Geschichte

US-Justiz: Deutscher KZ-Wachmann darf abgeschoben werden

Außenlager des frühreren Konzentrationslagers Neuengamme Foto: imago

Ein in den USA lebender Deutscher, der 1945 Wachmann in einem Konzentrationslager war, darf abgeschoben werden. Eine Berufungsinstanz für Einwanderungsfragen habe den Einwand des Betroffenen gegen eine im Februar richterlich angeordnete Abschiebung abgelehnt, erklärte das US-Justizministerium am Donnerstag (Ortszeit).

Der Mann sei »aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der Geschichte der Menschheit« gewesen, erklärte ein Vertreter der Einwanderungsbehörde ICE, Louis A. Rodi III. Die USA böten »Kriegsverbrechern« keinen Schutz, betonte er.

Der im Bundesstaat Tennessee ansässige Friedrich Karl B. hat nach Angaben der US-Justiz gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. Das Justizministerium machte keine Angaben zum Alter des Mannes. Es blieb auch unklar, seit wann er in den USA lebte und wann er abgeschoben werden soll.

In der Begründung des Urteils vom Februar hieß es, in dem Außenlager seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer, Franzosen und politische Gefangene inhaftiert gewesen. Sie seien im Winter 1945 unter »grauenhaften« Bedingungen interniert gewesen und hätten »bis zur Erschöpfung und zum Tod« arbeiten müssen.

Der Deutsche habe die Häftlinge im März 1945 auch nach der Auflösung des Außenlagers während des Marsches nach Neuengamme bewacht. Dabei seien »unter unmenschlichen Bedingungen« rund 70 Häftlinge ums Leben gekommen, hieß es weiter.

Das Hamburger Neuengamme war von 1938 bis 1945 das größte Konzentrationslager Nordwestdeutschlands, wie die KZ-Gedenkstätte auf ihrer Webseite erklärt. Es waren demnach mehr als 100.000 Menschen aus ganz Europa im Hauptlager und in über 85 Außenlagern inhaftiert. In Neuengamme, in den Außenlagern und bei den Lagerräumungen bei Kriegsende seien rund 43.000 Häftlinge gestorben, teilt die Gedenkstätte mit.

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