EILMELDUNG! Medienbericht: Iran soll Ermordung von Josef Schuster und Volker Beck geplant haben

Justiz

Kündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos unwirksam

Mitglied der neonazistischen Gruppe »Combat 18« Foto: imago

Das Land Brandenburg ist auch in zweiter Instanz mit der Kündigung eines Lehrers wegen rechtsextremer Tätowierungen gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte in einer Berufungsverhandlung am Mittwoch in Berlin die im Februar ausgesprochene Kündigung des Pädagogen im Vorbereitungsdienst aus formalen Gründen für unwirksam. Die Berufung wurde in Teilen abgelehnt. (AZ: 15 Sa 1496/19)

Allerdings darf der 36-Jährige zunächst bis auf weiteres nicht in den Schuldienst zurückkehren, weil das Brandenburger Bildungsministerium mittlerweile eine weitere Kündigung ausgesprochen hat. Dieses Verfahren ist aktuell beim Arbeitsgericht Neuruppin anhängig.

Dem Lehrer war gekündigt worden, weil dieser Tattoos mit einem verfassungswidrigen SS-Schriftzug trägt.

SCHULDIENST Zudem hatte das Verwaltungsgericht Potsdam im November entschieden, dass eine Rückkehr in den Schuldienst mit diesen rechtsextremen Tattoos nicht möglich ist. Dagegen hat wiederum der Lehrer vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Achim Klueß am Landesarbeitsgericht hätte Clemens K. von den Schulbehörden zuvor abgemahnt werden müssen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Denn er hatte zugesichert, die Tätowierungen zu überdecken. Eine Abmahnung sei aber nicht erfolgt. Auch die Gründe für die Kündigung habe der Personalrat nicht ausreichend dargelegt. Eine Revision ließ der Richter nicht zu.

Der Lehrer bestreitet eine rechtsextreme Gesinnung und bezeichnet die Tätowierungen als eine »Dummheit«.

Dem an der Hennigsdorfer Albert-Schweitzer-Schule (Landkreis Oberhavel) tätigen K. war im Februar nach einer Sitzung des Personalrates gekündigt worden, nachdem herauskam, dass er Tattoos mit dem verfassungswidrigen SS-Schriftzug »Meine Ehre heißt Treue« sowie den Symbolen »Wolfsangel« und »Schwarze Sonne« großflächig auf Bauch und Brust trägt.

Kündigungsgrund war, dass der Lehrer die Tätowierungen bei einem Schulsportfest im Juni 2018 und später noch einmal bei einer Schulfahrt öffentlich präsentiert hatte.

»DUMMHEIT« Der Lehrer bestreitet eine rechtsextreme Gesinnung und bezeichnet die Tätowierungen als eine »Dummheit«, die über zehn Jahre zurückliege und von deren Bedeutung er nichts gewusst habe. Die Entfernung oder eine Übertätowierung lehnt K. mit der Begründung ab, dies sei zu schmerzhaft.

Jeder habe das Recht auf Irrtum, meinte auch sein Rechtsbeistand Eckart Johlige. Aus Tattoos lasse sich nicht auf Verfassungstreue schließen. K. sei ein allseits beliebter Lehrer, der weder in der rechten Szene aktiv sei, noch sich entsprechend äußere.

Die Entfernung oder eine Übertätowierung lehnt K. mit der Begründung ab, dies sei zu schmerzhaft.

Der Vorsitzende Richter machte aber auch deutlich, dass der Lehrer bislang zu wenig getan habe, um seine Distanzierung von der Aussage der Tattoos zu zeigen. »Denn wir sind uns alle einig, dass Brandenburg keinen Nazi-Lehrer beschäftigen sollte«, sagte Klueß: »Wandeln Sie doch beispielsweise den Schriftzug ‚Meine Ehre heißt Treue‘ in ‚Meine Ehre heißt Reue‘ um«, schlug er vor.

Von Montag an wird der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Neuruppin weitergehen. Dann wird über die neuerliche Kündigung verhandelt, gegen die der Lehrer ebenfalls geklagt hat. Nach Ansicht des Rechtsvertreters des Landes, Rechtsanwalt Thomas Jürgens, ist diese nun allerdings erfolgsversprechender.  epd

Kiev

Israelischer Unternehmer klagt gegen Selenskyj

Timur Mindich reicht Klage gegen ein Präsidialdekret ein, mit dem persönliche Sanktionen gegen ihn verhängt worden waren

 21.05.2026

Sachsen-Anhalt

Szenario: Gegängelte Bildung, mehr rechte Gewalt mit AfD-Regierung

Laut Umfragen könnte die AfD im September in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen. Was das für Auswirkungen hätte, hat die Amadeu Antonio Stiftung skizziert

von Lukas Philippi  21.05.2026

Meinung

Iranischer Staatsterror: Zeit zu handeln, Herr Bundeskanzler!

Die Islamische Revolutionsgarde des Iran wollte den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zufolge Josef Schuster und Volker Beck ermorden lassen. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben

von Michael Thaidigsmann  21.05.2026

Würdigung

»Wo andere laut schweigen, lässt sie sich nicht unterkriegen«

Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland würdigt in seiner Laudatio auf die Jüdische Allgemeine die Verdienste der Redaktion - und ihren Mut

von Abraham Lehrer  21.05.2026

Berlin

Zentralrat der Juden distanziert sich von Itamar Ben-Gvir

Ein Video des rechtsextremen israelischen Ministers sorgt weltweit für Empörung. Auch die Vertretung der Juden in Deutschland äußert sich

 21.05.2026

Hamburg

Teheraner Regime soll Ermordung von Josef Schuster geplant haben

Das iranische Mord-Komplott richtete sich auch gegen den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck

 21.05.2026 Aktualisiert

Berlin

Zentralrat startet Initiative gegen Antisemitismus im Fußball

Slogans wie »Aus Liebe zum Spiel. Gegen Antisemitismus« sowie »Mitfiebern. Gegen Antisemitismus« sollen zum DFB-Pokalfinale auf digitalen Werbetafeln zu sehen sein

 21.05.2026

Tacheles-Preis

»Ihr prägt den Journalismus. Ihr prägt unser Land«

WELT-Chefredakteur Helge Fuhst hielt die Laudatio auf die Jüdische Allgemeine. Eine Dokumentation

von Helge Fuhst  21.05.2026

Nahost

Strategische Oberhand

War der Krieg gegen das iranische Regime ein Fehlschlag? Eine Analyse

von Michael Wolffsohn  21.05.2026