Antisemitismus

Saalverbot für BDS-Bewegung in München nicht zulässig

Anti-BDS-Demonstration in München (Symbolfoto) Foto: imago/Michael Trammer

Die Stadt München muss auch Veranstaltungen der laut Deutschem Bundestag und zahlreichen Antisemitismusexperten in Zielen und Handlungen judenfeindlichen BDS-Bewegung in städtischen Räumlichkeiten ermöglichen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich enttäuscht und sprach von einem »Rückschlag, der auch viele jüdische Münchnerinnen und Münchner persönlich und die demokratische Stadtgesellschaft insgesamt betrifft.«

Das Gericht wies die Revisionsklage der Stadt München zurück, die sich gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020 richtete. Dieser verpflichtete die Stadt, dem Münchner Kläger für eben solch eine Podiumsdiskussion Zugang zu einem städtischen Veranstaltungssaal zu verschaffen.

Die Stadt hatte dies zuvor abgelehnt und sich auf einen Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 bezogen. Dieser legt fest, dass für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassten oder diese unterstützten, keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden dürften, da es sich bei der BDS-Kampagne um eine antisemitische Bewegung handele, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße.

Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschied nun: »Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.« Der Stadtratsbeschluss greife in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil er eine den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen »an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen knüpft«.

Ferner wies das Gericht darauf hin, dass der Stadtratsbeschluss, auf den sich die Stadt bezog, kein Rechtssatz und nicht meinungsneutral sei. »Er ist auch nicht mit dem Schutz von Rechtsgütern zu rechtfertigen, die schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützen sind«, hieß es in der Entscheidung. Angesicht der vorliegenden Tatsachen des Berufungsurteils sei bei der vom Kläger geplanten Veranstaltung ein Rechtsbruch oder eine Gefährdung der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung nicht zu erwarten gewesen.

Oberbürgermeister Reiter indes erklärte: »Die Landeshauptstadt München wird auch in Zukunft den ihr zustehenden Handlungsspielraum gegen Antisemitismus ausschöpfen.« Er appellierte an die Bayerische Staatsregierung und den Bund, »noch einmal unverzüglich zu prüfen, ob eine vom Gericht angemahnte gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann«.

Reiter erklärte, es stehe ihm nicht zu, das Urteil juristisch zu kritisieren, aber er habe »kein Verständnis dafür, dass in diesen Zeiten – in denen rassistische und antisemitische Äußerungen so unverhohlen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit geäußert werden und unser gesellschaftliches Klima nachhaltig vergiften – der Schutz von Minderheiten keine stärkere Berücksichtigung erfährt und die Kommunen auch noch gezwungen sind, die Verbreitung solcher Ausführungen durch Raumvergaben zu unterstützen«.

Der Kläger seinerseits wies jede antisemitische Absicht von sich und verwies darauf, dass er auch jüdische Verwandte habe. Er warf der Stadt München vor, schon seit Längerem jedwede Diskussion über den Nahost-Konflikt unterbinden zu wollen. kna/ja

Krieg gegen Iran

Großbritannien verlegt Eurofighter nach Katar

Mit der anfänglichen Ablehnung des amerikanisch-israelischen Vorgehens gegen den Iran hatte Premier Keir Starmer den Zorn von US-Präsident Trump auf sich gezogen. Nun weicht er seine Position weiter auf

 05.03.2026

Pforzheim

Antisemitismus im Wahlkampf: »Schabbat schalom, jetzt gibt’s AfD«

In einem Video verkleidet sich der AfD-Lokalpolitiker als »orthodoxer Jude« und bückt sich nach Geld auf der Straße. Inzwischen ist sein Kanal mit mehr als 30.000 Followern gelöscht, die AfD hat ein Auschlussverfahren eingeleitet. Die Jüdische Allgemeine hat sich die Clips genau angesehen

 05.03.2026

Nahost

Iran greift Golfstaaten an

Mehr als 1.000 mutmaßlich iranische Drohnen wurden in den vergangenen Tagen allein von den Vereinigten Arabischen Emirate entdeckt. Auch im Irak gab es Einschläge. Ein Ende der Angriffe ist bisher nicht in Sicht

 05.03.2026

Erlebnisbericht

Und dann war Krieg

Aufgrund des Krieges saß die Aktivistin und FDP-Politikerin Karoline Preisler in Israel fest. »In Tel Aviv wurde jedes Telefonat, jede E-Mail, jede Dusche und jede Mahlzeit von Alarmen unterbrochen.«

von Karoline Preisler  05.03.2026

Iran

Schah-Sohn attackiert mögliche Ajatollah-Nachfolger

Der einflussreiche iranische Oppositionspolitiker Pahlavi erklärt die Suche nach einem neuen Religionsführer für aussichtslos. Der 65-Jährige bringt sich erneut als Übergangsfigur ins Spiel

 05.03.2026

Paris

Frankreich erlaubt USA beschränkte Nutzung von Militärbasen

Paris lässt zu, dass US-Flugzeuge zeitweise französische Stützpunkte nutzen. Es geht aber nicht etwa um Basen am Golf, sondern in Frankreich. Und es gibt klare Bedingungen

 05.03.2026

Brüssel

EU-Chefdiplomatin warnt: Iran-Krieg könnte Putin helfen

Füllen steigende Ölpreise Putins Kriegskasse? Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas warnt vor unerwünschten Nebenwirkungen der Angriffe der USA und Israels auf den Iran

 05.03.2026

Teheran

Sicherheitsbedenken im Iran vor Beisetzung von Khamenei

Die iranische Führung zögert mit der Beisetzung von Religionsführer Chamenei. Grund ist ein hohes Sicherheitsrisiko

 05.03.2026

Bewaffnete Konflikte

Wie wirkt sich der Iran-Krieg auf den Ukraine-Konflikt aus?

Der Krieg im Nahen Osten hat Implikationen für Russlands Invasion in der Ukraine. Moskau und Kiew bekommen dabei die Folgen auf unterschiedliche Weise zu spüren

von André Ballin, Andreas Stein  05.03.2026