Sachsen plant derzeit keine explizite Verankerung des Kampfes gegen Antisemitismus in der Landesverfassung. »Eine jede antisemitische Diskriminierung widerspricht grundlegenden Garantien des Grundgesetzes und der sächsischen Verfassung«, erklärte das Kultusministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Dresden. Zugleich sei »eine ausdrückliche Staatszielbestimmung ›Antisemitismus‹ im Grundgesetz oder in der Landesverfassung keine Voraussetzung dafür, Grundprinzipien der Verfassung zu gewährleisten und Antisemitismus entschieden entgegenzutreten«.
In einigen Bundesländern ist der Schutz jüdischen Lebens als Staatsziel verankert, darunter etwa in Sachsen-Anhalt und im Saarland. Zuletzt brachte Niedersachsen im März 2026 eine entsprechende Verfassungsänderung auf den Weg.
Landesbeauftragter Feist für eine Verfassungsänderung
Die Pflege des kulturellen jüdischen Erbes sei für die sächsische Landesregierung »eine Selbstverständlichkeit und Selbstverpflichtung«, hieß es vom Kultusministerium. Zu den vornehmsten Aufgaben gehöre es, »das freundschaftliche Verhältnis zwischen Staatsregierung und jüdischer Glaubensgemeinschaft zu fördern und zu festigen«. Der Schutz jüdischen Lebens und die entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus haben laut Ministerium für die Landesregierung »einen hohen Stellenwert«.
Sachsens Beauftragter für das jüdische Leben, Thomas Feist, hatte mehrfach angeregt, den Schutz und die Förderung jüdischen Lebens als Staatsziel in die Landesverfassung aufzunehmen. Über eine Verfassungsänderung entscheidet der Landtag, CDU und SPD bilden eine Minderheitsregierung. epd