Leipzig

Münchner Saalverbot für antisemitische BDS-Bewegung vor Gericht

Israel-Boykott beim Al-Quds-Tag in Berlin 2014 (Symbolfoto) Foto: imago

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es heute um die laut Deutschem Bundestag und zahlreicher Antisemitismusexperten ebenso israel- wie judenfeindliche BDS-Bewegung. Verhandelt wird in Leipzig über die Revisionsklage der Landeshauptstadt München gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020.

Dieser hatte die Stadt verpflichtet, einem Münchner Bürger zu ermöglichen, eine Podiumsdiskussion zur BDS-Bewegung in einem städtischen Saal abzuhalten. Der Stadtrat hatte den Angaben zufolge solche Veranstaltungen zuvor mit der Begründung verboten, die BDS-Bewegung sei antisemitisch und verstoße gegen die Verfassungsordnung.

RÜCKBLICK BDS steht für »Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«. Die Kampagne wurde 2005 von mehr als 170 palästinensischen Organisationen gestartet. Ihr Ziel ist es, durch gezielte Boykottaufrufe den jüdischen Staat international allumfassend zu isolieren und als angeblichen »Apartheidstaat« zu diffamieren. Dabei hat sie sowohl israelische Firmen und Institutionen als auch Wissenschaftler und Künstler im Visier. BDS setzt unter anderem israelische Staatsbürger massiv unter Druck und scheut bei seinen Aktionen auch nicht vor Methoden zurück, die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte erinnern.

Zur Begründung führte das Kommunalparlament an, dass BDS eine antisemitische Bewegung ist, die gegen die Verfassungsordnung verstößt.

Der Deutsche Bundestag hatte die Bewegung im Mai 2019 als antisemitisch verurteilt, auch wenn diese selbst betont, sie trete allen Formen des Rassismus entgegen, einschließlich Islamophobie und Antisemitismus.

Die Münchner Stadtverwaltung hatte die Nutzung ihres Saals mit Verweis auf den Beschluss des Stadtrats untersagt. Der Rat hatte 2017 festgelegt, dass für Veranstaltungen, die sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Bewegung befassen oder diese unterstützen, keine städtischen Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen. Zur Begründung führte das Kommunalparlament an, dass BDS eine antisemitische Bewegung sei, die gegen die Verfassungsordnung verstoße. Eine Klage des Bürgers gegen diese Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München ab.

MEINUNGSFREIHEIT? Dagegen entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die Stadt den Saal zur Verfügung stellen müsse. Zwar dürfe sie bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen, müsse dabei aber das höherrangige Recht und die Grundrechte beachten. Es verletze das Grundrecht der Meinungsfreiheit, wenn einem Antragsteller allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen der Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung verwehrt werde, urteilte der Verwaltungsgerichtshof.

Mögliche antisemitische Äußerungen rechtfertigten es erst dann, die Nutzung eines solchen Saals zu verbieten, wenn die Gefahr bestehe, dass es keine friedliche öffentliche Auseinandersetzung gebe, so der Gerichtshof. Es sei nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle gegenwärtig erreicht werde. kna/ja

Kommentar

Ein Tag der Schande

Die Linkspartei, SPD und Grüne haben ihre Sondierungen beendet. Nun wollen sie in Berlin eine Regierung bilden

von Philipp Peyman Engel  17.10.2026

Berlin

Remmo: Koçak hat bei mir im Büro gesessen

Wie eng war der Kontakt des Linken-Bundestagsabgeordneten Koçak zur Großfamilie Remmo? Nach der Berliner Wahl kamen Chatnachrichten ans Licht, die er als Fehler bezeichnete. Gab es auch ein Treffen?

 16.10.2026

Berliner Sondierungen

Özdemir: Berliner Linke hat sich »radikalisiert«

Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir schaut mit Sorge auf die politischen Geschehnisse in der Bundeshauptstadt. Seiner Ansicht nach hat sich die Berliner Linke radikalisiert

 16.10.2026

Meinung

Keine Wahlen in Palästina: Armutszeugnis für den Westen

Mahmud Abbas hat die Wahlen in den Palästinensergebieten erneut um ein Jahr verschoben und bricht damit seine Zusagen. Wann zieht man in Europa endlich Konsequenzen?

von Jacques Abramowicz  16.10.2026

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD)

Rede des Bundesratspräsidenten

Bovenschulte zu AfD-Verbot: »Prüfen heißt nicht verbieten«

Seine letzte Rede als Bundesratspräsident nutzt Andreas Bovenschulte für einen Appell. Es geht darum, wie weit die Demokratie im Umgang mit der AfD gehen sollte – und warum kein Fehler passieren darf

 16.10.2026

München

Oberrabbiner Goldschmidt: »Wir können nicht immer wegrennen«

Jüdisches Leben in Europa hat eine Zukunft, aber nicht von allein. Dafür braucht es nach den Worten des Oberrabbiners Pinchas Goldschmidt Partner in den Regierungen und in der Zivilgesellschaft

von Barbara Just  16.10.2026

Meinung

Die Berliner Linke und ihr DDR-Vorleben

Linker Antisemitismus, Israelfeindschaft und Genozid-Vorwurf – all das gab es bereits in der DDR unter dem Regime der Linkspartei-Vorläuferin SED

von Steffen Alisch  16.10.2026

Staatsanwaltschaft

Der Bundestag hebt die Immunität von SPD-Abgeordnetem Adis Ahmetovic auf

Ermittler durchsuchen sein Büro und Wohnungen wegen des Verdachts verbotener Absprachen

von Leonard Fischer  16.10.2026

Annäherung

Warum die FPÖ auf ein Gütesiegel aus Israel hofft - Österreichs Rechte knüpfen Verbindungen zum Likud

Noch stehen in Österreich keine Wahlen an. Dennoch will die rechte FPÖ ihr aktuelles Umfrage-Hoch mit einer Strategie untermauern, die verwundert: Die einstige Altnazi-Partei sucht Unterstützung aus Israel

von Markus Schönherr  16.10.2026