Justiz

Keine Entschädigung für zwangsweise »Germanisierung«

Verwaltungsgericht Köln Foto: dpa

Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts steht einem als Kind von der SS verschleppten Kläger keine Entschädigung der Bundesregierung zu. Dem Kläger sei durch seine zwangsweise »Germanisierung« zwar ganz erhebliches Unrecht angetan worden, erklärte das Gericht am Montag in Köln. Da die zuständige Behörde aber in keinem Fall Leistungen an »geraubte Kinder« erbracht habe, könne das Gericht den Anwendungsbereich der Richtlinie nicht zugunsten des Klägers erweitern (AZ: 8 K 2202/17).

Die Bundesrepublik zahlt Opfern von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes Beihilfen. Diese Richtlinie sieht dann mögliche Leistungen vor, wenn jemand wegen eines gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften wie etwa geistiger Behinderungen vom NS-Regime angefeindet wurde.

Identität Im konkreten Fall hatte ein Mann im November 2015 eine einmalige Beihilfe beantragt, weil er 1942 in Polen als Kind wegen seines »arischen« Aussehens von der SS verschleppt worden war, wie das Gericht erklärte. In der NS-Zeit wurden Kinder ihren Eltern weggenommen und unter Verschleierung ihrer wahren Identität in sogenannten Lebensborn-Heimen untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Die Organisation Lebensborn vermittelte den Kläger den Angaben zufolge einem reichsdeutschen Ehepaar.

Die Bundesrepublik lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Kläger sei nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden. Das Gericht stellte zwar eine Ungleichbehandlung fest. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung besteht nach Auffassung des Gerichts nicht, da die Bundesrepublik ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. epd

Exklusiv

Causa Georg Restle: Jetzt meldet sich WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni zu Wort

Felix Schotland, Mitglied im WDR-Rundfunkrat und im Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, beschwerte sich über einen X-Post des Journalisten Georg Restle. Nun bekam er eine Antwort

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026

Florida

»Es geht um uns gegen den Juden«: Antisemitische Hetze im Wahlkampf

»Unsere Regierung ist nichts anderes als ein Werkzeug für jüdische Vorherrschaft«, schreibt der republikanische Vorwahl-Kandidat und Influencer Dan Bilzerian

 13.08.2026

Nahost

Ex-Botschafter Seibert fordert »klare europäische Position« zu Israel

Bis vor kurzem war er das Gesicht deutscher Diplomatie in Israel: Steffen Seibert. In einem Interview äußert er sich zu Grenzen der Staatsräson, Siedlungen, dem Terror der Hamas und gegen Boykotte

 13.08.2026

Geburtstag

Romani Rose wird 80: »Nie vergessen, zu welcher Unmenschlichkeit Menschen fähig sind«

Romani Rose kämpft gegen Vorurteile und Ausgrenzung. Der Minderheitenschutz ist für ihn eine tragende Säule der Demokratie. Nun wird der Heidelberger Bürgerrechtler 80 Jahre alt - und will weiter mitmischen

von Volker Hasenauer  13.08.2026

Meinungsfreiheit

Wenn Juden plötzlich Nazis sein sollen

Ein Gericht erklärt die Gleichsetzung von Hakenkreuz und Davidstern für zulässig. Kritiker sind irritiert

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026

Sachsen-Anhalt

Polizeirabbiner vor der Wahl: Erstarken der AfD bereitet Sorgen         

Mehr Begegnung zwischen Juden und Nicht-Juden - das wünschen sich Deutschlands Polizeirabbiner. Sie bilden Polizeianwärter hierzulande fort und vermitteln jüdische Kultur. Seit fünf Jahren gibt es sie

von Nina Schmedding  13.08.2026

Hamburg

Haftbefehl gegen AfD-Politiker wegen offener Böhmermann-Kosten

Maximilian Krah bezeichnete den Satiriker als »einen Widerling« und erklärte, er zahle deshalb »nur widerwillig«

 13.08.2026

Hamburg

Gericht erklärt Kritik an Claim für zulässig: Journalist darf NGO »unsaubere« Zahlen vorwerfen

Der Investigativjournalist Sascha Adamek darf der Organisation vorwerfen, bei der Erfassung antimuslimischer Vorfälle mit »unsauber« erhobenen Zahlen gearbeitet zu haben. Die Hintergründe

 13.08.2026

Meinung

AfD als Sicherheitsrisiko

Es ist die Pflicht jedes Einzelnen, unsere Verfassung zu verteidigen und ein Überprüfungsverfahren anzustrengen. Verbieten kann nur unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat

von Roderich Kiesewetter  13.08.2026