Europarecht

Sittenwidrig: »NSDAP-Adler« keine EU-Marke

Schaufenster in London mit Kleidungsstücken der Marke »BOY LONDON« Foto: imago/Loop Images

Europarecht

Sittenwidrig: »NSDAP-Adler« keine EU-Marke

In letzter Instanz wurde die Löschung eines dem NSDAP-Emblem ähnelnden britischen Modelogos aus dem EU-Register bestätigt

von Michael Thaidigsmann  11.05.2021 08:07 Uhr

Das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz im spanischen Alicante ist eine Agentur der Europäischen Union, die für die Eintragung von Marken und Gemeinschaftsmustern zuständig ist. Selten ist das Amt für Fälle zuständig, die geschichtspolitisch sensibel sind.

HANDELSMARKE Im Dezember 2019 hatte das EUIPO eine richtungsweisende Entscheidung gefällt. Ein dem NSDAP-Parteiemblem nachempfundenes Logo des britischen Modelabels »BOY LONDON« wurde als eingetragene EU-Marke wieder gelöscht. Den Antrag darauf hatte eine in Mailand ansässige Frau gestellt: Obwohl es nicht mit dem Parteiadler der Nationalsozialisten identisch sei – unter anderem fehlt das Hakenkreuz und der Eichenkranz des Originals – stelle das Emblem eine eindeutige Anspielung auf das NS-Regime dar und sei dem Logo der NSDAP zum Verwechseln ähnlich.

Nach den Richtlinien, die der Arbeit des EUIPO zugrunde liegen, sind Marken, die »gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung« verstoßen, von der Eintragung als Handelsmarke oder Muster ausgenommen. Bislang war allerdings unklar, wie weit dieser Begriff gehen würde.

Die britische Modefirma, für die in der Vergangenheit unter anderem die Sängerin Rihanna und das Model Cara Delevingne Werbung gemacht haben, focht den Beschluss des Markenamtes an und ging in die Berufung. Seit rund 50 Jahren wird BOY-LONDON-Kleidung in Großbritannien und auch in der EU verkauft.

Das Logo, so sagte ein Unternehmenssprecher bereits 2014 dem »Jewish Chronicle«, habe mit dem Nationalsozialismus oder der Diskriminierung von Menschen absolut nichts zu tun. Es sei vielmehr ein »vom Adler des Römischen Reiches inspiriertes Zeichen von Dekadenz und Stärke«. Es solle Menschen stärker machen und sie nicht unterdrücken.

UNRECHTSREGIME Die fünfte Schiedskammer des Markenamtes, die sich in letzter Instanz mit dem Fall befasste, sah das jedoch anders und gab dem EUIPO recht. Damit bleibt das Logo als EU-Marke gelöscht. Der Markeninhaberin müsse bewusst gewesen sein, dass eine vollständige Wiedergabe des Symbols des NS-Parteiadlers einschließlich des Hakenkreuzes zumindest in Deutschland und Österreich einen Straftatbestand darstelle, befand die 5. Kammer des EUIPO. »Die angefochtene Marke stellt eine eindeutige Anspielung« auf das nationalsozialistische Regime dar, hieß es in der Begründung.

Für einen großen Teil der europäischen Öffentlichkeit erinnere das BOY-LONDON-Adlerlogo eben an das Symbol der NSDAP und damit an ein System, das für Millionen von Toten verantwortlich sei. In der NS-Zeit seien beispiellose Verbrechen begangen worden. Bis heute würden Verfahren gegen die Verantwortlichen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes geführt und es sei, so die Kammer weiter, nicht anzunehmen, dass die Bürger Europas vergessen hätten, was unter dem Nationalsozialismus, dessen Emblem die angefochtene Marke gewesen sei, begangen wurde.

Babyn Jar

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