Netz

Justiz im Warte-Modus

Verfasser anonymer Hass-Posts sollen künftig ans Bundeskriminalamt gemeldet werden können. Foto: imago images/Ralph Peters

Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Internet müsse endlich in Kraft treten, fordert der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein. Das in Bundestag und Bundesrat bereits beschlossene Gesetz gegen Hetze und Hass im Netz war von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen rechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet worden. Das Bundespräsidialamt hatte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das eine weitreichende Bestandsdatenauskunft als nicht verfassungskonform gerügt hatte.

Bisher sind antisemitische Beleidigungen und Drohungen, versteckt hinter ano­nymen Accounts, an der Tagesordnung, aber nur schwer strafrechtlich aufzuklären und zu verfolgen. Das im Vorjahr beschlossene Gesetz sollte Anbieter sozialer Netzwerke verpflichten, Hassmails und angekündigte Straftaten nicht nur zu blockieren und in den sozialen Medien zu löschen, sondern die Verfasser auch an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Dort sollte die Strafbarkeit geprüft und entsprechend Strafverfahren eingeleitet werden.

Zudem sollen auch die Androhung von Straftaten künftig geahndet und Beleidigungen vor Millionenpublikum im Netz schärfer bestraft werden. Allein in Berlin wurden nach Informationen der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) seit 2017 mehr als 2000 Vorfälle im Internet bekannt.

GESETZESLÜCKE »Mit dem neuen Gesetz hätten wir endlich ein praktikables Instrument, um nicht nur Hetzmails löschen zu lassen, sondern auch die Identität der Hetzer herauszufinden und diese strafrechtlich zu verfolgen«, mahnte Felix Klein die Parteienvertreter im Bundestag. Allerdings sieht Klein nach wie vor eine zusätzliche Gesetzeslücke, »die dringend geschlossen werden muss«. Private Messenger-Dienste wie Telegram, »wo übelst gehetzt wird«, sind im Gegensatz zu den großen Online-Plattformen bei der Gesetzesnovelle nicht eingeschlossen.

Im Vermittlungsausschuss des Bundestages sitzen derzeit Abgeordnete aller Parteien, um das neue Gesetz und davon betroffene rechtliche Regelungen entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Bisher erfolglos, weil sich die Vertreter der Regierungsparteien und der Opposition nicht einigen können und sich gegenseitig die Schuld dafür zuschieben.

Thorsten Frei sieht dafür die Grünen und die Liberalen in der Verantwortung. Die derzeitige Verzögerung beim Inkrafttreten des Gesetzes »ist der mangelnden Unterstützung durch Grüne und FDP und der Kompliziertheit des Sachverhalts geschuldet«, klagt der CDU-Bundestagsabgeordnete. »Wir haben darauf schnell mit einem neuen Gesetz reagiert. Leider haben Grüne und FDP das sogenannte Reparaturgesetz im Bundesrat in unverantwortlicher Weise scheitern lassen.«

BUNDESRATSSITZUNG Der Jurist Frei hofft aber, mit einem entsprechenden Kompromissvorschlag für die Gesetzesfassung die Bundesratssitzung Ende März zu erreichen. »Ich hätte mir gewünscht, dass das Gesetz bereits angewandt werden könnte.« Schließlich sei »das Gesetz ein Statement gegen die Verrohung und Drohungen im Netz. Wir senden das klare Signal: Wir wollen und werden Hetze und Hass nicht akzeptieren«.

Bisher sind antisemitische Beleidigungen nur schwer strafrechtlich aufzuklären.

Die ehemalige Landwirtschafts- und Ernährungsministerin Renate Künast weist die Anschuldigungen Freis entschieden zurück. Weil rechtliche Vorgaben und Beschränkungen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung nicht berücksichtigt worden seien, habe der Bundespräsident das Gesetz nicht ausfertigen können, sagte sie.

Künast, die in der Vergangenheit selbst Zielscheibe von Beleidigungen und Bedrohungen im Netz gewesen ist, kritisiert, dass in der Union immer wieder mit der Begründung der effektiveren Strafverfolgung versucht werde, »Zugriff auf Nutzerdaten über das verfassungsrechtlich Abgedeckte hinaus durchzusetzen«.

VORWÜRFE »Wir brauchen dringend ein Hass- und Hetze-Gesetz mit einer Meldepflicht ans BKA«, sagte die Grüne-Bundestagsabgeordnete, »aber das muss verfassungskonform geregelt sein.«

Manuel Höferlin, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, findet die Vorwürfe der Union eine »Frechheit«. Das Gesetz sei bisher gescheitert, weil die Bundesregierung und »namentlich die Union immer wieder bei der Bestandsdatenauskunft bis an und über die Grenze des verfassungsmäßig Erlaubten« hinausgehe.

Das Mitglied des Innenausschusses geht davon aus, dass im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden werde, der Sicherheitsinteressen der Bürger und die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gegen Hass und Hetze berücksichtigt. »Wir tragen eine historische Verantwortung, nie wieder freiheitsgefährdende Gesetze zuzulassen«, sagte Manuel Höferlin.

Auch die nordrhein-westfälische Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hofft, dass es »bald eine rechtliche Lösung für den Umgang mit Bestandsdaten gibt. Wir brauchen das Gesetz dringend«.

ZAC Allerdings stellt sie auch fest, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes riesige Aufgaben auf die Staatsanwaltschaften und das Bundeskriminalamt zukommen, die Meldungen auf Strafwürdigkeit prüfen und dann Verfahren einleiten müssen. Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), die bei der Staatsanwaltschaft Köln eingerichtet und seit zwei Jahren bereits für Hasskriminalität zuständig ist, habe in dieser Zeit über 300 Fälle bearbeitet.

Auf die ZAC werde an Rhein und Ruhr weitere Arbeit zukommen, ist sich Leutheusser-Schnarrenberger sicher. »Wir werden mehr Staatsanwälte und Strafverfolger benötigen, um Hetz- und Hasskriminalität künftig zu verfolgen.«

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