Geflüchtete

Josef Schuster würdigt Rolle der Gemeinden bei Integration

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Foto: dpa

Angesichts vereinfachter Zuwanderungsregelungen für Juden aus der Ukraine ist in den ersten Aprilwochen eine dreistellige Zahl an Anträgen bei den Gemeinden eingegangen. Das sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage.

»Das zeigt, wie wichtig es war, das Zuwanderungsverfahren an die Kriegssituation anzupassen. Wir werden genau beobachten, ob wir hier an der ein oder anderen Stelle noch nachjustieren müssen.« Mit Blick auf die Zahl der bisher eingegangenen Anträge ergänzte Schuster, dass derzeit noch völlig unklar sei, wie lange der Krieg in der Ukraine dauern und sich die Lage entwickeln werde.

UNTERSTÜTZUNG Und: »Für die jüdischen Vertriebenen aus der Ukraine stehen Behördengänge, um ihren Aufenthalt in Deutschland zu organisieren, sowie die Suche nach einer Unterkunft und Schulen verständlicherweise an erster Stelle.« Dabei bekämen sie viel Unterstützung von den jüdischen Gemeinden in Deutschland und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZWST).

Juden aus der Ukraine können einen Antrag auf Zuwanderung bei der örtlichen jüdischen Gemeinde in Deutschland stellen.

Insgesamt seien die Gemeinden, vor allem die ukrainisch- und russischsprachigen Mitglieder, wegen ihrer Erfahrung mit der Integration von Zuwanderern gefragt, betonte Schuster.

Im März hatte der Zentralrat mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Ländern wegen des Krieges vereinfachte Zuwanderungsregelungen für Juden aus der Ukraine vereinbart. Demnach können sie Anträge auf Zuwanderung jetzt auch in Deutschland stellen. Bisher musste dies im Herkunftsland bei der Deutschen Botschaft geschehen.

ENTSCHEIDUNG Menschen jüdischer Abstammung aus der Ukraine können einen Antrag auf Zuwanderung bei der örtlichen jüdischen Gemeinde in Deutschland stellen, die ihn dann weiterleitet. Eine Entscheidung trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Die Antragsteller müssen laut Vereinbarung am Tag des Kriegsbeginns am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren »gewöhnlichen Aufenthalt« in der Ukraine gehabt haben, ukrainische Staatsangehörige sein oder sich zu Kriegsbeginn rechtmäßig beziehungsweise mit einem gültigen Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben. Ihre jüdische Abstammung müssten sie mit Originaldokumenten belegen. Im Gegensatz
zur bisherigen Regelung müssen die Antragsteller weder eine
positive Integrationsprognose vorweisen noch Deutschkenntnisse haben. kna

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