Leipzig

Münchner Saalverbot für antisemitische BDS-Bewegung vor Gericht

Israel-Boykott beim Al-Quds-Tag in Berlin 2014 (Symbolfoto) Foto: imago

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es heute um die laut Deutschem Bundestag und zahlreicher Antisemitismusexperten ebenso israel- wie judenfeindliche BDS-Bewegung. Verhandelt wird in Leipzig über die Revisionsklage der Landeshauptstadt München gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020.

Dieser hatte die Stadt verpflichtet, einem Münchner Bürger zu ermöglichen, eine Podiumsdiskussion zur BDS-Bewegung in einem städtischen Saal abzuhalten. Der Stadtrat hatte den Angaben zufolge solche Veranstaltungen zuvor mit der Begründung verboten, die BDS-Bewegung sei antisemitisch und verstoße gegen die Verfassungsordnung.

RÜCKBLICK BDS steht für »Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«. Die Kampagne wurde 2005 von mehr als 170 palästinensischen Organisationen gestartet. Ihr Ziel ist es, durch gezielte Boykottaufrufe den jüdischen Staat international allumfassend zu isolieren und als angeblichen »Apartheidstaat« zu diffamieren. Dabei hat sie sowohl israelische Firmen und Institutionen als auch Wissenschaftler und Künstler im Visier. BDS setzt unter anderem israelische Staatsbürger massiv unter Druck und scheut bei seinen Aktionen auch nicht vor Methoden zurück, die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte erinnern.

Zur Begründung führte das Kommunalparlament an, dass BDS eine antisemitische Bewegung ist, die gegen die Verfassungsordnung verstößt.

Der Deutsche Bundestag hatte die Bewegung im Mai 2019 als antisemitisch verurteilt, auch wenn diese selbst betont, sie trete allen Formen des Rassismus entgegen, einschließlich Islamophobie und Antisemitismus.

Die Münchner Stadtverwaltung hatte die Nutzung ihres Saals mit Verweis auf den Beschluss des Stadtrats untersagt. Der Rat hatte 2017 festgelegt, dass für Veranstaltungen, die sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Bewegung befassen oder diese unterstützen, keine städtischen Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen. Zur Begründung führte das Kommunalparlament an, dass BDS eine antisemitische Bewegung sei, die gegen die Verfassungsordnung verstoße. Eine Klage des Bürgers gegen diese Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München ab.

MEINUNGSFREIHEIT? Dagegen entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die Stadt den Saal zur Verfügung stellen müsse. Zwar dürfe sie bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen, müsse dabei aber das höherrangige Recht und die Grundrechte beachten. Es verletze das Grundrecht der Meinungsfreiheit, wenn einem Antragsteller allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen der Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung verwehrt werde, urteilte der Verwaltungsgerichtshof.

Mögliche antisemitische Äußerungen rechtfertigten es erst dann, die Nutzung eines solchen Saals zu verbieten, wenn die Gefahr bestehe, dass es keine friedliche öffentliche Auseinandersetzung gebe, so der Gerichtshof. Es sei nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle gegenwärtig erreicht werde. kna/ja

Reaktion

Israels Botschafter spricht Klartext über AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt

 07.09.2026

Sachsen-Anhalt

Wagenknecht äußert sich zur Zusammenarbeit mit der AfD

Die Hintergründe

 07.09.2026

Washington D.C.

»Gut gemacht!«: Elon Musk gratuliert AfD zu Wahltriumph

Der Milliardär und Tech-Unternehmer ist seit langem als AfD-Sympathisant bekannt. Das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt verzückt ihn. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund macht ihm sogleich ein Angebot

 07.09.2026

Parteien

Was Markus Söder der CDU nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt rät

 07.09.2026

Berlin

»Death to Israel!«: Angriff auf FDP-Mitglieder

Im Stadtteil Charlottenburg beschimpften israelfeindliche Demonstranten FDP-Politiker, die nach ihrem Sommerfest mit dem Abbau beschäftigt waren

von Imanuel Marcus  07.09.2026

»Freedom Flotilla Coalition«

Neue Gaza-Flottille unterwegs

Die Initiatoren wollen den Gazastreifen im Oktober erreichen und fordern eine »globale Intifada«

 07.09.2026

Kommentar

Und nun?

Bloße Empörung über den Wahlsieg der rechtsextremen AfD ist billig und wohlfeil. Es sollte endlich auch über die Gründe ihrer Popularität gesprochen werden. Die Parteien der Mitte müssen endlich aufwachen

von Philipp Peyman Engel  07.09.2026

Magdeburg

BSW würde AfD ins Ministerpräsidentenamt verhelfen

Die Hintergründe

 07.09.2026

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

»Wind der Freiheit« oder »Schock«: Globales Echo auf Wahl

Der AfD-Erfolg sorgt international für sehr unterschiedliche Reaktionen und hitzige Debatten

 07.09.2026