Europäisches Gericht

Urteil lässt Israel-Gegner jubeln

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: imago images / Pro Shots

Die antiisraelische BDS-Bewegung ist entzückt. Ihre Vertreterin Rita Ahmad sprach von einem »schweren rechtlichen Schlag gegen das israelische Apartheidregime und seine Anti-BDS-Gesetzgebung. Auf Israels Geheiß haben europäische Regierungen, insbesondere in Frankreich und Deutschland, ein bedrohliches Umfeld von Schikane und Unterdrückung geschaffen, um Aktivisten der Palästina-Solidarität zum Schweigen zu bringen,« erklärte sie.

SUPERMARKT Der Auslöser für die Stellungnahme Ahmads war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Darin hoben die Richter das Urteil eines französischen Berufungsgerichts gegen elf Aktivisten des »Collectif Palestine 68« auf.

Sie hatten 2009 und 2010 in einem Carrefour-Supermarkt im elsässischen Illzach israelische Waren aus den Regalen geräumt und anschließend Kunden zum Boykott des jüdischen Staates aufgerufen. Nach eigenem Bekunden lehnten sie sich dabei an die internationalen Boykottkampagne gegen Südafrika während der Zeit der Apartheid an.

Die französische Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Gruppe ein wegen »Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung«, die in Frankreich seit langem unter Strafe gestellt ist. In erster Instanz wurden die Aktivisten zwar freigesprochen, weil keine Anhaltspunkte bestanden hätten, dass die Aktion aus antisemitischen oder rassistischen Erwägungen heraus erfolgt sei.

GESETZ Das Berufungsgericht in Colmar sah es aber als gegeben an, dass sich der Boykottaufruf, der im französischen Gesetz von 1881 ausdrücklich untersagt wird, gegen eine »Nation« gerichtet habe. Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaube es Bürgern nicht, die bestehenden Gesetze einfach zu unterlaufen, befanden die Richter im Jahr 2013 und verurteilten die Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 5000 Euro.

Diese brachten den Fall jedoch vor das höchste europäische Gericht – und bekamen nun Recht. Die gegen Israel gerichteten Aktionen des Kollektivs seien als »politische Meinungsäußerung« im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig und dürften nicht bestraft werden, entschieden die Richter in letzter Instanz einstimmig. Frankreich muss den Aktivisten nun mehrere Tausend Euro Schadensersatz leisten und die Verfahrenskosten erstatten.

»ÖFFENTLICHES INTERESSE« Boykotte stellten zwar »eine besondere Form der Ausübung der Meinungsfreiheit dar,« so die Richter in der Urteilsbegründung, da sie die Äußerung einer Gegenmeinung mit der Aufforderung zur unterschiedlichen Behandlung kombinierten. Allerdings seien nur Boykottaufrufe, die klare Grenzen überschritten und zur Diskriminierung, zum Hass oder sogar zur Gewalt anstifteten, nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

»Ermutigung zur unterschiedlichen Behandlung bedeutet nicht unbedingt Ermutigung zur Diskriminierung,« stellten die Richter fest – und die »politische Auseinandersetzung« sei nun einmal häufig polemischer Natur. Das habe im vorliegenden Fall im öffentlichen Interesse gelegen. Die französische Justiz habe dies nicht hinreichend berücksichtigt und somit die Menschenrechte der Aktivisten verletzt.

In der Praxis bedeutet das Urteil eine Aushöhlung des strengen französischen Diskriminierungsverbots, das auch die Interessen anderer Markteilnehmer – in diesem Fall der israelischen Produzenten sowie der französischen Händler – schützt.

Offener Brief

Lieber Heinz Rudolf Kunze, ...

Malca Goldstein-Wolf schreibt dem Sänger Heinz Rudolf Kunze einen Offenen Brief, denn was sie von ihm im Fernsehen hörte, machte sie fassungslos

von Malca Goldstein-Wolf  12.08.2026

Die iranische Atomanlage Fordo vor den amerikanischen Angriffen

Iranisches Atomprogramm

Fordo: Der Mossad war da

Yossi Cohen leitete den israelischen Auslandsgeheimdienst von 2015 bis 2021. Unter seiner Ära hätten israelische Spione die iranische Atomanlage Fordo mehrmals in Augenschein genommen

 12.08.2026

Meinung

Warum die Begründung des OLG Zweibrücken nicht überzeugt

Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts zur Gleichsetzung von Davidstern und Hakenkreuz zeigt, wie die bestehende Dogmatik angesichts des Anstiegs des Antisemitismus in der Gesellschaft an Grenzen stößt

 12.08.2026

Kommentar

UNRWA: Fakten statt Tabus

Warum Kritik am Palästinenserhilfswerk auf Schweigen und Ablehnung stößt

von Duki Dror  12.08.2026

Nordhessen

Vier Meter großes Hakenkreuz in Asphalt gebrannt

Die Polizei sucht nun nach den Täter, der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen

 12.08.2026

Judenhass

Tourist mit Kippa in Rom zweimal attackiert

Antisemitische Vorfälle in Italien nehmen seit Jahren zu. Nun wurde ein junger Tourist in der Hauptstadt gleich zweimal angegriffen. Er trug eine Kippa

von Severina Bartonitschek  12.08.2026

Vorfall

»Hitler« und »Freies Palästina«: Jüdisches Gebetbuch antisemitisch beschmiert

Ein Mitarbeiter des deutsch-jüdischen Vereins »WerteInitiative« bestellte einen Machsor für die anstehenden Feiertage – doch als er ihn zu Hause öffnete, fand er darin eindeutige Schmierereien

von Mascha Malburg  12.08.2026

Tel Aviv/Gaza/Brüssel

Israel verlängert zwei EU-Missionen in Palästinensergebieten

Die EU hilft bei der Ausbildung palästinensischer Polizisten und der Überwachung des Rafah-Grenzübergangs. Beide EU-Missionen können nun aus Sicht Israels bis 2027 weitergehen

von Cindy Riechau  12.08.2026

Nahost

Abbas zu Gesprächen mit Erdoğan in Ankara

Der Palästinenserpräsident will sich zwei Tage in der Türkei aufhalten. Israels Finanzminister Smotrich fordert Netanjahu auf, Abbas die Rückkehr zu verweigern

 12.08.2026