Leipzig

Münchner Saalverbot für antisemitische BDS-Bewegung vor Gericht

Israel-Boykott beim Al-Quds-Tag in Berlin 2014 (Symbolfoto) Foto: imago

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es heute um die laut Deutschem Bundestag und zahlreicher Antisemitismusexperten ebenso israel- wie judenfeindliche BDS-Bewegung. Verhandelt wird in Leipzig über die Revisionsklage der Landeshauptstadt München gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020.

Dieser hatte die Stadt verpflichtet, einem Münchner Bürger zu ermöglichen, eine Podiumsdiskussion zur BDS-Bewegung in einem städtischen Saal abzuhalten. Der Stadtrat hatte den Angaben zufolge solche Veranstaltungen zuvor mit der Begründung verboten, die BDS-Bewegung sei antisemitisch und verstoße gegen die Verfassungsordnung.

RÜCKBLICK BDS steht für »Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«. Die Kampagne wurde 2005 von mehr als 170 palästinensischen Organisationen gestartet. Ihr Ziel ist es, durch gezielte Boykottaufrufe den jüdischen Staat international allumfassend zu isolieren und als angeblichen »Apartheidstaat« zu diffamieren. Dabei hat sie sowohl israelische Firmen und Institutionen als auch Wissenschaftler und Künstler im Visier. BDS setzt unter anderem israelische Staatsbürger massiv unter Druck und scheut bei seinen Aktionen auch nicht vor Methoden zurück, die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte erinnern.

Zur Begründung führte das Kommunalparlament an, dass BDS eine antisemitische Bewegung ist, die gegen die Verfassungsordnung verstößt.

Der Deutsche Bundestag hatte die Bewegung im Mai 2019 als antisemitisch verurteilt, auch wenn diese selbst betont, sie trete allen Formen des Rassismus entgegen, einschließlich Islamophobie und Antisemitismus.

Die Münchner Stadtverwaltung hatte die Nutzung ihres Saals mit Verweis auf den Beschluss des Stadtrats untersagt. Der Rat hatte 2017 festgelegt, dass für Veranstaltungen, die sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Bewegung befassen oder diese unterstützen, keine städtischen Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen. Zur Begründung führte das Kommunalparlament an, dass BDS eine antisemitische Bewegung sei, die gegen die Verfassungsordnung verstoße. Eine Klage des Bürgers gegen diese Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München ab.

MEINUNGSFREIHEIT? Dagegen entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die Stadt den Saal zur Verfügung stellen müsse. Zwar dürfe sie bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen, müsse dabei aber das höherrangige Recht und die Grundrechte beachten. Es verletze das Grundrecht der Meinungsfreiheit, wenn einem Antragsteller allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen der Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung verwehrt werde, urteilte der Verwaltungsgerichtshof.

Mögliche antisemitische Äußerungen rechtfertigten es erst dann, die Nutzung eines solchen Saals zu verbieten, wenn die Gefahr bestehe, dass es keine friedliche öffentliche Auseinandersetzung gebe, so der Gerichtshof. Es sei nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle gegenwärtig erreicht werde. kna/ja

München

»Wir verlieren die Hoheit über unsere Narrative«

Der Publizist und Psychologe Ahmad Mansour warnte in München vor Gefahren für die Demokratie - vor allem durch die sozialen Netzwerke

von Sabina Wolf  21.11.2025

Kommentar

Wenn Ideologen mehr zu wissen scheinen als Expertinnen

Der Antisemitismusbekämpfer und bisherige Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Martin Hikel, ist abgestraft worden - weil er die Grundwerte der sozialdemokratischen Partei vertreten hat

von Renée Röske  21.11.2025

Nazivergangenheit

Keine Ehrenmedaille für Rühmann und Riefenstahl

»NS-belastet« oder »NS-konform« – das trifft laut einer Studie auf 14 Persönlichkeiten der Filmbranche zu. Ihnen wird rückwirkend eine Auszeichnung aberkannt, die die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) zukünftig nicht mehr vergeben will

von Niklas Hesselmann  21.11.2025

Deutschland

»Hitler ist niedergekämpft worden. Unsere Städte mussten in Schutt und Asche gelegt werden, leider«

Militanter Linker, Turnschuhminister, Vizekanzler und Außenminister: Das sind die Stationen im Leben des Grünenpolitikers Joschka Fischer. Warum er heute vom CDU-Kanzler Konrad Adenauer ein anderes Bild als früher hat

von Barbara Just  21.11.2025

Berlin

Bundesinnenministerium wechselt Islamismusberater aus

Beraterkreis statt Task Force: Die schwarz-rote Bundesregierung setzt einen anderen Akzent gegen islamistischen Extremismus als die Ampel. Ein neues Expertengremium, zu dem auch Ahmad Mansour gehören wird, soll zunächst einen Aktionsplan erarbeiten

von Alexander Riedel  21.11.2025

TV-Kritik

Allzu glatt

»Denken ist gefährlich«, so heißt eine neue Doku über Hannah Arendt auf Deutsch. Aber Fernsehen, könnte man ergänzen, macht es bequem - zu bequem. Der Film erklärt mehr als dass er zu begeistern vermag

von Ulrich Kriest  21.11.2025

Glosse

Auf, auf zum bewaffneten Kampf!

Eine deutsche Komikerin wechselte am Wochenende wieder einmal das Genre. Enissa Amani versuchte allen Ernstes, rund 150 Berlinern zu erklären, dass Nelson Mandela das Vorgehen der Hamas gegen Israel gutgeheißen hätte

von Michael Thaidigsmann  21.11.2025 Aktualisiert

Vor 80 Jahren

Zentralrat der Juden: Nürnberger Prozesse waren Wendepunkt

Es waren hochrangige NS-Kriegsverbrecher, die vor 80 Jahren in Nürnberg vor Gericht standen. Was diese Prozesse aus Sicht des Zentralrats der Juden bedeuten - auch heute

von Leticia Witte  21.11.2025

Paris

EJC warnt vor wachsender Radikalisierung junger Menschen im Netz

»Hass ist viral gegangen«, sagt Moshe Kantor, der Präsident der Organisation

 21.11.2025