Politik

»Strafmaß verschärfen«

Thomas Strobl Foto: imago images/Political-Moments

Herr Minister, im Mai gab es bei Protesten gegen Israel antisemitische Vorfälle. In Ulm wurde ein Brandanschlag auf die Synagoge verübt. Schläft der Rechtsstaat?
Der Rechtsstaat ist hellwach. Diejenigen, die Hass und Hetze säen, werden seine volle Härte zu spüren bekommen. Wir dulden bei uns keinen Antisemitismus, auch dann nicht, wenn er sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit verbreitet. Denn die endet dort, wo sie die Rechte anderer verletzt oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Zersprungene Fenster an deutschen Synagogen sind nicht nur Sachbeschädigungen, sie lassen schlimmste Erinnerungen wach werden.

Können Demos vor jüdischen Einrichtungen also künftig verboten werden?
Wir haben bei der Innenministerkonferenz letzte Woche beschlossen, eine Handreichung mit bundesweit einheitlichen Standards und Vorgaben zum Umgang mit antiisraelischen Versammlungen vor Synagogen zu erarbeiten.

Wie konsequent ahnden Polizei und Justiz antisemitische Vorfälle?
In Baden-Württemberg hatten wir im ersten Quartal 2021 insgesamt 55 Fälle antisemitischer Straftaten. Die meisten davon standen in Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Zahlen für das laufende Quartal liegen noch nicht vor, freilich sind unsere Sicherheitsbehörden sehr sensibilisiert. Jüdinnen und Juden in Deutschland müssen nicht nur sicher sein, sie müssen sich hier auch sicher fühlen. Wir wollen deshalb Zentralratspräsident Josef Schuster zur nächsten Innenministerkonferenz einladen. Und wir machen uns dafür stark, das Strafmaß bei antisemitisch motivierten Taten empfindlich zu verschärfen.

Was bedeutet das konkret?
Wir werden bei Volksverhetzung höhere Strafen in Betracht ziehen, ebenso beim Landfriedensbruch, und zwar dort, wo dieser sich gegen öffentliche Gebäude und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften richtet.

Sie haben an der Einstufung antisemitischer Straftaten als »rechts« Kritik geübt und eine Änderung der Definition der Polizeilichen Kriminalstatistik gefordert. Ist das nicht eher nebensächlich?
Nein, da geht es nicht um statistische Feinheiten. Wenn wir das Übel an der Wurzel packen und die Ausbreitung des Antisemitismus frühzeitig erkennen wollen, müssen wir wissen, was die Ursache ist. Solche Straftaten werden zum Großteil, freilich nicht ausschließlich, durch die rechtsextremistische Szene verübt. Wenn Hintergründe von antisemitischen Straftaten unklar sind, werden diese aktuell statistisch regelmäßig der rechtsextremen Szene zugeordnet. Das gibt die Realität aber nur bedingt wieder. Deshalb setze ich mich dafür ein, die Erfassungspraxis bei antisemitischen Straftaten bundesweit anzupassen – so wie wir es in Baden-Württemberg bereits getan haben.

Das Interview mit dem baden-württembergischen Innenminister führte Michael Thaidigsmann.

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