Beim Deutschen Presserat sind deutlich mehr Beschwerden zur Berichterstattung über den Gaza-Krieg eingegangen. Bis Ende September dieses Jahres seien es bereits 399 gewesen - deutlich mehr als in dem Jahr zuvor, teilte der Presserat der Deutschen Presse-Agentur mit. Zum Vergleich: 2024 waren es 110 und im Jahr zuvor 126 Beschwerden zu dem Thema.
Roman Portack, Geschäftsführer des Presserats, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass besonders in den ersten Tagen nach dem Massaker vom 7. Oktober 2023 Bildmaterial in sozialen Medien weit verbreitet gewesen sei, das potenziell die Persönlichkeitsrechte von Opfern verletzt habe.
»Die Presse muss zudem aufpassen, dass sie sich nicht instrumentalisieren lässt, wenn sie Bildmaterial verwendet, das von Tätern stammt«, sagte Portack.
»Bewertung der Redaktion«
Nach Angaben des Presserats betrifft ein weiterer Schwerpunkt der Beschwerden sogenannte »pro-palästinensische« Demonstrationen. In diesem Zusammenhang standen Medienberichte in der Kritik, weil sie Proteste als »Israel-Hasser-Demos« bezeichneten. »Das ist zunächst einmal eine Bewertung der Redaktion, also eine Meinungsäußerung. Dafür gilt ein weiter Spielraum«, erläuterte Portack.
»Wir müssen dann prüfen, ob es hinreichende Anhaltspunkte für diese Bewertung gibt.« Konkret heiße das, ob dort Äußerungen gefallen seien, die als Hass auf Israel gewertet werden könnten. Auf Demonstrationen, die in vielen Medien als »pro-palästinensisch« bezeichnet werden, verbreiten Teilnehmer Verschwörungsmythen über Israel und fordern verklausuliert seine Vernichtung durch mehr Terror.
Bei Berichterstattungen über bewaffnete Konflikte sei die Lage für Medien besonders schwierig. »Man muss den Redaktionen zugutehalten und anerkennen, dass sie recherchieren und in Lagen berichten, in denen es extrem schwer ist, an objektive Informationen zu kommen«, sagte Portack. »Es verdient Anerkennung, dass mutige Journalistinnen und Journalisten für die Berichterstattung aus bewaffneten Konflikten ihr Leben riskieren.«
Der Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse - also von Berichten in Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien. Er prüft Beschwerden auf Grundlage des Pressekodex – und spricht bei Beanstandungen Rügen aus. dpa/ja