Justiz

Keine Entschädigung für zwangsweise »Germanisierung«

Verwaltungsgericht Köln Foto: dpa

Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts steht einem als Kind von der SS verschleppten Kläger keine Entschädigung der Bundesregierung zu. Dem Kläger sei durch seine zwangsweise »Germanisierung« zwar ganz erhebliches Unrecht angetan worden, erklärte das Gericht am Montag in Köln. Da die zuständige Behörde aber in keinem Fall Leistungen an »geraubte Kinder« erbracht habe, könne das Gericht den Anwendungsbereich der Richtlinie nicht zugunsten des Klägers erweitern (AZ: 8 K 2202/17).

Die Bundesrepublik zahlt Opfern von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes Beihilfen. Diese Richtlinie sieht dann mögliche Leistungen vor, wenn jemand wegen eines gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften wie etwa geistiger Behinderungen vom NS-Regime angefeindet wurde.

Identität Im konkreten Fall hatte ein Mann im November 2015 eine einmalige Beihilfe beantragt, weil er 1942 in Polen als Kind wegen seines »arischen« Aussehens von der SS verschleppt worden war, wie das Gericht erklärte. In der NS-Zeit wurden Kinder ihren Eltern weggenommen und unter Verschleierung ihrer wahren Identität in sogenannten Lebensborn-Heimen untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Die Organisation Lebensborn vermittelte den Kläger den Angaben zufolge einem reichsdeutschen Ehepaar.

Die Bundesrepublik lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Kläger sei nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden. Das Gericht stellte zwar eine Ungleichbehandlung fest. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung besteht nach Auffassung des Gerichts nicht, da die Bundesrepublik ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. epd

Sicherheitslage

Merz sieht keine »sehr große Gefährdung« in Deutschland

Der Bundeskanzler versichert: »Wir werden antisemitische oder antiamerikanische Angriffe auf deutschem Boden nicht dulden«

 01.03.2026

Krieg zwischen Iran und Israel

»Als sich das Blatt wendete«

Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt zum Tod von Ali Chamenei: »Dies ist der Moment, auf den das iranische Volk seit einem halben Jahrhundert gewartet hat«

 01.03.2026

Krieg

Schiffe vor Küste Omans angegriffen

Der Öltanker »Skylight« soll etwa neun Kilometer vor der omanischen Küste bei Musandam getroffen worden sein

 01.03.2026 Aktualisiert

Krieg

Bericht: Irans Ex-Präsident Mahmud Ahmadinedschad getötet

Die staatliche Nachrichtenagentur Ilna berichtet, der Politiker sei bei einem Luftangriff in Teheran ums Leben gekommen

 01.03.2026 Aktualisiert

Luftfahrt

Bericht: Israels Staatsflugzeug zum Berliner Flughafen gebracht

Wegen des Kriegs gegen den Iran: »Flügel Zions« parkt nun am Flughafen BER

 01.03.2026

Deutschland

Klein warnt vor Bedrohung für Juden in Deutschland

Wegen des Krieges in Nahost rechnet der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, mit einer »gesteigerten Bedrohungslage für jüdisches Leben in Deutschland«

 01.03.2026

Iran

Britischer Verteidigungsminister: »Iran verliert die Kontrolle über seine Kommandostrukturen«

Großbritannien beteiligt sich am Militäreinsatz gegen den Iran. Verteidigungsminister Healey warnt vor wahllosen iranischen Angriffen

 01.03.2026

Türkei

Exil-Iraner im Glück

Nach dem Tod Chameneis feiern Exil-Iraner in der Türkei die Möglichkeit ihrer Rückkehr. Doch schwingt auch Sorge mit

 01.03.2026

Iran

Iran bestätigt Chameneis Tod und droht mit Vergeltung

Die staatlichen Medien des Iran haben Chameneis Tod bestätigt. Die Angriffe gehen beidseitig weiter - auch auf Golfstaaten

 01.03.2026