PETA-Werbekampagne

Verbot der Holocaust-Plakataktion war rechtens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag entschieden, dass das Verbot einer Werbekampagne der Tierschutzorganisation Peta rechtens war. 2004 plante der Verein eine Plakataktion gegen die Massentierhaltung unter dem Titel »Der Holocaust auf Ihrem Teller«.

Dagegen hatte der Zentralrat der Juden in Deutschland vor dem Berliner Landgericht erfolgreich geklagt. 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Nun haben die Straßburger Richter entschieden, dass die Kampagne als Banalisierung der Holocaustopfer gewertet werden müsse. Das Verbot sei keine Verletzung der Meinungsfreiheit.

Urteil Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt das Urteil. »Zu Recht haben die Richter festgestellt, dass das Verbot nicht die Meinungsfreiheit verletzt, sondern die Plakatkampagne auf unverantwortliche Weise den Holocaust banalisiert«, erklärte Zentralratspräsident Dieter Graumann. Die Klage des Zentralrats sei damit bestätigt worden.

»Den Holocaust dafür zu instrumentalisieren, um gegen Massentierhaltung zu protestieren, ist absolut widerwärtig und inakzeptabel«, sagte Graumann. »Dies ist nicht nur eine abstoßende Geschmacklosigkeit, sondern zugleich eine unglaubliche Unsensibilität, ja Ignoranz gegenüber den Opfern der Schoa. Ich bin erleichtert, dass die Straßburger Richter die Maßstäbe wieder zurechtgerückt haben.« ja

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