Beschneidung

Im Ermessen

Brit Mila – der ewige Bund. Ein Rabbiner spricht den Segen über das Kind. Foto: dpa

Beschneidung

Im Ermessen

Warum die Brit Mila zum Elternrecht gehört

von Ingo Way  18.05.2010 09:56 Uhr

Sie ist ein kleiner Schnitt für einen Menschen, aber ein großes Thema für die Menschheit: die Beschneidung der männlichen Vorhaut. Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die Erregtheit betrachtet, mit der das Thema derzeit in der Rechtswissenschaft diskutiert wird: Ist die Beschneidung von Jungen eine strafbare Körperverletzung? Zu dieser Frage hat der Jurist Bijan Fateh-Moghadam, Wissenschaftler am Exzellenzcluster »Religion und Politik« an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, nun einen neuen Ansatz vorgelegt. Er plädiert zwar für das Recht der Eltern, ihre Söhne beschneiden zu lassen, beruft sich dabei aber nicht auf die Religionsfreiheit.

körperverletzung Im Judentum wie im Islam zählt die Beschneidung der Vorhaut zu den religiösen Pflichten. Aus juristischer Sicht ist der Vorgang zunächst einmal eine Körperverletzung – wie übrigens jeder andere ärztliche Eingriff auch. Doch im Falle eines medizinisch notwendigen Eingriffs bleibt dieser Akt der Körperverletzung straffrei. Doch wie sieht es bei der Beschneidung aus? Mehrere deutsche Juristen, darunter Holm Putzke von der Ruhr-Universität Bochum und Günter Jerou- schek, Strafrechtsprofessor in Jena, vertreten die Auffassung, die Beschneidung männlicher Neugeborener und Heranwachsender solle strafbar sein (vgl. JA vom 18. Februar). So argumentiert etwa Putzke im Deutschen Ärzteblatt, die religiöse Beschneidung sei medizinisch nicht notwendig, ferner sei kein Nutzen festzustellen, der in einem vernünftigen Verhältnis zum »Verlust von Körpersubstanz« stehe. Diejenigen, die die Beschneidung nach wie vor straffrei wissen wollen, führen dazu meist die Religionsfreiheit an.

Fateh-Moghadam hält dem in einem Beitrag für die Zeitschrift Rechtswissenschaft (Heft 2/2010) nun entgegen, dass es sich gar nicht um eine Frage der Religionsfreiheit handle. Das grundgesetzlich geschützte Elternrecht (Art.6 Abs.2 GG), schreibt der Jurist, gestatte es den Eltern, ihre nicht zustimmungsfähigen Kinder (Heranwachsenden, die bereits Einwände äußern können, will Fateh-Moghadam ein Vetorecht einräumen) beschneiden zu lassen – ganz gleich, ob aus religiösen, hygienischen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen.

Risiko All diese Gründe gingen den Staat nichts an, vielmehr sei dieser in der Begründungspflicht, wenn er die Beschneidung verbieten wolle. Er müsse beweisen, dass diese unzumutbare negative Folgen habe. Dies sei aber nach dem gegenwärtigen Forschungsstand nicht der Fall, so Fateh-Moghadam. Im Gegenteil hätten beschnittene Männer sogar ein geringeres Risiko, sich mit Geschlechtskrankheiten anzustecken.

Das Fazit des Autors: »Die Legitimation auch religiöser Beschneidungen von Knaben« gilt nicht nur als Ausnahme für bestimmte Religionsgruppen. »Sie folgt vielmehr aus der für jedermann geltenden Be- stimmung der Reichweite des elterlichen Sorgerechts.« Die Vorstellung sei absurd, erklärt Fateh-Moghadam der Jüdischen Allgemeinen, wenn jüdische oder muslimische Eltern ihre Söhne beschneiden lassen dürften, Eltern, die dies aus präventiv-medizinischen Gründen erwägen, jedoch nicht.

