Europäisches Gericht

Urteil lässt Israel-Gegner jubeln

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: imago images / Pro Shots

Die antiisraelische BDS-Bewegung ist entzückt. Ihre Vertreterin Rita Ahmad sprach von einem »schweren rechtlichen Schlag gegen das israelische Apartheidregime und seine Anti-BDS-Gesetzgebung. Auf Israels Geheiß haben europäische Regierungen, insbesondere in Frankreich und Deutschland, ein bedrohliches Umfeld von Schikane und Unterdrückung geschaffen, um Aktivisten der Palästina-Solidarität zum Schweigen zu bringen,« erklärte sie.

SUPERMARKT Der Auslöser für die Stellungnahme Ahmads war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Darin hoben die Richter das Urteil eines französischen Berufungsgerichts gegen elf Aktivisten des »Collectif Palestine 68« auf.

Sie hatten 2009 und 2010 in einem Carrefour-Supermarkt im elsässischen Illzach israelische Waren aus den Regalen geräumt und anschließend Kunden zum Boykott des jüdischen Staates aufgerufen. Nach eigenem Bekunden lehnten sie sich dabei an die internationalen Boykottkampagne gegen Südafrika während der Zeit der Apartheid an.

Die französische Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Gruppe ein wegen »Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung«, die in Frankreich seit langem unter Strafe gestellt ist. In erster Instanz wurden die Aktivisten zwar freigesprochen, weil keine Anhaltspunkte bestanden hätten, dass die Aktion aus antisemitischen oder rassistischen Erwägungen heraus erfolgt sei.

GESETZ Das Berufungsgericht in Colmar sah es aber als gegeben an, dass sich der Boykottaufruf, der im französischen Gesetz von 1881 ausdrücklich untersagt wird, gegen eine »Nation« gerichtet habe. Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaube es Bürgern nicht, die bestehenden Gesetze einfach zu unterlaufen, befanden die Richter im Jahr 2013 und verurteilten die Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 5000 Euro.

Diese brachten den Fall jedoch vor das höchste europäische Gericht – und bekamen nun Recht. Die gegen Israel gerichteten Aktionen des Kollektivs seien als »politische Meinungsäußerung« im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig und dürften nicht bestraft werden, entschieden die Richter in letzter Instanz einstimmig. Frankreich muss den Aktivisten nun mehrere Tausend Euro Schadensersatz leisten und die Verfahrenskosten erstatten.

»ÖFFENTLICHES INTERESSE« Boykotte stellten zwar »eine besondere Form der Ausübung der Meinungsfreiheit dar,« so die Richter in der Urteilsbegründung, da sie die Äußerung einer Gegenmeinung mit der Aufforderung zur unterschiedlichen Behandlung kombinierten. Allerdings seien nur Boykottaufrufe, die klare Grenzen überschritten und zur Diskriminierung, zum Hass oder sogar zur Gewalt anstifteten, nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

»Ermutigung zur unterschiedlichen Behandlung bedeutet nicht unbedingt Ermutigung zur Diskriminierung,« stellten die Richter fest – und die »politische Auseinandersetzung« sei nun einmal häufig polemischer Natur. Das habe im vorliegenden Fall im öffentlichen Interesse gelegen. Die französische Justiz habe dies nicht hinreichend berücksichtigt und somit die Menschenrechte der Aktivisten verletzt.

In der Praxis bedeutet das Urteil eine Aushöhlung des strengen französischen Diskriminierungsverbots, das auch die Interessen anderer Markteilnehmer – in diesem Fall der israelischen Produzenten sowie der französischen Händler – schützt.

Iran

Ist Modschtaba Chamenei noch am Leben?

Äußerungen aus dem Umfeld der Regierung von Präsident Masoud Peseschkian lassen aufhorchen

 10.08.2026

Medien

Wo steckt die palästinensische Opposition?

Zwei taz-Essays erzählen eindringlich von palästinensischer und muslimischer Entfremdung in Deutschland. Sie lassen zugleich einen entscheidenden blinden Fleck im Nahostkonflikts unerwähnt

von Leeor Engländer  10.08.2026

Bayern

Erneut Ermittlungen gegen Aiwangers Ex-Lehrer

Vor drei Jahren rüttelte die Flugblattaffäre um Hubert Aiwanger die bayerische Landespolitik heftig durcheinander. Viele haben das schon wieder vergessen. Nicht so die Staatsanwaltschaft Regensburg

 10.08.2026

Meinung

Renten: Her mit der aufrichtigen Debatte!

Eine Reform, die lediglich das Bestehende in noch teurer absichert, löst das Problem nicht

von Günter Jek  10.08.2026

Magdeburg

Sachsen-Anhalt: AfD und BSW legen zu

Die Rechtsaußenpartei baut ihren Vorsprung in Sachsen-Anhalt einer neuen Umfrage zufolge weiter aus. Die Wagenknecht-Partei wiederum könnte zum entscheidenden Machtfaktor werden

 10.08.2026

Berlin

Ron Prosor unterstützt deutsche Olympia-Bewerbung

»Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland wären ein starkes Zeichen. Nicht trotz seiner Geschichte, sondern gerade wegen seiner Geschichte«, sagt der israelische Botschafter

 10.08.2026

Interview

»Aufklärung im Hier und Jetzt«

Marina Müller über antisemitismuskritische Bildungsarbeit, die Rolle von Lehrern und das neue Projekt von »Zeugen der Zeitzeugen«

von Leon Stork  10.08.2026

Berlin

Bund gibt mehr Geld für Gedenkstätten

Die deutschen Gedenkstätten erhalten von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mehr Fördermittel - für Projekte, aber auch für den Schutz der Orte und Mitarbeiter.

 10.08.2026

Washington D.C.

Trump ernennt jüdischen Juristen zum neuen Rechtsberater des Weißen Hauses

»Will ist hart, stark und klug! Er liebt auch unser Land und respektiert das Gesetz«, sagt der amerikanische Präsident

 10.08.2026