Justiz

Kündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos unwirksam

Mitglied der neonazistischen Gruppe »Combat 18« Foto: imago

Das Land Brandenburg ist auch in zweiter Instanz mit der Kündigung eines Lehrers wegen rechtsextremer Tätowierungen gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte in einer Berufungsverhandlung am Mittwoch in Berlin die im Februar ausgesprochene Kündigung des Pädagogen im Vorbereitungsdienst aus formalen Gründen für unwirksam. Die Berufung wurde in Teilen abgelehnt. (AZ: 15 Sa 1496/19)

Allerdings darf der 36-Jährige zunächst bis auf weiteres nicht in den Schuldienst zurückkehren, weil das Brandenburger Bildungsministerium mittlerweile eine weitere Kündigung ausgesprochen hat. Dieses Verfahren ist aktuell beim Arbeitsgericht Neuruppin anhängig.

Dem Lehrer war gekündigt worden, weil dieser Tattoos mit einem verfassungswidrigen SS-Schriftzug trägt.

SCHULDIENST Zudem hatte das Verwaltungsgericht Potsdam im November entschieden, dass eine Rückkehr in den Schuldienst mit diesen rechtsextremen Tattoos nicht möglich ist. Dagegen hat wiederum der Lehrer vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Achim Klueß am Landesarbeitsgericht hätte Clemens K. von den Schulbehörden zuvor abgemahnt werden müssen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Denn er hatte zugesichert, die Tätowierungen zu überdecken. Eine Abmahnung sei aber nicht erfolgt. Auch die Gründe für die Kündigung habe der Personalrat nicht ausreichend dargelegt. Eine Revision ließ der Richter nicht zu.

Der Lehrer bestreitet eine rechtsextreme Gesinnung und bezeichnet die Tätowierungen als eine »Dummheit«.

Dem an der Hennigsdorfer Albert-Schweitzer-Schule (Landkreis Oberhavel) tätigen K. war im Februar nach einer Sitzung des Personalrates gekündigt worden, nachdem herauskam, dass er Tattoos mit dem verfassungswidrigen SS-Schriftzug »Meine Ehre heißt Treue« sowie den Symbolen »Wolfsangel« und »Schwarze Sonne« großflächig auf Bauch und Brust trägt.

Kündigungsgrund war, dass der Lehrer die Tätowierungen bei einem Schulsportfest im Juni 2018 und später noch einmal bei einer Schulfahrt öffentlich präsentiert hatte.

»DUMMHEIT« Der Lehrer bestreitet eine rechtsextreme Gesinnung und bezeichnet die Tätowierungen als eine »Dummheit«, die über zehn Jahre zurückliege und von deren Bedeutung er nichts gewusst habe. Die Entfernung oder eine Übertätowierung lehnt K. mit der Begründung ab, dies sei zu schmerzhaft.

Jeder habe das Recht auf Irrtum, meinte auch sein Rechtsbeistand Eckart Johlige. Aus Tattoos lasse sich nicht auf Verfassungstreue schließen. K. sei ein allseits beliebter Lehrer, der weder in der rechten Szene aktiv sei, noch sich entsprechend äußere.

Die Entfernung oder eine Übertätowierung lehnt K. mit der Begründung ab, dies sei zu schmerzhaft.

Der Vorsitzende Richter machte aber auch deutlich, dass der Lehrer bislang zu wenig getan habe, um seine Distanzierung von der Aussage der Tattoos zu zeigen. »Denn wir sind uns alle einig, dass Brandenburg keinen Nazi-Lehrer beschäftigen sollte«, sagte Klueß: »Wandeln Sie doch beispielsweise den Schriftzug ‚Meine Ehre heißt Treue‘ in ‚Meine Ehre heißt Reue‘ um«, schlug er vor.

Von Montag an wird der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Neuruppin weitergehen. Dann wird über die neuerliche Kündigung verhandelt, gegen die der Lehrer ebenfalls geklagt hat. Nach Ansicht des Rechtsvertreters des Landes, Rechtsanwalt Thomas Jürgens, ist diese nun allerdings erfolgsversprechender.  epd

Analyse

Das Prinzip Trump

Der US-Präsident hat Israels sicherheitspolitische Lage gestärkt – zugleich spaltet er das eigene Land. Aber ein geschwächtes Amerika garantiert keinen stabilen Schutz

von Carsten Ovens  15.02.2026

Nahost

Italien nimmt als Beobachter an Trump-»Friedensrat« teil

Bislang sind in dem Gremium des US-Präsidenten nur zwei EU-Staaten dabei

 14.02.2026

Solidarität

Für Freiheit im Iran: 250.000 Demonstranten in München

Unter den Rednern war auch der Publizist Michel Friedman: »Ein Regime, das für Terrorismus steht, gehört abgesetzt«

 15.02.2026 Aktualisiert

USA/Iran

US-Präsident Trump: Machtwechsel im Iran wäre wohl das Beste

US-Präsident droht Teheran im Streit über das Atom- und Raketenprogramm mit einem Angriff. Er legt nach: Nur ein Deal könne dies verhindern

 14.02.2026

NS-Raubkunst

Wolfram Weimer kündigt Restitutionsgesetz an

»Eine Frage der Moral«: Der Kulturstaatsminister stimmt einem unter anderem vom Zentralrat der Juden geforderten Gesetz zu

 14.02.2026

Berlin

Brandenburger Tor leuchtet als Zeichen der Solidarität mit Iran-Protesten

»Die gewaltsame Niederschlagung der Proteste ändert nichts daran, dass der Drang nach Freiheit bleibt«, sagt Kai Wegner (CD), der Regierende Bürgermeister

 13.02.2026

Augsburg

Gericht kippt Redeverbot für Höcke im Allgäu

Am Wochenende sollte Thüringens AfD-Landtagsfraktionschef in zwei Hallen in Bayern als Gastredner auftreten. Die Gemeinden wehren sich – aber vorerst nur in einem Fall mit Erfolg

 13.02.2026

Meinung

Danke, Herr Minister!

Johann Wadephul hat sich von Francesca Albanese distanziert und ihren Rücktritt gefordert. Doch jetzt müssen Deutschland und andere Staaten den Druck weiter erhöhen

von Michael Thaidigsmann  13.02.2026

Meinung

Jeffrey Epstein: Ein schlechter Mensch

Der verurteilte amerikanische Sexualstraftäter ist und bleibt ein beliebig formbares Vehikel für jedweden Verschwörungsmythos

von Sophie Albers Ben Chamo  13.02.2026