Bundesverwaltungsgericht

Kein Flüchtling mehr

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Foto: cc

Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass jüdische Zuwanderer aus Russland unter Umständen aus Deutschland abgeschoben werden können. In dem Prozess ging es um einen 46-jährigen russischen Staatsangehörigen, der 1997 als jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion in Deutschland aufgenommen worden war.

Im Dezember 2003 wurde er wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Strafkammer ging von einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit wegen des Vorliegens einer psychischen Erkrankung aus.

Abschiebeverbot Die Ausländerbehörde wies den Mann im Februar 2006 aus – das heißt, sie entzog ihm das Aufenthaltsrecht – und drohte ihm die Abschiebung nach Russland an. Dagegen klagte er vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Zumindest die Abschiebungsandrohung wurde von dem Gericht aufgehoben. Jüdische Zuwanderer aus der Ex-UdSSR hätten den gleichen Status wie Kontingentflüchtlinge und unterlägen damit einem Abschiebeverbot.

Diese Entscheidung des Obersten Bayerischen Verwaltungsgerichts wurde jetzt vom 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts kassiert. Zur Begründung führten die Leipziger Richter das Anfang 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz an. Spätestens seit diesem Zeitpunkt genössen seit 1991 eingewanderte Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nicht mehr die Rechtsstellung eines Kontingentflüchtlings.

Klärung Damit greife das Abschiebeverbot der Genfer Flüchtlingskonvention nicht automatisch zu ihren Gunsten. Den konkreten Fall verwiesen die Bundesrichter an ihre bayerischen Kollegen zur Klärung etwaiger medizinischer Abschiebungshindernisse zurück.

Thomas Steinmeyer von der Würzburger Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sprach auf Anfrage von einer »recht eleganten Lösung« des Leipziger Revisionssenats. Der Status dieser Personengruppe sei auch vor 2005 umstritten gewesen. Das Gericht habe diese Frage offengelassen und sich auf die aktuelle Gesetzeslage bezogen. Zwei vergleichbare Verfahren seien noch anhängig.

Es gehe dabei in der Regel entweder um straffällig Gewordene oder um Personen, die länger als ein halbes Jahr außerhalb Deutschlands verbracht hätten, etwa zur Pflege erkrankter Angehöriger in Russland. Im Verhältnis zu den weit über 200.000 jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion handele es sich aber um Einzelfälle.

Rechtsextremismus

Fragezeichen nach skurriler Rede bei AfD-Jugendkongress 

Wer steckt hinter dem mysteriösen Auftritt des Mannes, der mit einer Rede im Hitler-Stil den Gründungskongress der AfD-Jugend aufmischte? Ihm droht der Parteiausschluss

von Jörg Ratzsch  01.12.2025

Meinung

Gratulation!

Warum die Ehrung der ARD-Israelkorrespondentin Sophie von der Tann mit dem renommierten Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis nicht nur grundfalsch, sondern auch aberwitzig ist

von Lorenz Beckhardt  01.12.2025 Aktualisiert

Kommentar

Schiedsgerichte sind nur ein erster Schritt

Am 1. Dezember startet die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubkunst. Doch es braucht eine gesetzliche Regelung auch für Werke in Privatbesitz, meint unser Gastautor

von Rüdiger Mahlo  01.12.2025

Das Ausmalbuch "From the river to the sea" in einer Buchhandlung in Zürich.

München

Hugendubel streicht antisemitisches Kinderbuch aus Sortiment

»Sofort nach Kenntnisnahme über dessen Existenz« sei das Malbuch entfernt worden, heißt es aus dem Unternehmen

 01.12.2025

Berlin

Karoline Preisler bei Marsch gegen Antisemitismus

»Es ist ganz besonderer Marsch, weil Männer Frauen und Kinder, Menschen aus ganz Deutschland und darüber hinaus zusammengekommen sind«, sagt die Juristin und Politikerin

 01.12.2025

Potsdam

Anne Frank mit Kufiya: Jüdische Gemeinde fordert Ausstellungs-Stopp

Eine Ausstellung im Museum Fluxus+ will Ähnlichkeiten zwischen Palästinensern und Israelis aufzeigen. Doch die Darstellung zieht Kritik aus der Jüdischen Gemeinde und von Brandenburgs Antisemitismusbeauftragten auf sich

 01.12.2025

Interview

»Nach dem Waffenembargo gibt es einiges zu kitten«

CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter über den Antrittsbesuch des Bundeskanzlers in Israel, Siedlergewalt im Westjordanland und die Kooperation mit dem Mossad

von Joshua Schultheis  01.12.2025

Hamburg

So reagiert die Politik auf den Rücktritt Stefan Hensels

Wegen der vorzeitigen Amtsaufgabe des Antisemitismusbeauftragten macht die CDU dem rot-grünen Senat schwere Vorwürfe. Der Erste Bürgermeister lobt dagegen die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Beauftragten

von Joshua Schultheis  01.12.2025

Verteidigung

Deutschland stellt Arrow 3 in Dienst

Erstmals kommt das Raketenabwehrsystem außerhalb Israels zum Einsatz

 01.12.2025