Sollen sich Politikerinnen und Politiker durch öffentliches Gebet oder das demonstrative Tragen religiöser Kleidung und Symbole – von Turbanen, Kippot oder Kopftüchern bis zum Kreuzschmuck – zu ihrem Glauben bekennen und diesen öffentlich kenntlich machen? Gefährdet das gar am Ende die Demokratie?
Durchaus nicht, denn: Zur liberalen und parlamentarischen Demokratie gehört wesentlich, dass Wählerinnen und Wähler wissen, wer ihre Interessen vertritt und wem sie vertrauen können. Daher ist das öffentliche Bekenntnis von Abgeordneten und Ministern zu ihrem Glauben nicht nur hinzunehmen, sondern sogar wünschenswert, wenn nicht notwendig. Wollen wir, das Wahlvolk, doch wissen, welchen Prinzipien und Überzeugungen sich die von uns Gewählten verpflichtet sehen.
MENSCHENBILD Indes fällt auf, dass sich dieses öffentliche Bekenntnis oft genug in Leerformeln erschöpft. Worin besteht denn etwa genau das neuerdings sogar von jüdischen Abgeordneten akzeptierte »christliche Menschenbild«? Und was ist daran spezifisch christlich? Die grundgesetzlich garantierte »Würde des Menschen« lässt sich schließlich auch auf Basis der Aufklärung, ganz ohne Religion, postulieren.
Wählerinnen und Wähler sollten wissen, wer ihre Interessen vertritt.
Vor allem aber: Ob Religionen und das öffentliche Bekenntnis zu ihnen demokratieverträglich sind oder nicht, entscheidet sich letztlich daran, ob sie fundamentalistisch sind oder nicht. Was aber ist genau unter Fundamentalismus zu verstehen?
Fundamentalismus stellt eine autoritäre Haltung zu den überlieferten, meist textlichen Grundlagen einer Religion dar. Dabei wäre zu klären, ob es ausschließlich um textbasierte Religionen geht oder ob fundamentalistische Haltungen nicht auch auf der Basis für sakrosankt gehaltener mündlicher Überlieferungen möglich sind – etwa der sogenannte Hindufundamentalismus, der auf eindeutige Textdokumente zu verzichten scheint.
TORA Auf jeden Fall: Fundamentalismus besteht darin, den jeweiligen Texten – Tora, Evangelien oder Koran – ihr Wesen als Ausdrucksformen historisch entstandener menschlicher Erfahrungen abzusprechen und sie als authentische Äußerungen göttlicher oder von Gott auserwählter Personen zu verstehen und ihnen damit unbedingte Autorität zuzusprechen.
Die Auszeichnung von Texten oder mündlichen Überlieferungen als mit absoluter Autorität ausgestattete Quellen erfordert freilich Personen, die diese Quellen deuten. Fundamentalistische Haltungen zeichnen sich dann dadurch aus, dass sie die Gott oder den Texten zugeschriebene Autorität ihren Auslegern zuschreiben und damit – anders als beansprucht – nicht Gott, sondern endlichen Menschen absolute Autorität zusprechen. Da aber die Texte oftmals widersprüchlich, vielstimmig oder unklar sind, läuft die behauptete Autorität von Texten stets auf eine Selbstermächtigung der Deuter hinaus.
Die Beanspruchung göttlicher Autorität und freier Meinungsbildung widersprechen einander notwendig.
Die von den Deutern beanspruchte Teilhabe an der Autorität göttlicher Texte führt dann politisch zu einer immer auch gesetzgeberisch verstandenen Autorität der Deuter, die Widerspruch oder Ungehorsam nicht dulden und daher undemokratisch sind. Vor allem jedoch geht es Fundamentalisten aller Art um das dogmatische Festschreiben von Aussagen darüber, wie die Welt ist und – daraus abgeleitet – wie sie sein soll, genauer: wie sich die der Herrschaft fundamentalistischer Ausleger unterworfenen Menschen verhalten sollen.
Die Beanspruchung göttlicher Autorität hier und freier Meinungsbildung dort widersprechen einander notwendig, weshalb fundamentalistische Überzeugungen und eine demokratische Kultur beziehungsweise Lebensform grundsätzlich unvereinbar sind. Das schließt nicht aus, dass sich fundamentalistische Gruppierungen mit dem Ziel, politische Macht zu erringen, an demokratischen Wahlen beteiligen.
ISRAEL Zu welchen Problemen das führen kann, lässt sich etwa im Staat Israel am Streit über die öffentliche Schabbatruhe oder das »züchtige« Auftreten von Soldatinnen beobachten. In islamisch geprägten, in aller Regel nicht demokratischen, Staaten wiederum sind es ernannte, nicht gewählte Rechtsgelehrte, die das, was als Scharia gilt, auslegen. So konnten sich die Gesetzgeber in Saudi-Arabien immerhin zu der Einsicht durchringen, dass es göttlichem Willen nicht widerspricht, wenn Frauen Autos lenken.
Die aktuelle Auseinandersetzung im Deutschen Bundestag über die Frage, ob Ärztinnen und Ärzte darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, ist ein aktuelles Beispiel dafür, wie religiöse Überzeugungen und liberale Freiheiten in der Demokratie in Konflikt geraten können. Für solche Fälle hat die parlamentarische Demokratie in Deutschland das Institut der vom Fraktionszwang befreiten Gewissensentscheidung hervorgebracht.
Das ist ein, wenn man so will, lutherisches Erbe: »Hier stehe ich, ich kann nicht anders.« Allerdings: Ebendiese Gewissenshaltung sollte bekannt sein, bevor jemand gewählt wird. Und genau deshalb ist es wünschenswert, wenn nicht gar notwendig, dass Politiker ihre Glaubensüberzeugungen öffentlich machen.
Der Autor ist Publizist und Erziehungswissenschaftler in Berlin.