Antisemitismus

Saalverbot für BDS-Bewegung in München nicht zulässig

Anti-BDS-Demonstration in München (Symbolfoto) Foto: imago/Michael Trammer

Die Stadt München muss auch Veranstaltungen der laut Deutschem Bundestag und zahlreichen Antisemitismusexperten in Zielen und Handlungen judenfeindlichen BDS-Bewegung in städtischen Räumlichkeiten ermöglichen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich enttäuscht und sprach von einem »Rückschlag, der auch viele jüdische Münchnerinnen und Münchner persönlich und die demokratische Stadtgesellschaft insgesamt betrifft.«

Das Gericht wies die Revisionsklage der Stadt München zurück, die sich gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020 richtete. Dieser verpflichtete die Stadt, dem Münchner Kläger für eben solch eine Podiumsdiskussion Zugang zu einem städtischen Veranstaltungssaal zu verschaffen.

Die Stadt hatte dies zuvor abgelehnt und sich auf einen Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 bezogen. Dieser legt fest, dass für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassten oder diese unterstützten, keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden dürften, da es sich bei der BDS-Kampagne um eine antisemitische Bewegung handele, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße.

Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschied nun: »Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.« Der Stadtratsbeschluss greife in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil er eine den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen »an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen knüpft«.

Ferner wies das Gericht darauf hin, dass der Stadtratsbeschluss, auf den sich die Stadt bezog, kein Rechtssatz und nicht meinungsneutral sei. »Er ist auch nicht mit dem Schutz von Rechtsgütern zu rechtfertigen, die schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützen sind«, hieß es in der Entscheidung. Angesicht der vorliegenden Tatsachen des Berufungsurteils sei bei der vom Kläger geplanten Veranstaltung ein Rechtsbruch oder eine Gefährdung der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung nicht zu erwarten gewesen.

Oberbürgermeister Reiter indes erklärte: »Die Landeshauptstadt München wird auch in Zukunft den ihr zustehenden Handlungsspielraum gegen Antisemitismus ausschöpfen.« Er appellierte an die Bayerische Staatsregierung und den Bund, »noch einmal unverzüglich zu prüfen, ob eine vom Gericht angemahnte gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann«.

Reiter erklärte, es stehe ihm nicht zu, das Urteil juristisch zu kritisieren, aber er habe »kein Verständnis dafür, dass in diesen Zeiten – in denen rassistische und antisemitische Äußerungen so unverhohlen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit geäußert werden und unser gesellschaftliches Klima nachhaltig vergiften – der Schutz von Minderheiten keine stärkere Berücksichtigung erfährt und die Kommunen auch noch gezwungen sind, die Verbreitung solcher Ausführungen durch Raumvergaben zu unterstützen«.

Der Kläger seinerseits wies jede antisemitische Absicht von sich und verwies darauf, dass er auch jüdische Verwandte habe. Er warf der Stadt München vor, schon seit Längerem jedwede Diskussion über den Nahost-Konflikt unterbinden zu wollen. kna/ja

Interview

»Israels Sache ist gerecht, sie muss nur besser erklärt werden«

Der saudische Influencer Loay Alshareef über Frieden im Nahen Osten, seine erste Begegnung mit Juden und die Kraft persönlicher Erfahrung

von Stefan Laurin  07.01.2026

Brandenburg

Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen nach Anschlag auf Büttner

Nach dem Brandanschlag und die Morddrohung gegen den Antisemitismusbeauftragten haben die Ermittler eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro für Hinweise ausgesetzt

 07.01.2026

Frankfurt am Main

Salomon Korn wird mit Ignatz-Bubis-Preis ausgezeichnet

Salomon Korn erhält den Ignatz-Bubis-Preis. Die Auszeichnung wird am Montag in der Frankfurter Paulskirche überreicht

 07.01.2026

Potsdam

Antisemitismusbeauftragter erhöht Sicherheitsvorkehrungen

Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter Andreas Büttner ist immer wieder Drohungen ausgesetzt. Nach einem Brandanschlag und einer Morddrohung per Brief verschärft er nun Sicherheitsmaßnahmen. Die Solidaritätsbekundungen für ihn reißen nicht ab

 07.01.2026

In eigener Sache

Die Jüdische Allgemeine erhält den »Tacheles-Preis«

WerteInitiative: Die Zeitung steht für Klartext, ordnet ein, widerspricht und ist eine Quelle der Inspiration und des Mutes für die jüdische Gemeinschaft

 07.01.2026 Aktualisiert

Todesurteil

Iran richtet angeblichen Mossad-Spion hin

Eine angebliche Zusammenarbeit mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst führte im Iran zu einer weiteren Hinrichtung. Die Exekutionen erreichten im vergangenen Jahr einen Höchststand

 07.01.2026

Kommentar

Erst Maduro, dann die Mullahs?

Der Sturz des venezolanischen Diktators ist auch eine glasklare Warnung an das iranische Regime. Israel und die USA könnten einen Beitrag dazu leisten, es zu Fall zu bringen

von Saba Farzan  07.01.2026

Dialog

Israel und Syrien vereinbaren Kommunikationskanal unter US-Vermittlung

Mit US-Unterstützung nehmen Israel und Syrien ihren Dialog wieder auf. Ein neuer Kommunikationsmechanismus soll künftig Streit zwischen den beiden verfeindeten Ländern verhindern

 07.01.2026

Seeon

Schuster warnt vor Auswanderung von Juden aus Deutschland

In vielen Bundesländern und auch im Bund darf sich die AfD laut Umfragen Hoffnung auf eine Regierungsbeteiligung machen. Der Präsident des Zentralrates der Juden warnt vor dramatischen Folgen

 07.01.2026