Justiz

Keine Entschädigung für zwangsweise »Germanisierung«

Verwaltungsgericht Köln Foto: dpa

Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts steht einem als Kind von der SS verschleppten Kläger keine Entschädigung der Bundesregierung zu. Dem Kläger sei durch seine zwangsweise »Germanisierung« zwar ganz erhebliches Unrecht angetan worden, erklärte das Gericht am Montag in Köln. Da die zuständige Behörde aber in keinem Fall Leistungen an »geraubte Kinder« erbracht habe, könne das Gericht den Anwendungsbereich der Richtlinie nicht zugunsten des Klägers erweitern (AZ: 8 K 2202/17).

Die Bundesrepublik zahlt Opfern von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes Beihilfen. Diese Richtlinie sieht dann mögliche Leistungen vor, wenn jemand wegen eines gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften wie etwa geistiger Behinderungen vom NS-Regime angefeindet wurde.

Identität Im konkreten Fall hatte ein Mann im November 2015 eine einmalige Beihilfe beantragt, weil er 1942 in Polen als Kind wegen seines »arischen« Aussehens von der SS verschleppt worden war, wie das Gericht erklärte. In der NS-Zeit wurden Kinder ihren Eltern weggenommen und unter Verschleierung ihrer wahren Identität in sogenannten Lebensborn-Heimen untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Die Organisation Lebensborn vermittelte den Kläger den Angaben zufolge einem reichsdeutschen Ehepaar.

Die Bundesrepublik lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Kläger sei nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden. Das Gericht stellte zwar eine Ungleichbehandlung fest. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung besteht nach Auffassung des Gerichts nicht, da die Bundesrepublik ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. epd

Interview

»Selbst ernannte progressive Linke haben offenbar das völkische Denken gelernt. Das ist alles so absurd«

Der Kabarettist Dieter Nuhr über den Erhalt des Leo-Baeck-Preises, Solidarität mit Israel und Kritik an seiner Person

von Detlef David Kauschke  09.06.2026

Fußball

Fußball auf dem Appellplatz von Buchenwald

Seit der Europameisterschaft 2024 erinnert die Gedenkstätte Buchenwald im Internet an Fußballer, Funktionäre und Spiele im ehemaligen Konzentrationslager. Der Appellplatz war Spielstätte, Häftlinge konnten kurz dem Lageralltag entfliehen

von Matthias Thüsing  09.06.2026

Berlin

Kommission gegen Antisemitismus beendet ihre Arbeit

Der Abschlussbericht soll nun ans Landesparlament gehen und dort im Plenum beraten werden

 09.06.2026

Brandenburg

Antisemitismusbeauftragter fordert stärkeren Kampf gegen Judenhass

Antisemitismus sei sichtbarer geworden. Positiv sei, dass zugleich auch die Bereitschaft, ihm entgegenzutreten, gewachsen sei, so Büttner

 09.06.2026

Rom

Umgang mit Flottillen-Teilnehmern: Italienische Justiz ermittelt gegen Ben-Gvir

Auslöser der Ermittlungen sind Videos, die zeigen, wie israelfeindliche Aktivisten gedemütigt werden. Gegen Spanien und Österreich, wo es an Flughäfen zu Gewalt gegen Flottillen-Teilnehmer kam, geht Rom nicht vor

 09.06.2026

Justiz

Sexuelles Fehlverhalten: ICC-Chefankläger Karim Khan nach Untersuchungen suspendiert

Das Gericht hat nach einer 18-monatigen Untersuchung der Vorwürfe entschieden, dass Khan sich eines schweren Fehlverhaltens schuldig gemacht hat

 09.06.2026

New York

Trump: »Kompletter Sieg« über Irans Atomprogramm innerhalb von zwei Wochen

»Der Iran kann keine Atomwaffe haben. So einfach ist das«, sagt der amerikanische Präsident

 09.06.2026

Nahost

Stopp in letzter Minute

Medienberichte: US-Präsident Trump hielt Premier Netanjahu von größerem Iran-Angriff ab

 09.06.2026

Bremerhaven

Synagoge im Visier: Jahrelange Haft und Psychiatrie für Anschlagspläne

Ein perfider Plan, gefährliche Stoffe und eine Sprengstoffweste: Wie Ermittler zufällig auf brisante Chats stießen - und welche Konsequenzen die Vorbereitung eines Anschlags für die Angeklagten hat

 08.06.2026