Justiz

Keine Entschädigung für zwangsweise »Germanisierung«

Verwaltungsgericht Köln Foto: dpa

Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts steht einem als Kind von der SS verschleppten Kläger keine Entschädigung der Bundesregierung zu. Dem Kläger sei durch seine zwangsweise »Germanisierung« zwar ganz erhebliches Unrecht angetan worden, erklärte das Gericht am Montag in Köln. Da die zuständige Behörde aber in keinem Fall Leistungen an »geraubte Kinder« erbracht habe, könne das Gericht den Anwendungsbereich der Richtlinie nicht zugunsten des Klägers erweitern (AZ: 8 K 2202/17).

Die Bundesrepublik zahlt Opfern von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes Beihilfen. Diese Richtlinie sieht dann mögliche Leistungen vor, wenn jemand wegen eines gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften wie etwa geistiger Behinderungen vom NS-Regime angefeindet wurde.

Identität Im konkreten Fall hatte ein Mann im November 2015 eine einmalige Beihilfe beantragt, weil er 1942 in Polen als Kind wegen seines »arischen« Aussehens von der SS verschleppt worden war, wie das Gericht erklärte. In der NS-Zeit wurden Kinder ihren Eltern weggenommen und unter Verschleierung ihrer wahren Identität in sogenannten Lebensborn-Heimen untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Die Organisation Lebensborn vermittelte den Kläger den Angaben zufolge einem reichsdeutschen Ehepaar.

Die Bundesrepublik lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Kläger sei nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden. Das Gericht stellte zwar eine Ungleichbehandlung fest. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung besteht nach Auffassung des Gerichts nicht, da die Bundesrepublik ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. epd

Sydney

Australien begeht nationalen Trauertag nach Anschlag auf Chanukka-Event

Eine Schweigeminute ist ebenso vorgesehen wie das Entzünden von Kerzen für die 15 Opfer

 22.01.2026

Diplomatie

Großes Zögern

Das iranische Regime unterdrückt die Proteste im eigenen Land brutal. Doch Brüssel und Berlin erhöhen den Druck nur langsam

von Michael Thaidigsmann  21.01.2026

Meinung

Jugendwerk endlich gründen

Seit vielen Jahren wird immer wieder betont, wie wichtig die Institutionalisierung des deutsch-israelischen Jugendaustauschs wäre. Höchste Zeit, die Idee in die Tat umzusetzen

von Joshua Schultheis  21.01.2026

Meinung

Liebe Iraner, wir fühlen mit euch!

Als Israelin wünscht sich unsere Autorin nichts mehr, als dass das brutale Regime in Teheran bald fällt. Ein offener Brief an die mutigen Menschen im Iran

von Sabine Brandes  21.01.2026

Berlin

Ahmed Abed: Nominierung der Linken sorgt für scharfe Kritik

Beim Neuköllner Kreisverband der Linkspartei sei Antisemitismus kein Randphänomen mehr, sagt Remko Leemhuis, der Direktor des AJC Berlin

von Imanuel Marcus  21.01.2026

Auszeichnung

Großer Kunstpreis Berlin geht 2026 an Meredith Monk

Die sechs Sektionen der Akademie der Künste wechseln sich bei der Vergabe des Großen Kunstpreises Berlin ab. In diesem Jahr ist die Sparte Musik dran. Sie ehrt eine US-amerikanische Sängerin und Komponistin

 21.01.2026

Berlin

Taglit für alle

Junge Führungskräfte sollen Israel entdecken – unabhängig von Religion und Herkunft. Der frühere israelische Staatspräsident Reuven Rivlin wirbt in Berlin für das Projekt »The Way Shalom«

 21.01.2026

Nairobi

Wadephul betont zu Trumps »Friedensrat« Bedeutung der UN

Die Welt schaut auf Davos und neue Pläne von US-Präsident Trump zur Konfliktlösung. Der deutsche Außenminister äußert sich weit entfernt in Kenia - und sieht Fragen offen

 21.01.2026

Judenhass

Bayern plant Exmatrikulation von Störern an Unis

Wer dauerhaft den Hochschulbetrieb in Bayern stört, soll künftig leichter herausgeworfen werden dürfen

 21.01.2026