Justiz

Stutthof-Prozess: Bewährungsstrafe für SS-Wachmann

Bruno D. vor dem Hamburger Landgericht Foto: dpa

Das Landgericht Hamburg hat einen ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Jugendstrafkammer sprach den 93 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig.

Der Prozess findet nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war.

GRAUEN »Wie konnten Sie sich bloß an das Grauen gewöhnen?« fragte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring den 93-Jährigen bei der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren während der Dienstzeit des Angeklagten mindestens 5230 Gefangene ermordet worden.

Bereits zum Auftakt des Prozesses im Oktober vergangenen Jahres hatte der 93-Jährige bestätigt, dass er von August 1944 bis April 1945 Wachdienst in dem Lager bei Danzig verrichtet hatte. Er hatte betont, dass er nicht freiwillig Wachmann wurde.

Als Wehrmachtssoldat sei er wegen eines Herzfehlers nicht frontdienstfähig gewesen und in das Lager abkommandiert worden. In seinem letzten Wort vor Gericht hatte er die Überlebenden und Hinterbliebenen der KZ-Opfer um Entschuldigung gebeten.

MORD Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren während der Dienstzeit des Angeklagten mindestens 5230 Gefangene ermordet worden. 30 wurden in einer geheimen Genickschussanlage im Krematorium des Lagers getötet.

Mindestens 200 wurden in der Gaskammer und in einem verschlossenen Eisenbahnwaggon mit Zyklon B umgebracht. Zumindest 5000 Menschen starben in Folge der lebensfeindlichen Bedingungen im sogenannten Judenlager von Stutthof.

»Das Urteil ist eine Form der späten Gerechtigkeit. Zugleich ist es ein Signal, dass die NS-Verbrechen auch 75 Jahre nach Kriegsende nicht ungesühnt bleiben dürfen.«

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden

ZENTRALRAT Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sagte zu dem Urteil: »Ich begrüße es, dass der ehemalige SS-Mann Bruno D. verurteilt wurde. Als Wachmann im KZ Stutthof war er Teil der nationalsozialistischen Mordmaschinerie. Damit hat er an der systematischen Ermordung tausender Menschen mitgewirkt. Das Urteil ist eine Form der späten Gerechtigkeit.«

Zugleich sei das Urteil ein Signal, dass die NS-Verbrechen auch 75 Jahre nach Kriegsende nicht ungesühnt bleiben dürfen, so Schuster weiter. »Während Bruno D. über viele Jahrzehnte sein Leben unbehelligt fortführen konnte, haben die Schoa-Überlebenden die Gräuel und das Leid, das sie erleben mussten, nie vergessen.«

Rüdiger Mahlo, Repräsentant der Claims Conference in Deutschland, erklärte: »Nicht das Strafmaß ist entscheidend, sondern die Tatsache, dass der Täter, der Beihilfe zur Ermordung unschuldiger jüdischer Menschen geleistet hat, zur Rechenschaft gezogen wird.« Es sei ein späte Genugtuung für die Überlebenden von Stutthof, so Mahlo weiter. »Unser Dank und unsere Anerkennung gilt denjenigen Überlebenden, die mit Mut und Würde vor Gericht Zeugnis abgelegt haben.«

PROZESSE An dem Prozess waren rund 40 Nebenkläger beteiligt, unter ihnen 35 Überlebende des Konzentrationslagers. Vier von ihnen hatten persönlich im Gerichtssaal ausgesagt, zwei waren über eine Videoschaltung angehört worden. Sie hatten von täglichen Misshandlungen wie Schlägen und stundenlangen Appellen, Hinrichtungen sowie von Hunger und einer Fleckfieber-Epidemie berichtet.

Mit dem Urteil geht vorerst einer der letzten NS-Prozesse zu Ende. Ein weiteres Verfahren gegen einen anderen ehemaligen Wachmann in Stutthof könnte vor dem Landgericht Wuppertal beginnen. Vor der Jugendstrafkammer wurde Mitte Juli ein 95 Jahre alter Mann angeklagt, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Es steht aber noch ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten aus.

Es sind insgesamt noch 14 Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in Konzentrationslagern offen.

Nach Angaben der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg führen die deutschen Staatsanwaltschaften insgesamt noch 14 Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in Konzentrationslagern. Offen seien drei Verfahren zu Buchenwald bei der Staatsanwaltschaft Erfurt und acht zu Sachsenhausen bei der Anklagebehörde in Neuruppin.

Zudem beschäftige das Lager Mauthausen mit jeweils einem Verfahren die Staatsanwaltschaften München I und Berlin. Ferner ermittelt die Staatsanwaltschaft Itzehoe gegen eine ehemalige Schreibkraft im KZ Stutthof. dpa/ja

Kommentar

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