Recht

Schachmatt

Den Feind ins Visier nehmen – darf ein Rechtsstaat das? Bei Osama bin Laden haben die USA die Frage beantwortet. Foto: dpa / (M) Frank Albinus

Die Entscheidung, Osama bin Laden gezielt zu töten, wird von allen rechtschaffenen Menschen begrüßt. Sowohl US-Präsident Barack Obama als auch sein Amtsvorgänger George W. Bush hatten gebilligt, den Massenmörder und Terroristenchef gefangen zu nehmen oder endgültig auszuschalten – eine in moralischer und juristischer Hinsicht richtige Entscheidung.

Obwohl bin Laden weder eine Uniform trug noch einen offiziellen Dienstgrad innehatte, war er zweifellos ein legitimes militärisches Ziel. Als nomineller und geistiger Führer von Al Qaida war der Saudi oberster Befehlshaber einer Terroristenarmee und entsprach faktisch einem Staatsoberhaupt. Seit es Aufzeichnungen gibt, ist das Töten des Königs in der Weltgeschichte ein legitimes Ziel von Kampfmaßnahmen. Dennoch behaupten viele, gezielte Tötungen seien unmoralisch und illegal. Diese Kritiker bezeichnen derartige Maßnahmen als »außergerichtliche Hinrichtungen« und fordern, Top-Terroristen wie gewöhnliche Kriminelle zu behandeln, sie also zu verhaften und vor ein Gericht zu stellen.

Wahl der Mittel Die Kommandoaktion der Navy Seals war eher darauf ausgerichtet, bin Laden zu eliminieren, als ihn festzunehmen. Wäre der Beschuss mit Raketen militärisch sinnvoller gewesen, hätte man sich bestimmt für diese Option entschieden. Dieses Mittel wählten zum Beispiel jüngst die NATO-Streitkräfte in Libyen, um den Wohnsitz von Diktator Muammar al-Gaddafi anzugreifen. Tatsächlich wurde der Tod bin Ladens einer Gefangennahme und einem möglichen Prozess letztendlich vorgezogen. So sollte verhindert werden, dass Al Qaida Geiseln nimmt und versucht, sie gegen den Terrorpaten auszutauschen. Ein amerikanischer Sicherheitsbeamter bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, es sei nicht das Ziel gewesen, bin Laden lebend gefangen zu nehmen. Dennoch hielt es Washington für wichtig, bekanntzugeben, der Islamisten-Ideologe sei erschossen worden, nachdem er Widerstand geleistet habe. Dies soll nahelegen, dass er nicht kaltblütig ermordet wurde.

Es wäre zu erwarten gewesen, dass all jene, die die Idee einer gezielten Tötung grundsätzlich ablehnen, die Militäraktion von Abbottabad jetzt lautstark kritisieren würden. Großbritanniens ehemaliger Außenminister Jack Straw sagte bei früherer Gelegenheit: »Die britische Regierung hat wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sogenannte gezielte Attentate illegal, ungerechtfertigt und kontraproduktiv sind.« Ähnlich äußerte sich der italienische Amtskollege einmal: Sein Land habe ebenso wie die Europäische Union als Ganzes diese Praxis immer verurteilt. Die Russen versicherten, ihre Regierung habe wiederholt betont, dass die außergerichtliche Begleichung offener Rechnungen nicht hinnehmbar sei. Und die UN erklärten mehrfach, ein solches Vorgehen verstieße klar gegen internationales Recht.

Europas Feind Dennoch hat keine dieser Nationen, Organisationen oder Einzelpersonen Kritik an der gezielten Tötung Osama bin Ladens durch die USA geübt. Der Grund liegt auf der Hand. All die erwähnten Verdammungen waren gegen Israel gerichtet. Jerusalem hat die Idee der gezielten Tötung entwickelt und gegen die Osama bin Ladens der Hamas, die Terrorangriffe gegen israelische Zivilisten verübten, wirkungsvoll zum Einsatz gebracht. Dem jüdischen Staat gelang es, Islamistenführer zu eliminieren, was die internationale Gemeinschaft prompt zum Anlass nahm, diese Vorgehensweise für illegal und unmoralisch zu erklären, mit der bemerkenswerten Ausnahme der Vereinigten Staaten. Jetzt, da dieses Mittel gegen einen angewendet wurde, der auch Europas Feind war, klingt das alles ganz anders. Plötzlich ist diese Art, den Gegner auszuschalten, nicht nur legal und moralisch, sondern auch lobenswert.

