Beschneidung

Im Ermessen

Brit Mila – der ewige Bund. Ein Rabbiner spricht den Segen über das Kind. Foto: dpa

Beschneidung

Im Ermessen

Warum die Brit Mila zum Elternrecht gehört

von Ingo Way  18.05.2010 09:56 Uhr

Sie ist ein kleiner Schnitt für einen Menschen, aber ein großes Thema für die Menschheit: die Beschneidung der männlichen Vorhaut. Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die Erregtheit betrachtet, mit der das Thema derzeit in der Rechtswissenschaft diskutiert wird: Ist die Beschneidung von Jungen eine strafbare Körperverletzung? Zu dieser Frage hat der Jurist Bijan Fateh-Moghadam, Wissenschaftler am Exzellenzcluster »Religion und Politik« an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, nun einen neuen Ansatz vorgelegt. Er plädiert zwar für das Recht der Eltern, ihre Söhne beschneiden zu lassen, beruft sich dabei aber nicht auf die Religionsfreiheit.

körperverletzung Im Judentum wie im Islam zählt die Beschneidung der Vorhaut zu den religiösen Pflichten. Aus juristischer Sicht ist der Vorgang zunächst einmal eine Körperverletzung – wie übrigens jeder andere ärztliche Eingriff auch. Doch im Falle eines medizinisch notwendigen Eingriffs bleibt dieser Akt der Körperverletzung straffrei. Doch wie sieht es bei der Beschneidung aus? Mehrere deutsche Juristen, darunter Holm Putzke von der Ruhr-Universität Bochum und Günter Jerou- schek, Strafrechtsprofessor in Jena, vertreten die Auffassung, die Beschneidung männlicher Neugeborener und Heranwachsender solle strafbar sein (vgl. JA vom 18. Februar). So argumentiert etwa Putzke im Deutschen Ärzteblatt, die religiöse Beschneidung sei medizinisch nicht notwendig, ferner sei kein Nutzen festzustellen, der in einem vernünftigen Verhältnis zum »Verlust von Körpersubstanz« stehe. Diejenigen, die die Beschneidung nach wie vor straffrei wissen wollen, führen dazu meist die Religionsfreiheit an.

Fateh-Moghadam hält dem in einem Beitrag für die Zeitschrift Rechtswissenschaft (Heft 2/2010) nun entgegen, dass es sich gar nicht um eine Frage der Religionsfreiheit handle. Das grundgesetzlich geschützte Elternrecht (Art.6 Abs.2 GG), schreibt der Jurist, gestatte es den Eltern, ihre nicht zustimmungsfähigen Kinder (Heranwachsenden, die bereits Einwände äußern können, will Fateh-Moghadam ein Vetorecht einräumen) beschneiden zu lassen – ganz gleich, ob aus religiösen, hygienischen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen.

Risiko All diese Gründe gingen den Staat nichts an, vielmehr sei dieser in der Begründungspflicht, wenn er die Beschneidung verbieten wolle. Er müsse beweisen, dass diese unzumutbare negative Folgen habe. Dies sei aber nach dem gegenwärtigen Forschungsstand nicht der Fall, so Fateh-Moghadam. Im Gegenteil hätten beschnittene Männer sogar ein geringeres Risiko, sich mit Geschlechtskrankheiten anzustecken.

Das Fazit des Autors: »Die Legitimation auch religiöser Beschneidungen von Knaben« gilt nicht nur als Ausnahme für bestimmte Religionsgruppen. »Sie folgt vielmehr aus der für jedermann geltenden Be- stimmung der Reichweite des elterlichen Sorgerechts.« Die Vorstellung sei absurd, erklärt Fateh-Moghadam der Jüdischen Allgemeinen, wenn jüdische oder muslimische Eltern ihre Söhne beschneiden lassen dürften, Eltern, die dies aus präventiv-medizinischen Gründen erwägen, jedoch nicht.

