Europäisches Gericht

Urteil lässt Israel-Gegner jubeln

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: imago images / Pro Shots

Die antiisraelische BDS-Bewegung ist entzückt. Ihre Vertreterin Rita Ahmad sprach von einem »schweren rechtlichen Schlag gegen das israelische Apartheidregime und seine Anti-BDS-Gesetzgebung. Auf Israels Geheiß haben europäische Regierungen, insbesondere in Frankreich und Deutschland, ein bedrohliches Umfeld von Schikane und Unterdrückung geschaffen, um Aktivisten der Palästina-Solidarität zum Schweigen zu bringen,« erklärte sie.

SUPERMARKT Der Auslöser für die Stellungnahme Ahmads war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Darin hoben die Richter das Urteil eines französischen Berufungsgerichts gegen elf Aktivisten des »Collectif Palestine 68« auf.

Sie hatten 2009 und 2010 in einem Carrefour-Supermarkt im elsässischen Illzach israelische Waren aus den Regalen geräumt und anschließend Kunden zum Boykott des jüdischen Staates aufgerufen. Nach eigenem Bekunden lehnten sie sich dabei an die internationalen Boykottkampagne gegen Südafrika während der Zeit der Apartheid an.

Die französische Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Gruppe ein wegen »Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung«, die in Frankreich seit langem unter Strafe gestellt ist. In erster Instanz wurden die Aktivisten zwar freigesprochen, weil keine Anhaltspunkte bestanden hätten, dass die Aktion aus antisemitischen oder rassistischen Erwägungen heraus erfolgt sei.

GESETZ Das Berufungsgericht in Colmar sah es aber als gegeben an, dass sich der Boykottaufruf, der im französischen Gesetz von 1881 ausdrücklich untersagt wird, gegen eine »Nation« gerichtet habe. Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaube es Bürgern nicht, die bestehenden Gesetze einfach zu unterlaufen, befanden die Richter im Jahr 2013 und verurteilten die Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 5000 Euro.

Diese brachten den Fall jedoch vor das höchste europäische Gericht – und bekamen nun Recht. Die gegen Israel gerichteten Aktionen des Kollektivs seien als »politische Meinungsäußerung« im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig und dürften nicht bestraft werden, entschieden die Richter in letzter Instanz einstimmig. Frankreich muss den Aktivisten nun mehrere Tausend Euro Schadensersatz leisten und die Verfahrenskosten erstatten.

»ÖFFENTLICHES INTERESSE« Boykotte stellten zwar »eine besondere Form der Ausübung der Meinungsfreiheit dar,« so die Richter in der Urteilsbegründung, da sie die Äußerung einer Gegenmeinung mit der Aufforderung zur unterschiedlichen Behandlung kombinierten. Allerdings seien nur Boykottaufrufe, die klare Grenzen überschritten und zur Diskriminierung, zum Hass oder sogar zur Gewalt anstifteten, nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

»Ermutigung zur unterschiedlichen Behandlung bedeutet nicht unbedingt Ermutigung zur Diskriminierung,« stellten die Richter fest – und die »politische Auseinandersetzung« sei nun einmal häufig polemischer Natur. Das habe im vorliegenden Fall im öffentlichen Interesse gelegen. Die französische Justiz habe dies nicht hinreichend berücksichtigt und somit die Menschenrechte der Aktivisten verletzt.

In der Praxis bedeutet das Urteil eine Aushöhlung des strengen französischen Diskriminierungsverbots, das auch die Interessen anderer Markteilnehmer – in diesem Fall der israelischen Produzenten sowie der französischen Händler – schützt.

Stuttgart

Prozess um Palästina-Aktivisten: Angeklagte in Saal getragen

Am dritten Verhandlungstag weigern sich die Angeklagten erneut, hinter dem Sicherheitsglas Platz zu nehmen – und werden von Justizbeamten in den Saal getragen

 20.05.2026

Interreligiöser Dialog

Evangelische Kirche und Zentralrat der Juden wollen mehr Austausch

Evangelische Kirche und Zentralrat der Juden wollen sich intensiver austauschen. Am Mittwoch kamen Delegationen in Berlin zusammen, um einen festen Turnus festzulegen

 20.05.2026

Köln

Verfassungsschutz darf »Jüdische Stimme« als extremistisch einstufen

Der Verein hetze »kontinuierlich gegen den Staat Israel«, urteilte das Verwaltungsgericht Köln – und entschied anders als zuvor Berliner Richter

 20.05.2026

Zivilgesellschaft

»Beschränkt«: Für Brot für die Welt ist Deutschland nur drittklassig

Die evangelische Hilfsorganisation hat ihren jährlichen Bericht »Atlas der Zivilgesellschaft« vorgelegt. Er kommt zu einem vernichtenden Urteil für Deutschland - und für Israel

von Michael Thaidigsmann  20.05.2026

New York

Drahtzieher gefasst?

In den USA sitzt der Iraker Mohammad al-Saadi in Haft, der hinter der jüngsten Terrorserie gegen jüdische Ziele in Europa stecken soll

von Michael Thaidigsmann  20.05.2026

Antisemitismus

RIAS registriert weiterhin hohes Maß an antisemitischen Vorfällen

Von einer weiteren Enthemmung antisemitischer Ausdrucksformen im öffentlichen Raum ist im neuen Jahresbericht die Rede

 20.05.2026 Aktualisiert

New York/Teheran

Bericht: Israel und USA wollten Ahmadinedschad wieder an die Macht bringen

Ahmadinedschad sei in die Überlegungen eingeweiht gewesen, heißt es in einem Zeitungsbericht

 20.05.2026

Washington D.C.

»Wir sind bereit«: Vance verteidigt Iran-Kurs der USA

»Das ist kein ewiger Krieg. Wir werden unsere Aufgaben erledigen und nach Hause zurückkehren«, sagt der amerikanische Vizepräsident

 20.05.2026

Berlin

»Ein leuchtendes Beispiel«

Jüdische Gemeinde Chabad zeichnet die First Lady Elke Büdenbender für ihr Engagement zur Stärkung jüdisches Lebens in Deutschland aus

 20.05.2026