Im Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas wird am Mittwoch (9.15 Uhr) in Berlin ein Urteil erwartet. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft haben sich die Vorwürfe gegen die Männer im Alter von 36 bis 58 Jahren im Wesentlichen bestätigt. Deutschlands oberste Anklagebehörde hat Haftstrafen zwischen sieben und fünf Jahren beantragt.
Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sollen die Männer als sogenannte Auslandsoperateure für die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig gewesen sein. Laut Ermittlern hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.
Die Männer bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger dreier Männer plädierten jeweils auf Freispruch. Der Hauptangeklagte räumte im Prozess ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Nach seiner Schilderung ging es um »privaten Waffenhandel«. Sein Anwalt plädierte, ihn wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Strafe zu verurteilen, die nicht über Zeit der bisherigen Untersuchungshaft hinausgeht. Die Angeklagten wurden im Dezember 2023 verhaftet.
Die Bundesanwaltschaft sprach zu Prozessbeginn im Februar 2025 von einem Pilot-Verfahren. Erstmals in Deutschland seien Angeklagte dem Vorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, hieß es. dpa