Karlsruhe

NPD-Verbot gescheitert

Verfassungsrichter vor einer Urteilsverkündung Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag den Antrag des Bundesrats auf Verbot der NPD zurückgewiesen. Das verkündete der Präsident des Zweiten Senats des Gerichts, Andreas Voßkuhle, in Karlsruhe. Damit ist ein Verbot der rechtsextremen Partei zum zweiten Mal gescheitert (Aktenzeichen: 2 BvB 1/13).

Begründung »Nach einstimmiger Auffassung des Zweiten Senats verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt«, sagte Voßkuhle zur Begründung.

Ein Parteiverbot komme anders als beim Verbot der KPD in den 50er-Jahren nur infrage, wenn eine Partei über Wirkungsmöglichkeiten verfüge, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen, so Voßkuhle weiter. Dies sei bei der NPD nicht der Fall. Die Partei sei derzeit überregional nur mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten und habe in den fünf Jahrzehnten ihres Bestehens in keinem Landesparlament dauerhaft Fuß fassen können.

Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich das ändern werden. Mit weniger als 6.000 Mitgliedern sei die NPD in ihren Wirkungsmöglichkeiten beschränkt.

Das Verfassungsgericht attestierte gleichwohl der NPD eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, die die Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bestätige. Da aber nicht einmal die Möglichkeit bestehe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele erreichen könne, sei ein Parteiverbot als schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats nicht zu rechtfertigen.

Der Verbotsantrag war Ende 2013 vom Bundesrat gestellt worden, weil die rechtsextreme Partei nach Ansicht der Länderkammer darauf zielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland zu beseitigen. Es war bereits der zweite Versuch, die NPD vom höchsten deutschen Gericht verbieten zu lassen. 2003 scheiterte ein Verfahren an V-Leuten in den Führungsgremien der Partei. Antragsteller im Verfahren war der Bundesrat. Bundestag und Bundesregierung hatten sich anders als im ersten Verfahren dem Antrag nicht angeschlossen.

Reaktionen Das Internationale Auschwitz Komitee kritisierte das Urteil mit scharfen Worten. Vizepräsident Christoph Heubner sprach von einem »tragischen Tag für die wehrhafte Demokratie«. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei für die Überlebenden des Holocaust »eine empörende und erschreckend realitätsferne Entscheidung«. Das Urteil sende auch ein »fatales Signal nach Europa, wo Rechtsextreme und Rechtspopulisten längst neue Schnittmengen miteinander finden und ständig versuchen, Angst und Unsicherheit von Menschen in Hass und Aggression zu verwandeln«.

Auch Ronald S. Lauder, Präsident des World Jewish Congress (WJC), nannte das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens »enttäuschend« und »irritierend«. Er sagte am Dienstag: »Leider erlaubt dieses Urteil es der NPD, ihre destruktiven antidemokratischen Aktivitäten fortzuführen und weiterhin üble neonazistische, antisemitische und rassistische Hetze zu verbreiten.« Man könne nur hoffen, dass Deutschland die Neonazi-Szene weiter entschlossen bekämpfen werde.

Rüdiger Mahlo, Repräsentant der Claims Conference in Deutschland, sagte, der erneute Fehlschlag des Verbots kurz vor den Gedenkveranstaltungen anlässlich der Befreiung von Auschwitz sei »ein Schlag ins Gesicht für die jüdischen Holocaust-Überlebenden«. Aus Sicht der Mehrheitsgesellschaft könne die Begründung, eine stabile Demokratie müsse in der Lage sein, verfassungswidrige Splitterparteien zu verkraften, zutreffen. Aus der Sicht der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland greife die Argumentation des Verfassungsgerichts jedoch zu kurz: »Es sind nicht die Friedhöfe, Synagogen, Kindergärten oder Persönlichkeiten der Mehrheitsgesellschaft, die hierzulande mit Hilfe der Polizei gegen Verfassungsfeinde geschützt werden müssen, sondern nur die der Minderheiten«, so Mahlo.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) rief am Dienstag zu verstärktem Einsatz gegen Rechtsextremismus auf. Er nehme das Urteil des Bundesverfassungsgerichts »mit größtem Respekt zur Kenntnis«, sagte Maas. Das Gericht habe sehr deutlich gemacht, dass das politische Konzept der NPD die Menschenwürde missachte und mit dem Demokratieprinzip unvereinbar sei. »Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus kann uns niemand abnehmen«, so der SPD-Politiker.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte vor falschen Schlussfolgerungen aus dem Urteil. Die Karlsruher Richter hätten lediglich bestätigt, welch hohe Hürden das Grundgesetz einem Parteienverbot entgegenstelle, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Wer anführe, dass die NPD im politischen Leben kaum noch eine Rolle spiele, der irre. 338 kommunale Mandate habe die NPD inne, besonders im Osten Deutschlands. Allein in Sachsen verfüge sie über 80 Mandate. Malchow unterstrich: »Wir werden weiter mit sehr viel Personal NPD-Veranstaltungen und -Demonstrationen schützen müssen. Das hätten wir uns gerne erspart.«(mit epd)

Kiev

Israelischer Unternehmer klagt gegen Selenskyj

Timur Mindich reicht Klage gegen ein Präsidialdekret ein, mit dem persönliche Sanktionen gegen ihn verhängt worden waren

 21.05.2026

Sachsen-Anhalt

Szenario: Gegängelte Bildung, mehr rechte Gewalt mit AfD-Regierung

Laut Umfragen könnte die AfD im September in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen. Was das für Auswirkungen hätte, hat die Amadeu Antonio Stiftung skizziert

von Lukas Philippi  21.05.2026

Meinung

Iranischer Staatsterror: Zeit zu handeln, Herr Bundeskanzler!

Die Islamische Revolutionsgarde des Iran wollte den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zufolge Josef Schuster und Volker Beck ermorden lassen. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben

von Michael Thaidigsmann  21.05.2026

Berlin

Zentralrat der Juden distanziert sich von Itamar Ben-Gvir

Ein Video des rechtsextremen israelischen Ministers sorgt weltweit für Empörung. Auch die Vertretung der Juden in Deutschland äußert sich

 21.05.2026

Hamburg

Teheraner Regime soll Ermordung von Josef Schuster geplant haben

Das iranische Mord-Komplott richtete sich auch gegen den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck

 21.05.2026 Aktualisiert

Berlin

Zentralrat startet Initiative gegen Antisemitismus im Fußball

Slogans wie »Aus Liebe zum Spiel. Gegen Antisemitismus« sowie »Mitfiebern. Gegen Antisemitismus« sollen zum DFB-Pokalfinale auf digitalen Werbetafeln zu sehen sein

 21.05.2026

Tacheles-Preis

»Ihr prägt den Journalismus. Ihr prägt unser Land«

WELT-Chefredakteur Helge Fuhst hielt die Laudatio auf die Jüdische Allgemeine. Eine Dokumentation

von Helge Fuhst  21.05.2026

Nahost

Strategische Oberhand

War der Krieg gegen das iranische Regime ein Fehlschlag? Eine Analyse

von Michael Wolffsohn  21.05.2026

Dokumentation

»Mehr Mut zu unbequemen Wahrheiten!«

Die Jüdische Allgemeine ist mit dem Tacheles-Preis ausgezeichnet worden. Hier dokumentieren wir die Dankesrede von JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel

von Philipp Peyman Engel  21.05.2026