Justiz

Keine Entschädigung für zwangsweise »Germanisierung«

Verwaltungsgericht Köln Foto: dpa

Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts steht einem als Kind von der SS verschleppten Kläger keine Entschädigung der Bundesregierung zu. Dem Kläger sei durch seine zwangsweise »Germanisierung« zwar ganz erhebliches Unrecht angetan worden, erklärte das Gericht am Montag in Köln. Da die zuständige Behörde aber in keinem Fall Leistungen an »geraubte Kinder« erbracht habe, könne das Gericht den Anwendungsbereich der Richtlinie nicht zugunsten des Klägers erweitern (AZ: 8 K 2202/17).

Die Bundesrepublik zahlt Opfern von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes Beihilfen. Diese Richtlinie sieht dann mögliche Leistungen vor, wenn jemand wegen eines gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften wie etwa geistiger Behinderungen vom NS-Regime angefeindet wurde.

Identität Im konkreten Fall hatte ein Mann im November 2015 eine einmalige Beihilfe beantragt, weil er 1942 in Polen als Kind wegen seines »arischen« Aussehens von der SS verschleppt worden war, wie das Gericht erklärte. In der NS-Zeit wurden Kinder ihren Eltern weggenommen und unter Verschleierung ihrer wahren Identität in sogenannten Lebensborn-Heimen untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Die Organisation Lebensborn vermittelte den Kläger den Angaben zufolge einem reichsdeutschen Ehepaar.

Die Bundesrepublik lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Kläger sei nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden. Das Gericht stellte zwar eine Ungleichbehandlung fest. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung besteht nach Auffassung des Gerichts nicht, da die Bundesrepublik ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. epd

Mar del Plata

Argentinien entlässt Bundesrichter wegen antisemitischer Äußerungen

Der Justizrat sieht einen schweren Verstoß gegen die für Richter geltenden Anforderungen an Anstand und Unparteilichkeit

 20.08.2026

München

Brandanschlag auf jüdisches Gemeindezentrum: Hinweise auf deutschen Täter verdichten sich

56 Jahre nach dem tödlichen Anschlag in der Reichenbachstraße 27 legen die Ermittler einen neuen Erkenntnisstand vor

 20.08.2026

Berlin

Umfrage: Mehrheit lehnt AfD-geführte Regierung im Osten ab

Die zumindest in Teilen rechtsextremistische Partei kann bei den Landtagswahlen im Osten mit hohen Stimmanteilen rechnen. Die Möglichkeit, dass sie im Anschluss einen Ministerpräsidenten stellen könnte, stößt überwiegend auf Ablehnung

 20.08.2026

Washington D.C./Teheran

Trump droht Iran mit »Wirtschaftskrieg«

Ob auf militärischer oder diplomatischer Ebene: Sichtbare Erfolge seines Kriegs gegen den Iran bleibt der amerikanische Präsident schuldig. Nun verschärft er die Rhetorik. Iranische Medien zeigen sich unbeeindruckt

 20.08.2026

Medien

Protokollant des täglichen Irrsinns

Der Publizist Henryk M. Broder wird heute 80. Eine persönliche Würdigung von Reinhard Mohr

von Reinhard Mohr  19.08.2026

Israel

Die Eindeutigkeit der Uneindeutigen

Ben Gvirs Äußerungen sind menschenverachtend und sollten von allen verurteilt werden, denen Israel am Herzen liegt. Zugleich spiegeln sie zum Glück nicht die Gaza-Politik Israels wider

von Volker Beck  19.08.2026

Spannungen

Israelischer Angriff in Syrien heizt Streit mit Türkei an

Die Beziehungen zwischen der Türkei und Israel sind seit langem angespannt. Nun sorgt ein mutmaßlich israelischer Luftangriff in Syrien für Streit. Was ist passiert?

 19.08.2026

London

Britische Grüne hegen in internen Chats Gewaltfantasien gegen »Zionisten«

In der Chat-Konversation finden sich zudem Äußerungen, die sich pauschal gegen britische Juden richten. Eine Organisation, die sich gegen Judenhass einsetzt, prüft rechtliche Schritte

 19.08.2026

Nahost

Iran droht bei neuem Krieg mit Angriffen auf US-Ziele in Europa

Das Mullah-Regime könnte Angriffe auf US-Militärstützpunkte und andere amerikanische Einrichtungen sowie die kritische Infrastruktur befehlen

 19.08.2026