Frankfurt

Ist er von harmloser Neugier getrieben oder ein gefährlicher Rechtsextremist?

Der wegen Terrorverdachts angeklagte Bundeswehroffizier Franco A. betritt das Gerichtsgebäude. (Archiv) Foto: picture alliance/dpa

Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. soll an diesem Freitag (11.00 Uhr) das Urteil verkündet werden. Der 33-Jährige muss sich seit Mai 2021 vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unter anderem wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat verantworten. Der Fall schlug auch über das Verfahren hinaus große Wellen. 

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei »ein rechtsradikaler Terrorist«, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin. Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt - der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat - und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte - trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Franco A. bestreitet die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt.

Der Prozess habe zwar »die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats im Einsatz gegen Rechtsterroristen und ihre mörderischen Anschlagspläne« gezeigt, sagte der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Deutschen Presse-Agentur. Dennoch blieben Lücken und ungeklärte Fragen. »Die zahlreichen Waffen, die Todeslisten und der enge Kontakt zu weiteren Rechtsextremisten bis tief in die völkische Szene sprechen dafür, dass Franco A. kein verwirrter Einzeltäter, sondern Teil einer rechtsextremen und gewaltbereiten Gruppe war.« Emmerich mahnte weitere Nachforschungen an. 

Die Amadeu Antonio Stiftung erhofft sich ein »abschreckendes« Urteil. »Eine Verurteilung in diesem Fall wäre ein dringend notwendiges Signal, dass Bedrohungslagen durch Rechtsextreme und der Schutz von zivilgesellschaftlich Engagierten staatlich ernst genommen werden«, sagte Timo Reinfrank, Geschäftsführer Stiftung. Der Fall Franco A. vereine rechtsextreme Elitesoldaten, rechte Chatgruppen, Prepperbewegung und Querverbindungen bis in die AfD, hieß es in einer Stellungnahme vor der Urteilsverkündung. »In ihm kulminiert alles, was Rechtsterrorismus in Deutschland kennzeichnet, deshalb darf er nicht zum Einzelfall bagatellisiert werden.« 

Die Informationspolitik der Sicherheitsbehörden gegenüber Betroffenen von Feindeslisten und Anschlagsplänen müsse dringend verbessert werden und in konkrete Schutzmaßnahmen münden, die auch vom Staat organisiert und finanziert werden, forderte die Stiftung.

Im Zuge der Ermittlungen im Fall Franco A. stieß die Polizei auf Chatgruppen, in denen teilweise rechtsextremistische Inhalte geteilt wurden. Daraus ergaben sich weitere Ermittlungsverfahren, etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Der Militärische Abschirmdienst, der unter anderem dafür verantwortlich ist, dass bei der Bundeswehr keine Extremisten arbeiten und damit Zugang zu Waffen haben, wurde reformiert. In die Kritik geriet damals auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), bei dem Franco A. trotz seiner fehlenden Sprachkenntnisse als Syrer durchging. dpa

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