Doch warum steht das Thema überhaupt zur Debatte? Bisher wurde in der Bundesrepublik noch kein Fall von Beschneidung strafrechtlich verfolgt. »Sowohl in der Medizin als auch bei Juristen gibt es eine Tendenz, Normalitätsstandards zu formulieren und mit den Mitteln des Rechts durchzusetzen«, glaubt Fateh-Moghadam. Es solle paternalistisch festgeschrieben werden, »was für alle Kinder richtig oder für alle Kinder falsch ist«. Aus dem Grundgesetz folge aber ein Vorrang der elterlichen Personensorge, der den Staat auf eine »Unvertretbarkeitskontrolle« beschränke.

Gesundheit Mit dem Argument, eine Beschneidung schütze vor bestimmten Krankheiten, macht sich Fateh-Moghadam möglicherweise angreifbar. Denn längst gibt es kritische Stimmen von Wissenschaftlern, die etwa das geringere Risiko einer HIV-Infektion bei beschnittenen Männern bezweifeln. Doch der Jurist betont, dass seine Argumentation davon nicht abhängt: »Die Beschneidungsgegner sagen: Die Vorteile müssen objektiv die Nachteile überwiegen, um eine Beschneidung rechtfertigen zu können. Aus meiner Sicht reicht es aber, dass die Frage in der Wissenschaft kontrovers diskutiert wird. Schon allein, dass die Mediziner sich nicht einig sind, zeigt, dass es diesen objektiven Maßstab nicht gibt.«

Berlin

Bundesrat will Hakenkreuz-Schmierereien an Schulen bestrafen

Die Nutzung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen durch Schüler soll strafbar werden. Der israelische Botschafter begrüßt den Schritt

 06.03.2026

Washington D.C.

Bodentruppen im Iran? Trump spricht von »Zeitverschwendung«

Grundsätzlich ausschließen wollte die US-Regierung den Einsatz von Bodentruppen im Iran bislang nicht. Jetzt reagiert Präsident Trump auf Äußerungen des iranischen Außenministers zu dem Thema

 06.03.2026

Gedenkstätte

Buchenwald-Verbände lehnen »Kufiyas«-Kampagne ab

Die Initiatoren der Kampagne würden zudem die historische Dimension der NS-Verbrechen verkennen

 06.03.2026

Washington D.C.

Schätzung: US-Angriff auf Iran kostet jetzt schon Milliarden

Seit Samstag greifen die USA - zusammen mit Israel - den Iran aus der Luft an. Neben vielen anderen Fragezeichen hinter der Militäraktion ist auch unklar, wie viel das eigentlich kostet

 06.03.2026

Forschungsprojekt

Hochschule für Jüdische Studien will Schüler handlungsfähig machen

Antisemitischer Hass ist im Netz allgegenwärtig. Ein neues Projekt erforscht jetzt linken Judenhass - und befähigt Schüler, der Hetze entgegenzutreten. Entscheidend dabei: Medienkompetenz und historisches Wissen

von Volker Hasenauer  06.03.2026

Düsseldorf

AfD-Jugend NRW ist rechtsextremistischer Verdachtsfall

Neuer Name, aber nach Einschätzung der Behörden alte Strukturen: Der NRW-Verfassungsschutz hat die AfD-Jugend erneut im Visier

 06.03.2026

Teheran

Internet im Iran weiterhin gesperrt

Irans Sicherheitsapparat hat die Bevölkerung wegen des Kriegs vom Internet abgeschnitten. Nur wenige ausgewählte Menschen haben Netz

 06.03.2026

Bremen

Politikerin tritt nach Foto aus Holocaust-Ausstellung zurück

Ein Post mit Koffern aus einer Holocaust-Ausstellung brachte die Vizepräsidentin der Bremischen Bürgerschaft in Bedrängnis

 06.03.2026 Aktualisiert

Berlin

Trauer um Chamenei in Berliner Moschee

Auf dem Gelände der Moschee hingen mehrere Traueranzeigen, in denen der getötete Geistliche als Märtyrer bezeichnet wurde

 06.03.2026