Leipzig

Münchner Saalverbot für antisemitische BDS-Bewegung vor Gericht

Israel-Boykott beim Al-Quds-Tag in Berlin 2014 (Symbolfoto) Foto: imago

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es heute um die laut Deutschem Bundestag und zahlreicher Antisemitismusexperten ebenso israel- wie judenfeindliche BDS-Bewegung. Verhandelt wird in Leipzig über die Revisionsklage der Landeshauptstadt München gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020.

Dieser hatte die Stadt verpflichtet, einem Münchner Bürger zu ermöglichen, eine Podiumsdiskussion zur BDS-Bewegung in einem städtischen Saal abzuhalten. Der Stadtrat hatte den Angaben zufolge solche Veranstaltungen zuvor mit der Begründung verboten, die BDS-Bewegung sei antisemitisch und verstoße gegen die Verfassungsordnung.

RÜCKBLICK BDS steht für »Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«. Die Kampagne wurde 2005 von mehr als 170 palästinensischen Organisationen gestartet. Ihr Ziel ist es, durch gezielte Boykottaufrufe den jüdischen Staat international allumfassend zu isolieren und als angeblichen »Apartheidstaat« zu diffamieren. Dabei hat sie sowohl israelische Firmen und Institutionen als auch Wissenschaftler und Künstler im Visier. BDS setzt unter anderem israelische Staatsbürger massiv unter Druck und scheut bei seinen Aktionen auch nicht vor Methoden zurück, die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte erinnern.

Zur Begründung führte das Kommunalparlament an, dass BDS eine antisemitische Bewegung ist, die gegen die Verfassungsordnung verstößt.

Der Deutsche Bundestag hatte die Bewegung im Mai 2019 als antisemitisch verurteilt, auch wenn diese selbst betont, sie trete allen Formen des Rassismus entgegen, einschließlich Islamophobie und Antisemitismus.

Die Münchner Stadtverwaltung hatte die Nutzung ihres Saals mit Verweis auf den Beschluss des Stadtrats untersagt. Der Rat hatte 2017 festgelegt, dass für Veranstaltungen, die sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Bewegung befassen oder diese unterstützen, keine städtischen Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen. Zur Begründung führte das Kommunalparlament an, dass BDS eine antisemitische Bewegung sei, die gegen die Verfassungsordnung verstoße. Eine Klage des Bürgers gegen diese Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München ab.

MEINUNGSFREIHEIT? Dagegen entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die Stadt den Saal zur Verfügung stellen müsse. Zwar dürfe sie bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen, müsse dabei aber das höherrangige Recht und die Grundrechte beachten. Es verletze das Grundrecht der Meinungsfreiheit, wenn einem Antragsteller allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen der Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung verwehrt werde, urteilte der Verwaltungsgerichtshof.

Mögliche antisemitische Äußerungen rechtfertigten es erst dann, die Nutzung eines solchen Saals zu verbieten, wenn die Gefahr bestehe, dass es keine friedliche öffentliche Auseinandersetzung gebe, so der Gerichtshof. Es sei nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle gegenwärtig erreicht werde. kna/ja

Kommentar

Warum es eine Brandmauer gegen die Linkspartei braucht

Wenn eine Brandmauer nur auf einer Seite steht, brennt es von der anderen rein. Über diese offene Seite müssen wir reden

von Nelly Eliasberg  19.09.2026 Aktualisiert

Weimar

Gedenkstätte Buchenwald bittet um Spenden für Kyryl Romantschenko

Die Familie Romantschenko ist der Gedenkstätte Buchenwald seit Jahrzehnten eng verbunden. Nun benötigt der 18-jährige Kyryl Romantschenko Unterstützung

 19.09.2026

Nahost

Signal aus Teheran: Iran will zurück zu Rahmenabkommen

Der israelische Iran-Experte Danny Citrinowicz erklärt, der Iran habe kein Interesse an einem endlosen Krieg

 19.09.2026

Kommentar

Michael Lüders, Groß-Palästina und seine Vorliebe für Wassermelonen

Wie BSW-Spitzenkandidat Michael Lüders sich als verrückter Rand einer Wahldebatte präsentierte

von André Anchuelo  19.09.2026 Aktualisiert

Berlin

Berliner Linke nennen Hamas-Massaker »Widerstand«

In einer Sitzung wurde die Forderung nach einer »vollen politischen und materiellen Unterstützung des palästinensischen Widerstands in all seinen Formen« erhoben. Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs

 19.09.2026 Aktualisiert

Kommentar

Hohe Feiertage, wichtige Wahl

Die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern wählen am 20. September ihr Parlament. Wird der besorgniserregende Trend, der in Sachsen-Anhalt zu beobachten war, fortgesetzt und verfestigt?

von Juri Rosov  19.09.2026

Sachsen-Anhalt

Jurist hält Bundeszwang »nicht für abwegig«

Falls eine AfD-geführte Landesregierung Verfassungsrecht oder Bundesgesetze missachten sollte, könnte der sogenannte Bundeszwang zum Einsatz kommen

 19.09.2026

Jerusalem

Warum ein Ex-Shin-Bet-Chef Israelis dazu aufruft, zu Jom Kippur in der Synagoge ihre Waffen zu tragen

Die Verantwortlichen der Synagogen sollten dafür sorgen, dass bewaffnete Menschen kommen, sagt Arik Barbing

 19.09.2026

Interview

»Frontalangriff auf die Integrität unserer Republik«

Kulturstaatsminister Weimer über den Geschichtsrevisionismus der AfD und die Folgen ihres Wahlsiegs in Sachsen-Anhalt

von Corinna Buschow, Karsten Frerichs  19.09.2026