Recht

Schachmatt

Den Feind ins Visier nehmen – darf ein Rechtsstaat das? Bei Osama bin Laden haben die USA die Frage beantwortet. Foto: dpa / (M) Frank Albinus

Die Entscheidung, Osama bin Laden gezielt zu töten, wird von allen rechtschaffenen Menschen begrüßt. Sowohl US-Präsident Barack Obama als auch sein Amtsvorgänger George W. Bush hatten gebilligt, den Massenmörder und Terroristenchef gefangen zu nehmen oder endgültig auszuschalten – eine in moralischer und juristischer Hinsicht richtige Entscheidung.

Obwohl bin Laden weder eine Uniform trug noch einen offiziellen Dienstgrad innehatte, war er zweifellos ein legitimes militärisches Ziel. Als nomineller und geistiger Führer von Al Qaida war der Saudi oberster Befehlshaber einer Terroristenarmee und entsprach faktisch einem Staatsoberhaupt. Seit es Aufzeichnungen gibt, ist das Töten des Königs in der Weltgeschichte ein legitimes Ziel von Kampfmaßnahmen. Dennoch behaupten viele, gezielte Tötungen seien unmoralisch und illegal. Diese Kritiker bezeichnen derartige Maßnahmen als »außergerichtliche Hinrichtungen« und fordern, Top-Terroristen wie gewöhnliche Kriminelle zu behandeln, sie also zu verhaften und vor ein Gericht zu stellen.

Wahl der Mittel Die Kommandoaktion der Navy Seals war eher darauf ausgerichtet, bin Laden zu eliminieren, als ihn festzunehmen. Wäre der Beschuss mit Raketen militärisch sinnvoller gewesen, hätte man sich bestimmt für diese Option entschieden. Dieses Mittel wählten zum Beispiel jüngst die NATO-Streitkräfte in Libyen, um den Wohnsitz von Diktator Muammar al-Gaddafi anzugreifen. Tatsächlich wurde der Tod bin Ladens einer Gefangennahme und einem möglichen Prozess letztendlich vorgezogen. So sollte verhindert werden, dass Al Qaida Geiseln nimmt und versucht, sie gegen den Terrorpaten auszutauschen. Ein amerikanischer Sicherheitsbeamter bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, es sei nicht das Ziel gewesen, bin Laden lebend gefangen zu nehmen. Dennoch hielt es Washington für wichtig, bekanntzugeben, der Islamisten-Ideologe sei erschossen worden, nachdem er Widerstand geleistet habe. Dies soll nahelegen, dass er nicht kaltblütig ermordet wurde.

Es wäre zu erwarten gewesen, dass all jene, die die Idee einer gezielten Tötung grundsätzlich ablehnen, die Militäraktion von Abbottabad jetzt lautstark kritisieren würden. Großbritanniens ehemaliger Außenminister Jack Straw sagte bei früherer Gelegenheit: »Die britische Regierung hat wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sogenannte gezielte Attentate illegal, ungerechtfertigt und kontraproduktiv sind.« Ähnlich äußerte sich der italienische Amtskollege einmal: Sein Land habe ebenso wie die Europäische Union als Ganzes diese Praxis immer verurteilt. Die Russen versicherten, ihre Regierung habe wiederholt betont, dass die außergerichtliche Begleichung offener Rechnungen nicht hinnehmbar sei. Und die UN erklärten mehrfach, ein solches Vorgehen verstieße klar gegen internationales Recht.

Europas Feind Dennoch hat keine dieser Nationen, Organisationen oder Einzelpersonen Kritik an der gezielten Tötung Osama bin Ladens durch die USA geübt. Der Grund liegt auf der Hand. All die erwähnten Verdammungen waren gegen Israel gerichtet. Jerusalem hat die Idee der gezielten Tötung entwickelt und gegen die Osama bin Ladens der Hamas, die Terrorangriffe gegen israelische Zivilisten verübten, wirkungsvoll zum Einsatz gebracht. Dem jüdischen Staat gelang es, Islamistenführer zu eliminieren, was die internationale Gemeinschaft prompt zum Anlass nahm, diese Vorgehensweise für illegal und unmoralisch zu erklären, mit der bemerkenswerten Ausnahme der Vereinigten Staaten. Jetzt, da dieses Mittel gegen einen angewendet wurde, der auch Europas Feind war, klingt das alles ganz anders. Plötzlich ist diese Art, den Gegner auszuschalten, nicht nur legal und moralisch, sondern auch lobenswert.

