Prozess

Nachhilfe in Wannsee

Muss an einer Führung im Haus der Wannsee-Konferenz teilnehmen: Knaan Al S. Foto: Reuters

Saal 700, Kriminalgericht Moabit: Nach zwei Verhandlungstagen fällt das Jugendschöffengericht am Montagabend sein Urteil im Prozess gegen Knaan Al S. Für seine Attacke vom 17. April auf zwei Kippa tragende Männer im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg wird der 19-jährige Palästinenser, der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet ist, nach dem Jugendstrafrecht wegen Beleidigung und Körperverletzung verurteilt (Az. 422 Ls 32/18).

Al S. erhält vier Wochen Jugendarrest und einen Betreuungshelfer für ein Jahr. Weil er mehr als zwei Monate in Untersuchungshaft saß, wird der Arrest nicht vollstreckt. Außerdem muss Al S. eine Führung im Haus der Wannsee-Konferenz absolvieren, wo die Nationalsozialisten im Januar 1942 die Judenvernichtung organisiert hatten. Es gehe nicht um »größere Kurse in Staatsbürgerkunde«, begründet Günter Räcke, Richter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten, die Maßnahme. Sondern der Angeklagte solle begreifen: »Warum regen die sich hier eigentlich so auf?«

schläge Doch ob Knaan Al S. begriffen hat, warum in Deutschland nicht nur Schläge, sondern auch Beschimpfungen von Juden »inakzeptabel« sind, wie es der Staatsanwalt formuliert, bleibt offen. »Ich habe einen Fehler gemacht und viel daraus gelernt, ich bereue es zutiefst«, sagt der Angeklagte im Schlusswort eher allgemein.

Am ersten Prozesstag hatte Al S. die Attacke auf den arabischen Israeli Adam A. und dessen Begleiter, einen Deutsch-Marokkaner, gestanden. Im Urteil folgt das Gericht weitgehend der Version des Opfers und des Staatsanwalts. Der Angeklagte, der mit seinem Cousin und einem weiteren Mann unterwegs war, habe die Kippa-Träger ohne vorherige Provokation als »Hurensöhne«, »dreckige Juden« und »Arsa Yahudi« (arabisch: »zuhälterische Juden«) beschimpft, sagt der Anklagevertreter.

Dann habe Knaan Al S. mindestens drei Mal mit dem Gürtel zugeschlagen. Adam A.’s Lippe sei aufgeplatzt, er erlitt Schmerzen an den Beinen und im Rumpfbereich. Auch psychisch sei es ein »einschneidendes Erlebnis« gewesen.

Hasskriminalität Die Verteidigerin des Angeklagten bestreitet ein antisemitisches Motiv: »Wer ›dumme Sau‹ sagt, ist kein Schweinefeind«, sagte sie unter anderem zur Begründung. Die Nebenklagevertreterin hingegen greift Angela Merkels Wort von der Sicherheit Israels als »deutscher Staatsräson« auf: »Wenn hier jemand einen israelischen Bürger attackiert, tritt Deutschland in die Verantwortung, Herr Al S.« Nach dem Urteil sagt sie: »Das Gericht hat erkannt, dass es sich um einen Fall der Hasskriminalität handelt.«

Doch der Richter legt sich darauf nicht eindeutig fest. Er erklärt, bei Knaan Al S. habe auch »allgemeiner Frust« ein Ventil gefunden: »Der ideale Auslöser waren die beiden Angehörigen der ihm missliebigen Gruppe jüdischer Menschen.« Dass der Angeklagte gemeint habe, sein Verhalten gegenüber einer Zeugin, die ihn zur Rede stellte, mit dem Satz »Ich bin Palästinenser« rechtfertigen zu können, zeige: »Da hat jemand etwas gründlich noch nicht verstanden.«

Um den antisemitischen Hintergrund der Tat zu betonen, hat die Nebenklagevertreterin zuvor auch darauf hingewiesen, dass der Cousin von Al S. auf Facebook die syrische »Jerusalem-Brigade« mit »Like« markiert hat – eine Organisation, die Israel zerstören will. Der Anwalt des Cousins wiederum verbreitete eine Theorie, die nach Verschwörung klingt: Der »B.Z.« sagte er, Adam S. könne den ganzen Angriff inszeniert haben. Das Opfer hatte die Attacke gefilmt und das Video ins Internet gestellt.

ecstasy Der Angeklagte habe vor der Tat Haschisch und Ecstasy konsumiert, stellt der Staatsanwalt fest. Der Richter schildert, der junge Mann sei »schlechter Stimmung« und ohne Wohnsitz gewesen, das Jobcenter hatte die Unterstützung gestrichen. Seine Eltern hofften, er würde Lehrer werden: »Nichts davon funktionierte.«

Zuvor berichtete eine Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, wie Knaan Al S., der jüngste Sohn, und dessen Bruder im Auftrag der Familie aus Syrien nach Europa geschickt wurden: »Junge, geh mal woanders hin, wir sehen hier keine Zukunft.« Al S. kam als 16-Jähriger über die Türkei, das Mittelmeer und Budapest nach Eisenhüttenstadt. Dort unterstützte ihn die Jugendhilfe. Die Sozialarbeiterin sagt: »Solange ihm gesagt wurde, was er zu tun hatte, lief es auch.«

Doch dann fühlte sich Al S. von Mitschülern gemobbt. Er brach die Schule ab und zog nach Berlin. Vor Gericht braucht er eine Dolmetscherin. Diese irritiert den Richter einmal mit einer Übersetzung: Der Angeklagte wolle ein guter Fußballer werden und bei der NATO arbeiten. Al S. meinte den Markt »Netto«.

Reaktionen Zum Urteil sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, das Gericht sei »den absurden Ausflüchten und Rechtfertigungen der Verteidigung nicht gefolgt«. Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung, hofft, dass »trotz des relativ milden Urteils eine Signalwirkung davon ausgeht«.

Sigmount Königsberg, Antisemitismusbeauftragter der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, kritisierte das Urteil des Amtsgerichts: »Manche werden es als Freibrief ansehen, Hatz auf Juden zu machen. Gewalttäter können sich gestärkt fühlen, da ihre Taten faktisch keine Konsequenzen haben. Opfer werden geschwächt, da der Täter im Grunde als freier Mann das Gericht verlassen kann.«

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