Europäisches Gericht

Urteil lässt Israel-Gegner jubeln

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: imago images / Pro Shots

Die antiisraelische BDS-Bewegung ist entzückt. Ihre Vertreterin Rita Ahmad sprach von einem »schweren rechtlichen Schlag gegen das israelische Apartheidregime und seine Anti-BDS-Gesetzgebung. Auf Israels Geheiß haben europäische Regierungen, insbesondere in Frankreich und Deutschland, ein bedrohliches Umfeld von Schikane und Unterdrückung geschaffen, um Aktivisten der Palästina-Solidarität zum Schweigen zu bringen,« erklärte sie.

SUPERMARKT Der Auslöser für die Stellungnahme Ahmads war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Darin hoben die Richter das Urteil eines französischen Berufungsgerichts gegen elf Aktivisten des »Collectif Palestine 68« auf.

Sie hatten 2009 und 2010 in einem Carrefour-Supermarkt im elsässischen Illzach israelische Waren aus den Regalen geräumt und anschließend Kunden zum Boykott des jüdischen Staates aufgerufen. Nach eigenem Bekunden lehnten sie sich dabei an die internationalen Boykottkampagne gegen Südafrika während der Zeit der Apartheid an.

Die französische Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Gruppe ein wegen »Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung«, die in Frankreich seit langem unter Strafe gestellt ist. In erster Instanz wurden die Aktivisten zwar freigesprochen, weil keine Anhaltspunkte bestanden hätten, dass die Aktion aus antisemitischen oder rassistischen Erwägungen heraus erfolgt sei.

GESETZ Das Berufungsgericht in Colmar sah es aber als gegeben an, dass sich der Boykottaufruf, der im französischen Gesetz von 1881 ausdrücklich untersagt wird, gegen eine »Nation« gerichtet habe. Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaube es Bürgern nicht, die bestehenden Gesetze einfach zu unterlaufen, befanden die Richter im Jahr 2013 und verurteilten die Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 5000 Euro.

Diese brachten den Fall jedoch vor das höchste europäische Gericht – und bekamen nun Recht. Die gegen Israel gerichteten Aktionen des Kollektivs seien als »politische Meinungsäußerung« im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig und dürften nicht bestraft werden, entschieden die Richter in letzter Instanz einstimmig. Frankreich muss den Aktivisten nun mehrere Tausend Euro Schadensersatz leisten und die Verfahrenskosten erstatten.

»ÖFFENTLICHES INTERESSE« Boykotte stellten zwar »eine besondere Form der Ausübung der Meinungsfreiheit dar,« so die Richter in der Urteilsbegründung, da sie die Äußerung einer Gegenmeinung mit der Aufforderung zur unterschiedlichen Behandlung kombinierten. Allerdings seien nur Boykottaufrufe, die klare Grenzen überschritten und zur Diskriminierung, zum Hass oder sogar zur Gewalt anstifteten, nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

»Ermutigung zur unterschiedlichen Behandlung bedeutet nicht unbedingt Ermutigung zur Diskriminierung,« stellten die Richter fest – und die »politische Auseinandersetzung« sei nun einmal häufig polemischer Natur. Das habe im vorliegenden Fall im öffentlichen Interesse gelegen. Die französische Justiz habe dies nicht hinreichend berücksichtigt und somit die Menschenrechte der Aktivisten verletzt.

In der Praxis bedeutet das Urteil eine Aushöhlung des strengen französischen Diskriminierungsverbots, das auch die Interessen anderer Markteilnehmer – in diesem Fall der israelischen Produzenten sowie der französischen Händler – schützt.

Bayern

Nach Morddrohung gegen Charlotte Knobloch – jetzt äußert sich erstmals die Polizei

Die Hintergründe

 15.09.2026

München

Wadephul trifft Charlotte Knobloch nach Morddrohung

Die Präsidentin der Israelitischen Gemeinde München und Oberbayern wurde nach dem AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt Opfer einer Gewaltandrohung. Der Bundesaußenminister demonstriert Solidarität

 15.09.2026

Umfrage

AfD bleibt laut Umfrage stärkste Partei – CDU/CSU auf Tief

Die in Teilen rechtsextremistische Partei hat einen Vorsprung von 11 Prozentpunkten zur zweitstärksten Partei

 15.09.2026

"Two serious people sit on outdoor metal stairs in casual, tactical clothing, appearing tired or contemplative, with sunlight casting shadows behind them against a plain wall in a rugged environment."

Netflix

Wenn Fiktion auf Realität trifft

Die israelische Erfolgsserie »Fauda« meldet sich mit einer eindrucksvollen neuen Staffel zurück

von Sarah Cohen-Fantl  15.09.2026

Mascha Malburg und Joshua Schultheis

In eigener Sache

Mascha Malburg und Joshua Schultheis werden mit dem Georg-Stefan-Troller-Preis ausgezeichnet

Die Redakteurin der Jüdischen Allgemeinen und der freie Mitarbeiter erhalten die Auszeichnung für ihre Interviewreihe mit Juden aus Deutschland

 15.09.2026 Aktualisiert

Tel Aviv

IDF-Chef prüft rechtliche Schritte gegen Film »Naza«

Generalstabschef Eyal Zamir bezeichnet bisher bekannt gewordene Teile der Doku als »Ritualmordlegenden, bewusste Verzerrungen der Realität und falsche Anschuldigungen gegen IDF-Soldaten«

 15.09.2026

Werner Graf, Spitzenkandidat der Berliner Grünen

Interview

»Keine Koalition, an der Antisemiten beteiligt sind«

Werner Graf, Spitzenkandidat der Berliner Grünen, spricht über den Kampf gegen Antisemitismus, eine mögliche Koalition mit der Linken und seine Erfahrungen in einem Bunker in Sderot

von André Anchuelo  15.09.2026

Döbeln

Jugendliche mit antisemitischen Aufklebern auf frischer Tat gestellt

Der Staatsschutz hat die weiteren Ermittlungen übernommen

 14.09.2026

Berliner Leuchtturmprojekt

Musikalische Stolpersteine jetzt in fünf Bundesländern

Mehrere Tausend in Gehwegen eingelassene »Stolpersteine« halten europaweit die Erinnerung an Verfolgte des Naziregimes wach. Jetzt gibt es auch »Stolperstein«-Podcasts

 14.09.2026