Antisemitismus

Saalverbot für BDS-Bewegung in München nicht zulässig

Anti-BDS-Demonstration in München (Symbolfoto) Foto: imago/Michael Trammer

Die Stadt München muss auch Veranstaltungen der laut Deutschem Bundestag und zahlreichen Antisemitismusexperten in Zielen und Handlungen judenfeindlichen BDS-Bewegung in städtischen Räumlichkeiten ermöglichen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich enttäuscht und sprach von einem »Rückschlag, der auch viele jüdische Münchnerinnen und Münchner persönlich und die demokratische Stadtgesellschaft insgesamt betrifft.«

Das Gericht wies die Revisionsklage der Stadt München zurück, die sich gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020 richtete. Dieser verpflichtete die Stadt, dem Münchner Kläger für eben solch eine Podiumsdiskussion Zugang zu einem städtischen Veranstaltungssaal zu verschaffen.

Die Stadt hatte dies zuvor abgelehnt und sich auf einen Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 bezogen. Dieser legt fest, dass für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassten oder diese unterstützten, keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden dürften, da es sich bei der BDS-Kampagne um eine antisemitische Bewegung handele, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße.

Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschied nun: »Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.« Der Stadtratsbeschluss greife in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil er eine den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen »an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen knüpft«.

Ferner wies das Gericht darauf hin, dass der Stadtratsbeschluss, auf den sich die Stadt bezog, kein Rechtssatz und nicht meinungsneutral sei. »Er ist auch nicht mit dem Schutz von Rechtsgütern zu rechtfertigen, die schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützen sind«, hieß es in der Entscheidung. Angesicht der vorliegenden Tatsachen des Berufungsurteils sei bei der vom Kläger geplanten Veranstaltung ein Rechtsbruch oder eine Gefährdung der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung nicht zu erwarten gewesen.

Oberbürgermeister Reiter indes erklärte: »Die Landeshauptstadt München wird auch in Zukunft den ihr zustehenden Handlungsspielraum gegen Antisemitismus ausschöpfen.« Er appellierte an die Bayerische Staatsregierung und den Bund, »noch einmal unverzüglich zu prüfen, ob eine vom Gericht angemahnte gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann«.

Reiter erklärte, es stehe ihm nicht zu, das Urteil juristisch zu kritisieren, aber er habe »kein Verständnis dafür, dass in diesen Zeiten – in denen rassistische und antisemitische Äußerungen so unverhohlen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit geäußert werden und unser gesellschaftliches Klima nachhaltig vergiften – der Schutz von Minderheiten keine stärkere Berücksichtigung erfährt und die Kommunen auch noch gezwungen sind, die Verbreitung solcher Ausführungen durch Raumvergaben zu unterstützen«.

Der Kläger seinerseits wies jede antisemitische Absicht von sich und verwies darauf, dass er auch jüdische Verwandte habe. Er warf der Stadt München vor, schon seit Längerem jedwede Diskussion über den Nahost-Konflikt unterbinden zu wollen. kna/ja

Meinung

Orden für den Botschafter: Wie Leo XIV. Irans Regime aufwertet

Mit seinem Orden für den iranischen Botschafter beim Heiligen Stuhl verpasst der Papst den Menschen im Iran symbolisch einen Tritt in die Magengrube

von Michael Thaidigsmann  13.05.2026

Meinung

Linke Luftnummer

Der Fünf-Punkte-Plan gegen Antisemitismus der Berliner Linken ist heuchlerisch. Die Partei ist derzeit nämlich nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems

von Ralf Balke  13.05.2026

TikTok

Antisemitismus per Algorithmus

Antisemitische Inhalte auf der Social-Media-Plattform treten häufig codiert auf. Reichweitenstarke Beiträge sind oft uneindeutig und werden erst im Kontext als antisemitisch erkannt

 13.05.2026

Meinung

Was Sachsen-Anhalt im Herbst droht

Nach den aktuellen Umfragen ist eine Alleinregierung für die AfD zum Greifen nah. Was das allein für die Erinnerungspolitik bedeuten würde, konnte man zuletzt an der Reaktion der Landespartei auf den 8. Mai beobachten

von Mascha Malburg  13.05.2026

Berlin

Ulf Poschardt gibt Herausgeber-Position bei »Welt« auf

Vom Herausgeber zum Autor: Der Journalist Ulf Poschardt wechselt seine Position beim Medien-Unternehmen Axel Springer

 13.05.2026

Kommentar

Warum Dieter Nuhr den Leo-Baeck-Preis gerade jetzt verdient hat

Dass der Zentralrat der Juden den Kabarettisten ehrt, sendet ein wichtiges Signal weit über die jüdische Gemeinschaft hinaus

von Ahmad Mansour  13.05.2026

London

Sie »fischten« mit Geld nach Juden: Zwei Männer verurteilt

»Fishing for Jews« mit einer Angel, an der ein Geldschein hängt: Im Stadtteil Stamford Hill, in dem viele Charedim wohnen, werden die Verdächtigen von den Shomrim gestellt und später festgenommen

 13.05.2026

Teheran

Weitere Hinrichtung im Iran nach Spionagevorwürfen

Die iranische Justiz hat in den vergangenen Wochen viele Männer exekutieren lassen. Nun wird wieder ein Todesurteil vollstreckt

 13.05.2026

Bern

Mengele-Akten endlich öffentlich

Der Schweizer Nachrichtendienst blockierte den Zugang zu diesen Unterlagen jahrzehntelang. Nun wird diese Sperre aufgehoben

von Nicole Dreyfus  13.05.2026