Brandenburg

Keine Einigung auf Antisemitismusbeauftragten

Der Plenarsaal des Brandenburger Landtages Foto: picture alliance/dpa

In Brandenburg wird es vorerst keinen Antisemitismusbeauftragten des Landes geben. Der Hauptausschuss des Landtags habe sich in seiner jüngsten Sitzung nicht auf einen Personalvorschlag für das neue Amt verständigt, sagte eine Sprecherin der SPD-Fraktion dem Evangelischen Pressedienst (epd) im Anschluss in Potsdam. Damit ist in den Landtagssitzungen der kommenden Woche keine Wahl möglich.

An die jüdischen Verbände im Land richte sich nun die Bitte, sich auf einen oder mehrere gemeinsame Personalvorschläge zu einigen, sagte die Sprecherin der SPD-Fraktion. Der Hauptausschuss werde sich am 12. Juni erneut mit dem Thema befassen. Aus gemeinsamen Personalempfehlungen der jüdischen Verbände könnte dann möglicherweise eine geeignete Person ausgewählt werden.

Zuvor war bereits im März eine Entscheidung des Hauptausschusses über einen Personalvorschlag zur Wahl im Landtag vertagt worden. Grund dafür waren nach Aussage des Ausschussvorsitzenden Daniel Keller (SPD) Bitten jüdischer Verbände, die weiteren Beratungsbedarf signalisiert hätten.

Gemeinsam eingebracht

Die letzten Plenarsitzungen der laufenden Legislaturperiode sind am 19., 20. und 21. Juni geplant. Sollte es bis dahin keine Einigung geben, kann das Amt des Antisemitismusbeauftragten nicht mehr vor der Konstituierung des neuen Landtags besetzt werden. Am 22. September wird das Landesparlament neu gewählt.

Für das Amt waren 39 Bewerbungen eingegangen. Die jüdischen Gruppen und die fünf Landtagsfraktionen sowie die Freie-Wähler-Gruppe im Landtag ohne Fraktionsstatus konnten daraus je einen Vorschlag für eine Anhörung im Hauptausschuss unterbreiten. Zu der Anhörung waren im Februar sechs Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen.

Der Landtag hatte das Antisemitismusbeauftragten-Gesetz am 23. November 2023 mit großer Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf war von allen vertretenen Parteien außer der AfD gemeinsam eingebracht worden.

Austausch mit den Gemeinden

Zu den Aufgaben des Beauftragten gehört unter anderem, Ansprechpartner bei antisemitischen Vorfällen zu sein sowie der Austausch mit den jüdischen Gemeinden und die Sensibilisierung der Gesellschaft für Formen des Antisemitismus.

Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Die oder der Beauftragte ist in der Wahrnehmung der Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das Amt ist am Landtag angesiedelt.

Zu der Anhörung im Februar waren die Geschäftsführerin der F.C.Flick-Stiftung, Susanne Krause-Hinrichs, Heiko Homburg vom brandenburgischen Verfassungsschutz, der Linken-Landtagsabgeordnete Andreas Büttner, die Dozentin Sandra Anusiewicz-Baer von der Universität Potsdam, die Vorsitzende der jüdischen Gemeinde Barnim, Diana Sandler, und Wolfgang Meyer zu Uptrup, Politikwissenschaftler im Landesdienst, als Kandidaten und Kandidatinnen eingeladen. epd

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