Vorbild Israel Gezielte Tötungen haben es nicht verdient, in Bausch und Bogen verdammt zu werden, selbst wenn sie von Israel ausgeführt werden, dem Land, an das anscheinend immer und unausweichlich ein anderer Maßstab angelegt wird. Dabei unterliegt im jüdischen Staat der Einsatz gezielter Anschläge den strengen Vorschriften des Obersten Gerichtshofs. Sie sind ausschließlich zulässig gegen Terroristen, die aktiv an Attentaten beteiligt waren. In den Vereinigten Staaten hingegen wird die Entscheidung für eine solche Maßnahme allein durch den Präsidenten getroffen, ohne jegliche richterliche Überprüfung.

Die Welt sollte aufhören, mit zweierlei Maß zu messen und anfangen, die Vor- und Nachteile von gezielten Tötungen abzuwägen. Sie können – wohlüberlegt gegen tatsächliche militärische Ziele eingesetzt – ein wirksames, legales und moralisches Instrument im Krieg gegen den Terror sein.

Der Autor gehört zu Amerikas bekanntesten Rechtsanwälten. Er lehrt als Professor in Harvard. Zuletzt erschien von ihm »The Trials of Zion«.

Berlin

Mutmaßlicher Hamas-Waffenschmuggler festgenommen

Bei seiner Ankunft aus Beirut ist ein Mann am Flughafen BER verhaftet worden. Er soll der Hamas angehören und Munition für Anschläge beschafft haben

 24.01.2026

Leipzig

Extremismusverdacht gegen sächsische Beamtin und BSW-Mitarbeiterin

Die Landesdirektion will die Vorwürfe im Fall ihrer hochrangigen Mitarbeiterin prüfen. »Gegebenenfalls werden weitere Schritte eingeleitet«, sagt ein Sprecher

 23.01.2026

Stuttgart

Holocaust-Überlebende kritisiert ARD-Spitze

Eva Umlauf bezeichnet den Umgang mit dem Film »Führer und Verführer« als »Skandal und Schande«. Programmdirektorin Christine Strobl reagiert

 23.01.2026 Aktualisiert

Saarland

Religiöses Bündnis will Gottesbezug in Saar-Verfassung

Beteiligt ist auch die Synagogengemeinde Saar

 23.01.2026

Teheran

Aktivisten verifizieren 5000 Tote bei Irans Massenprotesten

Aktivisten arbeiten weiter daran, die zahlreichen Angaben zu Todesopfern der Proteste zu überprüfen. Derweil dementiert das Regime Statements von US-Präsdident Trump, wonach Irans Justiz Hinrichtungen von Demonstranten stoppte

 23.01.2026

Justiz

Ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin verurteilt

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Angeklagten wegen eines sexuellen Übergriffs und sexueller Nötigung zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung

 23.01.2026

Medien

Sophie von der Tann für Grimme-Preis nominiert

Die ebenso umstrittene wie vielfach kritisierte ARD-Journalistin Sophie von der Tann führt die Liste der Nominierungen für den Grimme-Preis an

von Jana Ballweber  23.01.2026 Aktualisiert

Vetschau/Spreewald

Sellner-Vortrag in Brandenburg trotz Ärger in AfD

Ein Autohaus an der Autobahn mit Medienauflauf: Der österreichische Rechtsextremist hält einen Vortrag über Remigration. Nach Knatsch in der AfD ist die Landtagsabgeordnete Kotré nur Gast statt Gastgeberin

von Marc-Oliver von Riegen  23.01.2026

Davos/Washington D.C.

Trump: Marine-Armada nähert sich dem Iran

»Wir haben viele Schiffe, die in diese Richtung fahren, nur für den Fall«, sagt der Präsident

 23.01.2026