Den Haag

»Mehr als empörend«

Stellt Israel an den Pranger: Karim Khan (M.), Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof Foto: picture alliance / newscom

Noch ist kein Haftbefehl ausgestellt, noch ist niemand angeklagt. Doch für Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Yoav Gallant braut sich Unheil zusammen. Die Mitteilung des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, Karim Khan, er habe Haftbefehle gegen die beiden Likud-Politiker beantragt wegen angeblicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, hat ein politisches Erdbeben ausgelöst. Und die Schockwellen reichen weit über Nahost hinaus.

In einer dramatischen Videobotschaft hatte Khan, flankiert von finster dreinblickenden Kollegen, am Montag bekannt gegeben, er habe genügend Beweise gesammelt, um die drei wichtigsten Führer der Hamas – Politbüro-Chef Ismail Haniyeh, den Anführer in Gaza Jahja Sinwar und Militärchef Mohammed Deif – wegen Ausrottung, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung, Folter und anderer unmenschlicher Handlungen zu belangen.

Fast schon im selben Atemzug erhob der britische Jurist dann schwere Vorwürfe gegen Israel und dessen Regierung. »Auf der Grundlage der von meinem Amt gesammelten und geprüften Beweise habe ich hinreichende Gründe für die Annahme, dass Benjamin Netanjahu (…) und Yoav Gallant (…) strafrechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen, die auf dem Gebiet des Staates Palästina (im Gazastreifen) mindestens ab dem 8. Oktober 2023 begangen wurden.«

Liste von Beschuldigungen

Es folgte eine Liste von Beschuldigungen, die es in sich hat: Israel habe das Aushungern von Zivilisten als Methode seiner Kriegsführung in Gaza eingesetzt und palästinensischen Zivilisten vorsätzlich schweres Leid zugefügt. Wie bei der Hamas sprach Khan von »Ausrottung«, »Mord«, »Kriegsverbrechen«, »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« und »anderen unmenschlichen Handlungen«.

Zwar sind die Anschuldigungen gegen Netanjahu und Gallant anders gelagert als die gegen die Hamas, gravierend sind sie dennoch. Planvoll und systematisch habe Israel eine »totale Belagerung des Gaza­streifens« verfolgt, »Hunger als Kriegsmethode« eingesetzt und »kollektive Gewaltakte gegen die Zivilbevölkerung« verübt. Der Vorwurf des »Völkermords« war jedoch nicht darunter.

Sollten die drei Richter der ersten Vorverfahrenskammer des IStGH (dessen Legitimität und Zuständigkeit Israel nicht anerkennt) dem Antrag auf Erlass von Haftbefehlen zustimmen, würden Auslandsreisen Netanjahus zu riskanten Unterfangen. Denn nach dem Römischen Statut sind alle 124 Signatarstaaten verpflichtet, vollumfänglich mit dem Strafgerichtshof zu kooperieren. Sie müssten also die Gesuchten verhaften und nach Den Haag überstellen.

Mehr noch: Israels Ruf würde weiter in Mitleidenschaft gezogen. Schon jetzt steht der jüdische Staat weltweit am Pranger. In einem separaten Verfahren vor dem ebenfalls in Den Haag ansässigen Internationalen Gerichtshof (IGH), einem vom IStGH unabhängigen Gericht, das nur Verfahren zwischen Staaten verhandelt, hat Südafrika den Vorwurf erhoben, Israel begehe einen Völkermord an den Palästinensern. Die 17 IGH-Richter könnten Israel schon bald weitere restriktive Maßnahmen auferlegen.

Chefankläger Khan wirft Premier Netanjahu Kriegsverbrechen vor.

In jedem Fall dürfte der Antrag des Chefanklägers beim IStGH, gegen Mitglieder der israelischen Führung Haftbefehl zu verhängen, Wasser auf die Mühlen all jener sein, die schon lange die Solidarität mit dem jüdischen Staat in Zweifel gezogen haben.

Statement des Auswärtigen Amtes

Das gilt besonders für die deutsche Politik. Das Auswärtige Amt gab noch am Montagabend ein Statement heraus, aus dem jeder sich das herauspicken konnte, was ihm gefiel. Einerseits wurde darin der IStGH als »elementare Errungenschaft der Weltgemeinschaft« gepriesen, dessen Unabhängigkeit zu respektieren sei.

Andererseits übte das Amt auch Kritik an Khans Antrag und an seiner Erklärung: »Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden.« Während die Hamas-Führer ein »barbarisches Massaker« zu verantworten hätten, sei Israel im Recht und stehe in der Pflicht, seine Bevölkerung zu schützen.

Inhaltlich bezog die Bundesregierung zu den Anschuldigungen aber nicht Stellung. Ein »heftiger politischer Skandal« sei das Ganze, sagte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter, Berlin müsse gegen Khans Vorgehen protestieren. Auch im Ausland sprangen zahlreiche Politiker, darunter US-Präsident Joe Biden und Ungarns Premier Viktor Orbán, Israel zur Seite und verurteilten das Vorgehen des Chefanklägers.

Einreiseverbot und Sanktionen

In Washington drohten zwölf republikanische Senatoren Karim Khan und den Richtern am Strafgerichtshof sogar mit einem Einreiseverbot und mit Sanktionen für den Fall, dass die Haftbefehle ausgestellt werden. Israels Präsident Isaac Herzog nannte das Agieren Khans »mehr als empörend«, Oppositionsführer Yair Lapid sprach von einem »völligen moralischen Versagen«.

Benjamin Netanjahu selbst zeigte sich noch am Montagabend »voller Abscheu« über die Nachricht aus Den Haag und sprach von »Antisemitismus«. In einer Videobotschaft sagte der 74-Jährige: »Kein Druck und keine Entscheidung irgendeines internationalen Forums wird uns davon abhalten, diejenigen zu treffen, die uns zerstören wollen.« Ob dem israelischen Langzeitpremier dafür aber noch politischer Handlungsspielraum bleibt, erscheint fraglich. Mehrere Länder, darunter Frankreich und Belgien, kündigten schon an, Khans Vorgehen zu unterstützen.

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