Berlin

Josef Schuster für Bestrafung der Leugnung von Israels Existenzrecht

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Foto: picture alliance/dpa

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, unterstützt Überlegungen, eine generell ablehnende Haltung zu Israel in Deutschland unter Strafe zu stellen. In einem Interview mit der »Welt am Sonntag« antwortete er auf die Frage »Reicht das Strafrecht aus, oder braucht es Verschärfungen, etwa bei der Leugnung des Existenzrechts Israels?« mit den Worten: »Ich halte entsprechende Verschärfungen für sinnvoll.«

Hessen hat vergangene Woche im Bundesrat einen Antrag gestellt, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe zu stellen. In dem Entwurf heißt es: »Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.« Das Vorhaben wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

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Mehrere Rechtswissenschaftler, darunter der Strafrechtler Kai Ambos, haben das Vorhaben in einem offenen Brief an den Bundesrat als »unvereinbar mit dem Grundgesetz« bezeichnet. Sie betonen darin, sie teilten zwar die Sorge über eine Zunahme von Antisemitismus und antisemitischer Gewalt. Gleichzeitig führen sie jedoch aus, der Begriff der »Leugnung« suggeriere eine Parallele zur strafbaren Holocaustleugnung. Tatsächlich gehe es aber bei der Frage nach einem Existenzrecht Israels nicht um eine Tatsache, sondern um eine Meinung. Das Verbot einer bestimmten Meinung, wie es der Entwurf vorsehe, sei nicht zulässig.

Auf die Frage, was er von einer Ausweisung ausländischer Täter, die antisemitische Gewalttaten verübt haben, halte, sagte Schuster der Zeitung: »Wenn wir über Taten sprechen, die Leib und Leben gefährden, dann halte ich es für legitim, solche Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls auch anzuwenden.« Der Staat müsse in der Lage sein, seine Bürger zu schützen. dpa

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