Justiz

Sachsenhausen-Prozess fortgesetzt

Wegen der eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten fand der Prozess in Brandenburg an der Havel, in der Nähe seines Wohnortes, statt. Foto: picture alliance/dpa

Im Prozess wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord im KZ Sachsenhausen hat der Angeklagte vor dem Landgericht Neuruppin bestritten, Mitglied eines SS-Totenkopf-Wachbataillons gewesen zu sein.

Laut Anklage soll der mittlerweile 101 Jahre alte Josef S. zwischen Oktober 1941 und Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als Wachmann gearbeitet haben. Am elften Verhandlungstag sagte der Angeklagte am Donnerstag: »Ich war nicht in der SS.« Auch habe er keine entsprechende Tätowierung zu seiner Blutgruppe am Arm, sagte er auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters Udo Lechtermann. (AZ: 11 Ks 4/21)

zweifel Wegen des Gesundheitszustandes des Angeklagten wurde die Verhandlung nach Brandenburg an der Havel verlegt, um dessen Anreisezeit zu verringern. Der Hochbetagte ist nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig. Lechtermann äußerte »erhebliche Zweifel« an den Äußerungen des Angeklagten in den vorangegangenen Verhandlungstagen.

Josef S. streitet eine Schuld bisher ab. Sein Verteidiger Stefan Waterkamp stellte am Donnerstag erneut eine Erklärung des Angeklagten im Laufe des Verfahrens in Aussicht. Zudem zeigte sich der Angeklagte mit einer körperlichen Untersuchung wegen einer möglichen Tätowierung einverstanden.

Josef S. muss sich laut Anklage wegen Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in 3518 Fällen verantworten. Dazu werteten die Ermittler unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde aus. Die Tätigkeit von S. ist demnach auf verschiedenen Unterlagen aus der Zeit vermerkt, auch die Beförderung zum SS-Rottenführer. In der Zeit kamen laut Kriminalpolizei nachweislich Zehntausende Häftlinge ums Leben.

In dem Verfahren geht es unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen.

vorwürfe In der Befragung zu seinem Lebenslauf hatte sich der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens zwar zu Kindheit und Armeezeit in Litauen, Kriegsgefangenschaft und DDR-Zeit geäußert, jedoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.

Mögliche Hinweise auf die Identität des Angeklagten gibt etwa ein Foto aus dem Bundesarchiv. Es zeigt einen jungen Mann in Zivilkleidung, angeblich den späteren SS-Rottenführer Josef S. bei seiner Einbürgerung im Jahre 1938. Da der Angeklagte in Litauen geboren ist, könnte das Einbürgerungsfoto die Identität belegen. Allerdings will der Angeklagte sich nach Angaben seines Anwalts auf dem Bild nicht wiedererkannt haben.

Als Sachverständiger setzte der Historiker Stefan Hördler am Donnerstag seine Erläuterungen zum KZ-System in der NS-Zeit weiter fort. Dabei beschrieb er detailliert unter anderem Aufgaben und Befehle der Wachmannschaften. Hördler legte auch eine Namensliste der 9. Kompanie des Totenkopfsturmbann Sachsenhausen vor, auf der der Name Josef S. auftaucht. Der Prozess soll am Freitag mit Ausführungen des Historikers fortgesetzt werden. epd

Erwiderung

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