Justiz

Sachsenhausen-Prozess geht in die Schlussphase

Wegen der eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten fand der Prozess in Brandenburg an der Havel, in der Nähe seines Wohnortes, statt. Foto: picture alliance/dpa

Der NS-Prozess gegen einen früheren mutmaßlichen Wachmann des KZ Sachsenhausen in Brandenburg an der Havel geht in die Schlussphase. Der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann stellte den Abschluss der Beweisaufnahme und das Plädoyer der Staatsanwaltschaft für Dienstag in Aussicht. Am 2. Juni, dem vorläufig letzten geplanten Prozesstag, könnte dann das Urteil gesprochen werden. (AZ: 11 Ks 4/21)

Am Vortag ist das Schlussplädoyer der Verteidigung vorgesehen. Zuvor waren sechs Verhandlungstermine im April und Mai wegen Erkrankungen des Angeklagten aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3500 Fällen vor. Der Angeklagte war den Ermittlungen zufolge in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Der in Litauen geborene Baltendeutsche bestreitet dies. Zahlreiche Unterlagen sprechen jedoch dafür.

verteidigung Die Verteidigung erklärte am Montag vor Gericht eigene Anträge für erledigt, wonach fünf weitere SS-Männer als Zeugen befragt werden sollten. Nach Informationen des Gerichts sind diese Männer inzwischen verstorben, nicht willens oder in der Lage, Angaben zu machen. Das Gericht beschränkte mit Einverständnis der betreffenden Anwälte die Zahl der Nebenkläger.

»Die Kammer ist weit davon entfernt, das Schicksal auch nur eines Menschen, der in dieser Maschinerie zu Tode gekommen ist, geringzuschätzen«, betonte der Vorsitzende Richter. Die Behandlung der betreffenden Anträge würde jedoch den Rahmen des Verfahrens sprengen.

Der Angeklagte Josef S. war am Montagmorgen zunächst nicht vor Gericht erschienen. Nach einer Überprüfung durch einen Gerichtsmediziner nahm er an der Verhandlung teil.

revision Nebenklageanwalt Thomas Walther rechnet nach eigenem Bekunden trotz Verzögerungen damit, dass das Verfahren fristgemäß abgeschlossen wird und damit »zu einem guten Ende« kommt. Eine von der Verteidigung im Fall einer Verurteilung angekündigte Revision werde erfahrungsgemäß zwischen sieben und zehn Monaten in Anspruch nehmen.

Angesichts des Dienstausweises des Angeklagten sowie Urkunden und einer Äußerung von dessen Mutter über seine Anwesenheit in Sachsenhausen als Teil der SS »wird die Schuldfrage mit einem klaren Ja zu beantworten sein«, sagte der Nebenklageanwalt.

Nebenklageanwalt Thomas Walther rechnet nach eigenem Bekunden trotz Verzögerungen damit, dass das Verfahren fristgemäß abgeschlossen wird.

Der frühere Chefermittler der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen betonte, wichtig sei die Tatsache, »dass festgestellt wird, was in Sachsenhausen geschehen ist in einem Gerichtsverfahren, welches nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt worden ist«. Das Gericht habe in dieser Hinsicht »absolut alles richtig gemacht«, sagte Walther. Der Prozess sei in einer unaufgeregten Atmosphäre geführt worden.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

Der Prozess hatte Anfang Oktober vergangenen Jahres begonnen. Er findet nicht in Neuruppin, sondern in der Nähe des Wohnortes des Angeklagten in Brandenburg an der Havel statt, weil Josef S. laut Gutachter nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig ist. epd

  

Wahl in Sachsen-Anhalt

Bundesrat sieht sich gewappnet für mögliche AfD-Regierung

Den Bundestag mischt die AfD regelmäßig auf. Könnte sie das auch mit dem Bundesrat tun, wenn sie in Sachsen-Anhalt den Regierungschef stellen sollte? Der Bundesratspräsident bleibt gelassen

 14.08.2026

Nahost

Angriff auf Schiffe: Lage am Golf weiter angespannt

Im Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran wurde ursprünglich eine Einigung innerhalb von 60 Tagen angestrebt. Doch eine Lösung des Konflikts scheint ungewiss. Gibt es Fortschritte?

 14.08.2026

Boston

Gericht weist Klage der US-Regierung gegen Harvard ab

Trumps Regierung kassierte bereits im vergangenen Jahr in einem rechtlichen Streit mit der Elite-Uni eine Niederlage. Nun scheitert sie erneut vor Gericht. Im Zentrum stand ein Antisemitismus-Vorwurf

 14.08.2026

Exklusiv

Causa Georg Restle: Jetzt meldet sich WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni zu Wort

Felix Schotland, Mitglied im WDR-Rundfunkrat und im Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, beschwerte sich über einen X-Post des Journalisten Georg Restle. Nun bekam er eine Antwort

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026

Florida

»Es geht um uns gegen den Juden«: Antisemitische Hetze im Wahlkampf

»Unsere Regierung ist nichts anderes als ein Werkzeug für jüdische Vorherrschaft«, schreibt der republikanische Vorwahl-Kandidat und Influencer Dan Bilzerian

 13.08.2026

Nahost

Ex-Botschafter Seibert fordert »klare europäische Position« zu Israel

Bis vor kurzem war er das Gesicht deutscher Diplomatie in Israel: Steffen Seibert. In einem Interview äußert er sich zu Grenzen der Staatsräson, Siedlungen, dem Terror der Hamas und gegen Boykotte

 13.08.2026

Geburtstag

Romani Rose wird 80: »Nie vergessen, zu welcher Unmenschlichkeit Menschen fähig sind«

Romani Rose kämpft gegen Vorurteile und Ausgrenzung. Der Minderheitenschutz ist für ihn eine tragende Säule der Demokratie. Nun wird der Heidelberger Bürgerrechtler 80 Jahre alt - und will weiter mitmischen

von Volker Hasenauer  13.08.2026

Meinungsfreiheit

Wenn Juden plötzlich Nazis sein sollen

Ein Gericht erklärt die Gleichsetzung von Hakenkreuz und Davidstern für zulässig. Kritiker sind irritiert

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026

Sachsen-Anhalt

Polizeirabbiner vor der Wahl: Erstarken der AfD bereitet Sorgen         

Mehr Begegnung zwischen Juden und Nicht-Juden - das wünschen sich Deutschlands Polizeirabbiner. Sie bilden Polizeianwärter hierzulande fort und vermitteln jüdische Kultur. Seit fünf Jahren gibt es sie

von Nina Schmedding  13.08.2026