Bundesverwaltungsgericht

Kein Flüchtling mehr

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Foto: cc

Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass jüdische Zuwanderer aus Russland unter Umständen aus Deutschland abgeschoben werden können. In dem Prozess ging es um einen 46-jährigen russischen Staatsangehörigen, der 1997 als jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion in Deutschland aufgenommen worden war.

Im Dezember 2003 wurde er wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Strafkammer ging von einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit wegen des Vorliegens einer psychischen Erkrankung aus.

Abschiebeverbot Die Ausländerbehörde wies den Mann im Februar 2006 aus – das heißt, sie entzog ihm das Aufenthaltsrecht – und drohte ihm die Abschiebung nach Russland an. Dagegen klagte er vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Zumindest die Abschiebungsandrohung wurde von dem Gericht aufgehoben. Jüdische Zuwanderer aus der Ex-UdSSR hätten den gleichen Status wie Kontingentflüchtlinge und unterlägen damit einem Abschiebeverbot.

Diese Entscheidung des Obersten Bayerischen Verwaltungsgerichts wurde jetzt vom 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts kassiert. Zur Begründung führten die Leipziger Richter das Anfang 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz an. Spätestens seit diesem Zeitpunkt genössen seit 1991 eingewanderte Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nicht mehr die Rechtsstellung eines Kontingentflüchtlings.

Klärung Damit greife das Abschiebeverbot der Genfer Flüchtlingskonvention nicht automatisch zu ihren Gunsten. Den konkreten Fall verwiesen die Bundesrichter an ihre bayerischen Kollegen zur Klärung etwaiger medizinischer Abschiebungshindernisse zurück.

Thomas Steinmeyer von der Würzburger Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sprach auf Anfrage von einer »recht eleganten Lösung« des Leipziger Revisionssenats. Der Status dieser Personengruppe sei auch vor 2005 umstritten gewesen. Das Gericht habe diese Frage offengelassen und sich auf die aktuelle Gesetzeslage bezogen. Zwei vergleichbare Verfahren seien noch anhängig.

Es gehe dabei in der Regel entweder um straffällig Gewordene oder um Personen, die länger als ein halbes Jahr außerhalb Deutschlands verbracht hätten, etwa zur Pflege erkrankter Angehöriger in Russland. Im Verhältnis zu den weit über 200.000 jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion handele es sich aber um Einzelfälle.

Justiz

Melanie Müller und der Hitlergruß auf der Bühne: Das Landgericht Leipzig hat nun sein Urteil gesprochen

Die Schlagersängerin hatte bei einem Konzert in Leipzig mehrfach den Hitlergruß gezeigt

 12.01.2026

Jackson

Brandanschlag auf Synagoge in Mississippi

Überwachungsvideos zeigen laut Shemper einen Mann mit Kapuze und Maske, der eine Flüssigkeit aus einem Kanister im Inneren des Gotteshauses verteilt

 12.01.2026

Bayern

Kommunen müssen Antisemitismus-Verdacht alleine prüfen

Wenn der Verdacht des Judenhasses aufkommt, können Bayerns Kommunen jetzt Veranstaltungen in ihren Räumen untersagen. Um Gerichtsverfahren zu vermeiden, hatten sie um Hilfe gebeten - vergeblich, wie sich nun zeigt

 12.01.2026

Argentinien

Antisemitische Verschwörungstheorien nach Waldbränden

Der ehemalige General César Milani beschuldigt »Israelis«, für die Brände verantwortlich zu sein. Präsident Javier Milei spricht in Zusammenhang mit den Verschwörungsmythen von der »dunklen Seite Argentiniens«

 12.01.2026

Washington D.C.

Trump an Antisemiten: »Ich denke, wir mögen sie nicht«

In einem Interview sagt der amerikanische Regierungschef auch: »Ich war der beste Präsident in der Geschichte der Vereinigten Staaten für Israel.«

 12.01.2026

Berlin/Jerusalem

Dobrindt: Mehr Kooperation mit Israel für Sicherheit Deutschlands

Der Brandanschlag auf das Stromnetz im Berliner Südwesten zeigt Schwachstellen in Deutschlands Sicherheit. Um besser aufgestellt zu sein, will die Bundesrepublik enger mit Israel zusammenarbeiten

 11.01.2026

Meinung

Wo bleibt Deutschlands Unterstützung für die protestierenden Iraner?

Bisher äußerte sich der Bundeskanzler schmallippig zu den Protesten gegen die Mullahs. Es wird Zeit, dass er aus Europa Druck auf die Mullahs macht

von Saba Farzan  11.01.2026

Kommentar

Ärzte mit Grenzen

Die Waffen schweigen weitgehend in Gaza, der Informationskrieg tobt weiter. Ein besonders niederträchtiges Beispiel liefert »Ärzte ohne Grenzen«

von Wolf J. Reuter  10.01.2026 Aktualisiert

Kommentar

Die Proteste im Iran und die blamable Berichterstattung von ARD und ZDF

Die Mullahs sollen weg, der Schah soll kommen: Dafür hat die Linke gerade keine Erklärung parat - und mit ihr auch nicht die links geprägten Redaktionen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks

von Christoph Lemmer  10.01.2026