Justiz

Keine Entschädigung für zwangsweise »Germanisierung«

Verwaltungsgericht Köln Foto: dpa

Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts steht einem als Kind von der SS verschleppten Kläger keine Entschädigung der Bundesregierung zu. Dem Kläger sei durch seine zwangsweise »Germanisierung« zwar ganz erhebliches Unrecht angetan worden, erklärte das Gericht am Montag in Köln. Da die zuständige Behörde aber in keinem Fall Leistungen an »geraubte Kinder« erbracht habe, könne das Gericht den Anwendungsbereich der Richtlinie nicht zugunsten des Klägers erweitern (AZ: 8 K 2202/17).

Die Bundesrepublik zahlt Opfern von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes Beihilfen. Diese Richtlinie sieht dann mögliche Leistungen vor, wenn jemand wegen eines gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften wie etwa geistiger Behinderungen vom NS-Regime angefeindet wurde.

Identität Im konkreten Fall hatte ein Mann im November 2015 eine einmalige Beihilfe beantragt, weil er 1942 in Polen als Kind wegen seines »arischen« Aussehens von der SS verschleppt worden war, wie das Gericht erklärte. In der NS-Zeit wurden Kinder ihren Eltern weggenommen und unter Verschleierung ihrer wahren Identität in sogenannten Lebensborn-Heimen untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Die Organisation Lebensborn vermittelte den Kläger den Angaben zufolge einem reichsdeutschen Ehepaar.

Die Bundesrepublik lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Kläger sei nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden. Das Gericht stellte zwar eine Ungleichbehandlung fest. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung besteht nach Auffassung des Gerichts nicht, da die Bundesrepublik ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. epd

Washington D.C.

Berichte: Trump genehmigt Atom-Deal mit Saudi-Arabien

Die Nachricht fällt mit der Eskalation des Iran-Krieges zusammen. Kritiker warnen vor einem atomaren Wettrüsten in der instabilen Region

 22.07.2026

Meinung

Es reicht!

Im Angesicht der brutalen und mutmaßlich antisemitisch motivierten Gewalttat bei Würzburg muss endlich über Verantwortlichkeiten geredet werden

von Volker Beck  22.07.2026

Berlin

Bericht des Jüdischen Forums: 329 antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen

Als durchgängiges Motiv nennt der Bericht den Ruf nach einer »Globalisierung der Intifada«

 22.07.2026

Berlin

Dobrindt kündigt baldige Nachfolge für Antisemitismusbeauftragten Felix Klein an

Klein selbst spricht sich für eine nahtlose Übergabe aus

 22.07.2026

Würzburg

Schuster sorgt sich um Brandmauer gegen die AfD

Im September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. In Umfragen ist die AfD mit Abstand stärkste Kraft. Der Präsident des Zentralrats der Juden blickt mit Sorge auf die CDU

 22.07.2026

Augsburg

Acht Monate Haft für antisemitischen TikTok-Kommentar

»Adi warum hast du nicht alles ein Ende gebracht« soll der Verurteilte unter einen Beitrag der »Tagesschau« geschrieben haben

 22.07.2026

USA

Mamdani: New York kann Netanjahu nicht festnehmen

Der Bürgermeister der Metropole fordert die US-Bundesregierung auf, einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu vollstrecken. Dieser wird auch in Israel als absurd angesehen

 22.07.2026

Washington D.C.

Trump kündigt Angriff auf unterirdische Atomanlage an

Das iranische Regime könne nichts dagegen tun, sagt der US-Präsident. Aus Teheran heißt es, im Falle eines solchen Angriffs würden »alle Interessen Amerikas sowie seiner Verbündeten« attackiert

 22.07.2026

Meinung

Die Hybris des Jens Spahn

Mit seinem Verhalten hat der CDU-Politiker nicht nur der eigenen Partei geschadet, sondern der Demokratie

von Ralf Balke  21.07.2026