Die scharfe Kritik eines hessischen Lehrers an der israelischen Kriegsführung in Gaza auf seinem privaten Social-Media-Kanal erfüllt nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Mangels hinreichenden Tatverdachts sei ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.
Die hessischen Schulbehörden führen davon ungeachtet ein Disziplinarverfahren fort, wie der Oberstudienrat bestätigte. Der Gymnasiallehrer befindet sich seit mittlerweile einem Jahr im Zwangsurlaub.
Mehrere Monate nach seiner Suspendierung war der Pädagoge im Frühsommer selbst mit seinem Fall an die Öffentlichkeit gegangen. Er hatte er auf seinem privaten Instagram-Kanal einen angeblichen israelischen »Völkermord« in Gaza verurteilt und das Recht der Palästinenser auf gewaltsamen Widerstand betont. Der Bundesregierung warf er vor, israelische Kriegsverbrechen zu unterstützen.
Bereits Ende 2025 hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt das vom Schulamt verfügte Dienstverbot bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe als gerechtfertigt gewertet. Der Lehrer habe auf seinem öffentlichen Account »antisemitische und israelfeindliche« Posts kommentiert und entsprechende Inhalte verlinkt.
Fachfremd den Palästina-Konflikt thematisiert
Zudem habe er in einem Video »selbst angegeben, im Rahmen seiner Lehrtätigkeit fachfremd und unterrichtsunabhängig den Palästina-Konflikt zu thematisieren«. Seine Meinungsäußerungen seien deshalb »nicht als rein privat anzusehen«.
Das zuständige Schulamt Rüsselsheim hatte dem Mathematik- und Informatiklehrer daraufhin unter Berufung »auf beamtenrechtliche Pflichtverletzungen und mögliche Straftaten« mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten.
Nachdem ein Eilantrag des Mannes gegen das vom Schulamt ausgesprochene Dienstverbot erfolglos blieb, liegt der Fall aktuell beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Der zuständige Senat sei um eine zeitnahe Entscheidung bemüht, teilte ein Gerichtssprecher dem epd im Juni mit.
Beamtenrecht setzt strengere Maßstäbe als Strafgesetzbuch
Nach der Anzeige einer Privatperson wurden zudem strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, das Disziplinarverfahren ruhte monatelang bis zu deren Abschluss. Dessen Ausgang ist durch die Einstellung der Ermittlungen ohne Anklage oder Verurteilung noch nicht vorbestimmt, da für dienstliche Vergehen im Beamtenverhältnis strengere Maßstäbe gelten als im Strafrecht.
Das zuständige hessische Bildungsministerium will den Fall bislang nicht kommentieren. Zu Personalangelegenheiten könnten öffentlich grundsätzlich keine Stellungnahmen abgegeben werden. epd/ja