Anschlag von Halle

»Sie haben ihn qualvoll hingerichtet!«

Vor dem Landgericht in Magdeburg fand der Prozess gegen den Attentäter von Halle statt. Foto: dpa

Im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter von Halle haben am Dienstag die ersten neun Nebenkläger lebenslange Freiheitsstrafen und anschließende Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten Stephan B. gefordert. Ein Urteil wird für den 21. Dezember erwartet.

»Sie haben einer Mutter auf ekelhafteste und perverseste Weise ihr Kind genommen«, sagte am Dienstag der Anwalt der Mutter des jungen Mannes Kevin S.., den der Attentäter in einem Döner-Imbiss getötet hatte.

PLÄDOYERS »Sie haben ihn nicht nur erschossen, Sie haben ihn qualvoll hingerichtet«, stellte der Anwalt des Vaters von Kevin S. in Richtung des Angeklagten fest. »Er hat Sie angefleht, Sie haben zwei mal auf ihn geschossen.« Der Angeklagte nahm die Schlussvorträge regungslos hin.

Das Opfer Kevin S. war mit einer geistigen Behinderung geboren worden. Die Anwälte der Eltern erinnerten in ihren Plädoyers daran, wie sich der junge Mann trotz aller Schwierigkeiten einen Platz in der Gesellschaft erkämpft habe. Erst kurz vor seinem Tod hatte der 20-Jährige einen Ausbildungsplatz bekommen.

»Das alles hätten Sie auch gekonnt. Stattdessen saßen Sie in Ihrem Kinderzimmer«, sagte einer der Anwälte an die Adresse des Angeklagten. »Sie haben gar nichts erreicht!« B. hatte nach seinem Abitur weder ein Studium noch eine Ausbildung abgeschlossen und seine Zeit bei Mutter und Vater verbracht.

Eine Anwältin von Überlebenden sagte am Dienstag in ihrem Schlussvortrag: »Es handelt sich beim Angeklagten mit Nichten um einen isolierten Einzeltäter«. Zwar sei er während der Tat allein unterwegs gewesen und habe sich auch vorher nicht auf Fackelmärschen, Nazi-Demos oder als Teil sonstiger klassisch extremistischer Strukturen gezeigt.

INTERNETFOREN Er habe die Tat aber online als Teil einer globalen, »nach Blut und Tod gierenden Community« geplant und vorbereitet. Die Anwältin bezog sich dabei vor allem auf sogenannte Imageboards, Internetforen, die teilweise von rechtsextremen gekapert und zur Rekrutierung und Radikalisierung von Anhängern genutzt wird.

Im Prozess hatten mehrere Gutachter gezeigt, dass sich der Terrorist in den Videos, die er von der Tat ins Internet streamte, durch szenetypische Codes und Symbole auf diese Zielgruppe bezog. Die Anwältin sprach von einer »Peergroup voller Rassisten, Antisemiten und Antifeministen«.

MORDVERSUCHE Der Anwalt des Döner-Imbiss-Besitzers Ismet T. will anders als in der Anklageschrift einen weiteren Mordversuch gewertet wissen.

T. war während des Anschlags zu seinem Imbiss zurückgegangen, wo B. auf offener Straße auf ihn geschossen hatte. Zugleich dankte sein Rechtsanwalt dem Gericht, Hass und Häme nicht geduldet und den Opfern im Prozess einen würdigen Rahmen gegeben zu haben. T. selbst ergriff auch das Wort und schloss sich seinem Anwalt an. »Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Vorsitzenden Richterin«, sagte der Döner-Imbiss-Besitzer.

Die Anwältin eines Somaliers, der von B. angefahren wurde, forderte, diesen Tatvorwurf statt als gefährliche Körperverletzung als rassistischen Mordversuch zu werten. B. habe nicht gebremst, nicht gehupt, sei nicht ausgewichen. Die Anwältin verwies in diesem Zusammenhang auch auf jüngste gerichtliche »Raser-Entscheidungen« mit lebenslangen Freiheitsstrafen.

RADIKALISIERUNG Eine weitere Anwältin verwies darauf, dass sich der Synagogen-Attentäter in einem bestimmten Umfeld radikalisiert habe und darum kein isolierter Einzeltäter sei. Die Rechtsanwältin beklagte, dass die von B. vor der Synagoge ermordete Passantin Jana L. im Prozess gesichtslos geblieben sei und zu wenig über ihre Identität gesprochen wurde.

Insgesamt gibt es 43 Nebenkläger, darunter Besucher der Jom-Kippur-Feier in der Synagoge am 9. Oktober 2019. Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche in ihrem Plädoyer für den Rechtsterroristen eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten wie Volksverhetzung und Körperverletzung.

JOM KIPPUR Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S.. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen.

Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt. Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet. dpa/epd

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