Doch warum steht das Thema überhaupt zur Debatte? Bisher wurde in der Bundesrepublik noch kein Fall von Beschneidung strafrechtlich verfolgt. »Sowohl in der Medizin als auch bei Juristen gibt es eine Tendenz, Normalitätsstandards zu formulieren und mit den Mitteln des Rechts durchzusetzen«, glaubt Fateh-Moghadam. Es solle paternalistisch festgeschrieben werden, »was für alle Kinder richtig oder für alle Kinder falsch ist«. Aus dem Grundgesetz folge aber ein Vorrang der elterlichen Personensorge, der den Staat auf eine »Unvertretbarkeitskontrolle« beschränke.

Gesundheit Mit dem Argument, eine Beschneidung schütze vor bestimmten Krankheiten, macht sich Fateh-Moghadam möglicherweise angreifbar. Denn längst gibt es kritische Stimmen von Wissenschaftlern, die etwa das geringere Risiko einer HIV-Infektion bei beschnittenen Männern bezweifeln. Doch der Jurist betont, dass seine Argumentation davon nicht abhängt: »Die Beschneidungsgegner sagen: Die Vorteile müssen objektiv die Nachteile überwiegen, um eine Beschneidung rechtfertigen zu können. Aus meiner Sicht reicht es aber, dass die Frage in der Wissenschaft kontrovers diskutiert wird. Schon allein, dass die Mediziner sich nicht einig sind, zeigt, dass es diesen objektiven Maßstab nicht gibt.«

Frankfurt am Main

Aufruf zu Großdemonstration gegen Judenhass

Anlass des Aufrufs ist eine kürzlich in Frankfurt abgehaltene israelfeindliche Demo, auf der der palästinensische Terror verherrlicht wurde

 31.07.2026

Berlin

Wadephul begrüßt angekündigte Hamas-Entwaffnung

Im Gaza-Konflikt gibt es angeblich eine Einigung: Die Hamas soll ihre Waffen abgeben, Israel seine Truppen aus dem Küstenstreifen abziehen. Die Bundesregierung sendet positive Signale

 31.07.2026

Gaza

Islamischer Dschihad bestreitet Entwaffnungs-Einigung

US-Präsident Donald Trump verkündet eine Einigung auf eine vollständige Entwaffnung der Hamas. Eine andere palästinensische Terrororganisation bezeichnet Berichte darüber als unzutreffend

 31.07.2026

Berlin/Tel Aviv

Constantin Schreiber verlässt Axel Springer

Der frühere »Tagesschau«-Sprecher Constantin Schreiber berichtete seit September 2025 für die Publikationen von Axel Springer aus Tel Aviv. Zum Ende des Jahres verlässt er das Unternehmen

 31.07.2026

New York

NGO fordert Amtsenthebung von Bürgermeister Mamdani

Die Organisation »End Jew Hatred« macht dem New Yorker Bürgermeister in einer Petition schwere Vorwürfe, darunter seine Drohungen gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu

 31.07.2026

Washington D.C./Gaza

Trump verkündet Einigung über nächste Gaza-Phase – Hamas soll Entwaffnung akzeptiert haben

Der amerikanische Präsident sieht einen »gewaltigen Schritt hin zu dauerhaftem Frieden und Sicherheit«

 31.07.2026

Meinung

Bringt Israel die Vereinten Nationen zu Fall?

Die obsessive Fixierung der UN auf den jüdischen Staat steht im Widerspruch zu ihren ursprünglichen Werten. Diese Heuchelei wird der Staatengemeinschaft irgendwann noch zum Verhängnis werden

von Daniel Neumann  30.07.2026

Kommentar

Die Hinrichtungen gehen weiter

Nach der brutalen Niederschlagung der Protestbewegung im Januar setzt das Regime die Exekutionen vor den Augen der Welt fort

von Nila Mozafari  30.07.2026

Hannover

Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen

Bis Mittwoch mussten Niedersachsens Wahlausschüsse über alle Kandidaturen für die Kommunalwahl entscheiden. Mehrere Politiker der rechtsextremistischen Partei dürfen wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht antreten

 30.07.2026