Beschneidung

Im Ermessen

Brit Mila – der ewige Bund. Ein Rabbiner spricht den Segen über das Kind. Foto: dpa

Beschneidung

Im Ermessen

Warum die Brit Mila zum Elternrecht gehört

von Ingo Way  18.05.2010 09:56 Uhr

Sie ist ein kleiner Schnitt für einen Menschen, aber ein großes Thema für die Menschheit: die Beschneidung der männlichen Vorhaut. Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die Erregtheit betrachtet, mit der das Thema derzeit in der Rechtswissenschaft diskutiert wird: Ist die Beschneidung von Jungen eine strafbare Körperverletzung? Zu dieser Frage hat der Jurist Bijan Fateh-Moghadam, Wissenschaftler am Exzellenzcluster »Religion und Politik« an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, nun einen neuen Ansatz vorgelegt. Er plädiert zwar für das Recht der Eltern, ihre Söhne beschneiden zu lassen, beruft sich dabei aber nicht auf die Religionsfreiheit.

körperverletzung Im Judentum wie im Islam zählt die Beschneidung der Vorhaut zu den religiösen Pflichten. Aus juristischer Sicht ist der Vorgang zunächst einmal eine Körperverletzung – wie übrigens jeder andere ärztliche Eingriff auch. Doch im Falle eines medizinisch notwendigen Eingriffs bleibt dieser Akt der Körperverletzung straffrei. Doch wie sieht es bei der Beschneidung aus? Mehrere deutsche Juristen, darunter Holm Putzke von der Ruhr-Universität Bochum und Günter Jerou- schek, Strafrechtsprofessor in Jena, vertreten die Auffassung, die Beschneidung männlicher Neugeborener und Heranwachsender solle strafbar sein (vgl. JA vom 18. Februar). So argumentiert etwa Putzke im Deutschen Ärzteblatt, die religiöse Beschneidung sei medizinisch nicht notwendig, ferner sei kein Nutzen festzustellen, der in einem vernünftigen Verhältnis zum »Verlust von Körpersubstanz« stehe. Diejenigen, die die Beschneidung nach wie vor straffrei wissen wollen, führen dazu meist die Religionsfreiheit an.

Fateh-Moghadam hält dem in einem Beitrag für die Zeitschrift Rechtswissenschaft (Heft 2/2010) nun entgegen, dass es sich gar nicht um eine Frage der Religionsfreiheit handle. Das grundgesetzlich geschützte Elternrecht (Art.6 Abs.2 GG), schreibt der Jurist, gestatte es den Eltern, ihre nicht zustimmungsfähigen Kinder (Heranwachsenden, die bereits Einwände äußern können, will Fateh-Moghadam ein Vetorecht einräumen) beschneiden zu lassen – ganz gleich, ob aus religiösen, hygienischen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen.

Risiko All diese Gründe gingen den Staat nichts an, vielmehr sei dieser in der Begründungspflicht, wenn er die Beschneidung verbieten wolle. Er müsse beweisen, dass diese unzumutbare negative Folgen habe. Dies sei aber nach dem gegenwärtigen Forschungsstand nicht der Fall, so Fateh-Moghadam. Im Gegenteil hätten beschnittene Männer sogar ein geringeres Risiko, sich mit Geschlechtskrankheiten anzustecken.

Das Fazit des Autors: »Die Legitimation auch religiöser Beschneidungen von Knaben« gilt nicht nur als Ausnahme für bestimmte Religionsgruppen. »Sie folgt vielmehr aus der für jedermann geltenden Be- stimmung der Reichweite des elterlichen Sorgerechts.« Die Vorstellung sei absurd, erklärt Fateh-Moghadam der Jüdischen Allgemeinen, wenn jüdische oder muslimische Eltern ihre Söhne beschneiden lassen dürften, Eltern, die dies aus präventiv-medizinischen Gründen erwägen, jedoch nicht.

Doch warum steht das Thema überhaupt zur Debatte? Bisher wurde in der Bundesrepublik noch kein Fall von Beschneidung strafrechtlich verfolgt. »Sowohl in der Medizin als auch bei Juristen gibt es eine Tendenz, Normalitätsstandards zu formulieren und mit den Mitteln des Rechts durchzusetzen«, glaubt Fateh-Moghadam. Es solle paternalistisch festgeschrieben werden, »was für alle Kinder richtig oder für alle Kinder falsch ist«. Aus dem Grundgesetz folge aber ein Vorrang der elterlichen Personensorge, der den Staat auf eine »Unvertretbarkeitskontrolle« beschränke.

Gesundheit Mit dem Argument, eine Beschneidung schütze vor bestimmten Krankheiten, macht sich Fateh-Moghadam möglicherweise angreifbar. Denn längst gibt es kritische Stimmen von Wissenschaftlern, die etwa das geringere Risiko einer HIV-Infektion bei beschnittenen Männern bezweifeln. Doch der Jurist betont, dass seine Argumentation davon nicht abhängt: »Die Beschneidungsgegner sagen: Die Vorteile müssen objektiv die Nachteile überwiegen, um eine Beschneidung rechtfertigen zu können. Aus meiner Sicht reicht es aber, dass die Frage in der Wissenschaft kontrovers diskutiert wird. Schon allein, dass die Mediziner sich nicht einig sind, zeigt, dass es diesen objektiven Maßstab nicht gibt.«

Kultur

Klein wünscht sich mehr Wehrhaftigkeit gegen Antisemitismus im Kulturbetrieb

Der Antisemitismus-Beauftragte Klein kritisiert einen geplanten Auftritt der palästinenisch-stämmigen DJ Sama‘ Abdulhadi im Juli in Hamburg

 19.04.2026

Iran

Iran macht Öffnung der Straße von Hormus rückgängig

Keine 24 Stunden nach der Zusage des Iran, die Straße von Hormus zu öffnen, wurde sie wieder zurückgenommen.

 19.04.2026

Internationaler Strafgerichtshof

»Begünstigung von Kriegsverbrechen«: Israelische NGO zeigt Spaniens Regierungschef Sánchez an

Die Hintergründe

 18.04.2026 Aktualisiert

Israel

Zeit, Zionist zu sein!

Wir Juden sollten uns nicht verstecken. Wir sollten offen, laut und stolz sein - auch und insbesondere auf den jüdischen Staat

von Daniel Neumann  17.04.2026

ZDF-Politbarometer

Auf Bundesebene: AfD erstmals stärkste Kraft

Die rechtsextreme Partei profitiert von der Unzufriedenheit der Bürger mit der Regierung

 17.04.2026

Medien

Ex-»Welt«-Chefredakteur Burgard bei Springer künftig für Nahost zuständig

Burgard folgt auf Constantin Schreiber, der ab dem 1. Mai von Deutschland aus arbeitet

 17.04.2026

Berlin

Zentralrat der Juden gegen Widerspruchslösung

In seinem Tätigkeitsbericht für 2025 geht der Zentralrat auch ethische Fragen rund um das Thema Organspende ein

 17.04.2026

Genf

So reagiert die Weltbank auf antisemitische Posts von Francesca Albaneses Ehemann

Massimiliano Cali soll den palästinensischen Terrorismus relativiert und gegen Juden gehetzt haben

von Imanuel Marcus  17.04.2026

Paris

Bericht: Marine Le Pen trifft Israels Botschafter

Das Gespräch wirft diese Frage auf: Wie geht die Regierung Netanjahu mit rechtsextremistischen Parteien im Ausland um?

 17.04.2026