Vorbild Israel Gezielte Tötungen haben es nicht verdient, in Bausch und Bogen verdammt zu werden, selbst wenn sie von Israel ausgeführt werden, dem Land, an das anscheinend immer und unausweichlich ein anderer Maßstab angelegt wird. Dabei unterliegt im jüdischen Staat der Einsatz gezielter Anschläge den strengen Vorschriften des Obersten Gerichtshofs. Sie sind ausschließlich zulässig gegen Terroristen, die aktiv an Attentaten beteiligt waren. In den Vereinigten Staaten hingegen wird die Entscheidung für eine solche Maßnahme allein durch den Präsidenten getroffen, ohne jegliche richterliche Überprüfung.

Die Welt sollte aufhören, mit zweierlei Maß zu messen und anfangen, die Vor- und Nachteile von gezielten Tötungen abzuwägen. Sie können – wohlüberlegt gegen tatsächliche militärische Ziele eingesetzt – ein wirksames, legales und moralisches Instrument im Krieg gegen den Terror sein.

Der Autor gehört zu Amerikas bekanntesten Rechtsanwälten. Er lehrt als Professor in Harvard. Zuletzt erschien von ihm »The Trials of Zion«.

Dresden/Königstein

Mutmaßliche Kämpfer des Islamischen Staates festgenommen

Zwei Männer sollen als Kämpfer für den IS aktiv gewesen sein und dafür Geld erhalten haben. Nun sitzen die beiden Iraker in Sachsen in Untersuchungshaft

 14.08.2026

Deutschland

Anti-Israel-Aktivisten krachen in Hafenmauer

Ein Kleinschiff mit »pro-palästinensischen« Seefahrern will im Herbst die Gaza-Küste erreichen. Zwischen ihnen und dem Ziel liegen 3000 Kilometer Luftlinie – und eine wachsende Anzahl an Problemen

von Imanuel Marcus  14.08.2026

Erfurt/Berlin

BSW-Spitze fordert Voigts Rücktritt – und Ende der Koalition

Das Bündnis Sahra Wagenknecht regiert in Thüringen mit CDU und SPD – zum Missfallen der Parteizentrale. Schluss damit, verlangt ein Vorstandsbeschluss

 14.08.2026

Iran-Krieg

Vance: Kriegsziel Nummer Eins besteht darin, Öl und Gas für Amerikaner billig zu halten

Der amerikanische Vizepräsident sagt, die Verhinderung einer iranischen Atomwaffe stehe an zweiter Stelle. Derweil schickt das Pentagon einen neuen Flugzeugträger in die Region

 14.08.2026

Hamburg

Volker Beck kämpft um Beteiligung als Nebenkläger

Der DIG-Präsident gehört zu den Personen, gegen die sich mutmaßliche Anschlagspläne des Iran gerichtet haben sollen. Dennoch hat das Gericht seinen Antrag auf Zulassung im Prozess zurückgewiesen

 14.08.2026

Wahl in Sachsen-Anhalt

Bundesrat sieht sich gewappnet für mögliche AfD-Regierung

Den Bundestag mischt die AfD regelmäßig auf. Könnte sie das auch mit dem Bundesrat tun, wenn sie in Sachsen-Anhalt den Regierungschef stellen sollte? Der Bundesratspräsident bleibt gelassen

 14.08.2026

Nahost

Angriff auf Schiffe: Lage am Golf weiter angespannt

Im Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran wurde ursprünglich eine Einigung innerhalb von 60 Tagen angestrebt. Doch eine Lösung des Konflikts scheint ungewiss. Gibt es Fortschritte?

 14.08.2026

Boston

Gericht weist Klage der US-Regierung gegen Harvard ab

Trumps Regierung kassierte bereits im vergangenen Jahr in einem rechtlichen Streit mit der Elite-Uni eine Niederlage. Nun scheitert sie erneut vor Gericht. Im Zentrum stand ein Antisemitismus-Vorwurf

 14.08.2026

Exklusiv

Causa Georg Restle: Jetzt meldet sich WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni zu Wort

Felix Schotland, Mitglied im WDR-Rundfunkrat und im Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, beschwerte sich über einen X-Post des Journalisten Georg Restle. Nun bekam er eine Antwort

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026