweiter Instanz angestrengten Klagen dagegen blieben erfolglos. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter ließen keinen Zweifel daran, dass sie die vom Verfassungsschutz vorgetragenen Argumente für eine Beobachtung der AfD für stichhaltig ansehen. Es lägen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und auch gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.
Konkret bezog sich der 5. Senat des Gerichts auf Pläne einzelner AfD-Politiker, deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund nur einen Rechtsstatus zweiter Klasse zuzuerkennen. Das sei eine verfassungswidrige Diskriminierung aufgrund der Abstammung und ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Den Vorwurf, der Verfassungsschutz werde von der Regierung politisch instrumentalisiert, wiesen die Richter zurück.
Herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen seien in der AfD gang und gäbe, so das BfV. Es würden Forderungen aufgestellt, die sich gegen die gleichberechtigte Religionsausübung von Muslimen richteten. Darüber hinaus gebe es »Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen« in der Partei, allerdings, so die Richter einschränkend, »nicht in der Häufigkeit und Dichte«, wie dies vom BfV unterstellt werde. Das OVG betonte zwar, dass bislang nur Verdachtsmomente und keine gerichtlich festgestellten Nachweise für verfassungsfeindliche Umtriebe vorlägen. Die grundsätzliche Einstufung der AfD als »Verdachtsfall« beanstandete es aber nicht.
Zeitliche Begrenzung für Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall«
Die Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall« unterliege jedoch einer zeitlichen Begrenzung. Entweder die Erkenntnisse verdichteten sich zur Gewissheit, was dann unweigerlich zur Hochstufung zum »Beobachtungsfall« führe, oder sie würden entkräftet. In diesem Fall müsste die Beobachtung beendet werden.
Auch den Vorwurf, der Verfassungsschutz werde von der Regierung politisch instrumentalisiert, wiesen die Richter zurück. Was führende AfD-Politiker nicht davon abhielt, ihn umgehend zu wiederholen. Der Parteivorsitzende Tino Chrupalla wetterte gegen eine angebliche »politische Motivation«, die Vizevorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, sprach von einem »Unrechtsurteil« und stellte gar die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands infrage.
Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, nannte das Urteil hingegen einen »schönen und wichtigen Erfolg für das BfV und den Verfassungsschutz-Verbund der Länder«, auch wenn im Bereich der Demokratiefeindlichkeit nicht alle Belege des BfV das Gericht überzeugt hätten.
Für den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, war das Urteil keine Überraschung: »Teile der AfD sind regelrecht von rechtsextremem Gedankengut durchsetzt. Unsere Demokratie muss wehrhaft gegen ihre Feinde sein«, so Schuster.