Beschneidung

Im Ermessen

Brit Mila – der ewige Bund. Ein Rabbiner spricht den Segen über das Kind. Foto: dpa

Beschneidung

Im Ermessen

Warum die Brit Mila zum Elternrecht gehört

von Ingo Way  18.05.2010 09:56 Uhr

Sie ist ein kleiner Schnitt für einen Menschen, aber ein großes Thema für die Menschheit: die Beschneidung der männlichen Vorhaut. Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die Erregtheit betrachtet, mit der das Thema derzeit in der Rechtswissenschaft diskutiert wird: Ist die Beschneidung von Jungen eine strafbare Körperverletzung? Zu dieser Frage hat der Jurist Bijan Fateh-Moghadam, Wissenschaftler am Exzellenzcluster »Religion und Politik« an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, nun einen neuen Ansatz vorgelegt. Er plädiert zwar für das Recht der Eltern, ihre Söhne beschneiden zu lassen, beruft sich dabei aber nicht auf die Religionsfreiheit.

körperverletzung Im Judentum wie im Islam zählt die Beschneidung der Vorhaut zu den religiösen Pflichten. Aus juristischer Sicht ist der Vorgang zunächst einmal eine Körperverletzung – wie übrigens jeder andere ärztliche Eingriff auch. Doch im Falle eines medizinisch notwendigen Eingriffs bleibt dieser Akt der Körperverletzung straffrei. Doch wie sieht es bei der Beschneidung aus? Mehrere deutsche Juristen, darunter Holm Putzke von der Ruhr-Universität Bochum und Günter Jerou- schek, Strafrechtsprofessor in Jena, vertreten die Auffassung, die Beschneidung männlicher Neugeborener und Heranwachsender solle strafbar sein (vgl. JA vom 18. Februar). So argumentiert etwa Putzke im Deutschen Ärzteblatt, die religiöse Beschneidung sei medizinisch nicht notwendig, ferner sei kein Nutzen festzustellen, der in einem vernünftigen Verhältnis zum »Verlust von Körpersubstanz« stehe. Diejenigen, die die Beschneidung nach wie vor straffrei wissen wollen, führen dazu meist die Religionsfreiheit an.

Fateh-Moghadam hält dem in einem Beitrag für die Zeitschrift Rechtswissenschaft (Heft 2/2010) nun entgegen, dass es sich gar nicht um eine Frage der Religionsfreiheit handle. Das grundgesetzlich geschützte Elternrecht (Art.6 Abs.2 GG), schreibt der Jurist, gestatte es den Eltern, ihre nicht zustimmungsfähigen Kinder (Heranwachsenden, die bereits Einwände äußern können, will Fateh-Moghadam ein Vetorecht einräumen) beschneiden zu lassen – ganz gleich, ob aus religiösen, hygienischen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen.

Risiko All diese Gründe gingen den Staat nichts an, vielmehr sei dieser in der Begründungspflicht, wenn er die Beschneidung verbieten wolle. Er müsse beweisen, dass diese unzumutbare negative Folgen habe. Dies sei aber nach dem gegenwärtigen Forschungsstand nicht der Fall, so Fateh-Moghadam. Im Gegenteil hätten beschnittene Männer sogar ein geringeres Risiko, sich mit Geschlechtskrankheiten anzustecken.

Das Fazit des Autors: »Die Legitimation auch religiöser Beschneidungen von Knaben« gilt nicht nur als Ausnahme für bestimmte Religionsgruppen. »Sie folgt vielmehr aus der für jedermann geltenden Be- stimmung der Reichweite des elterlichen Sorgerechts.« Die Vorstellung sei absurd, erklärt Fateh-Moghadam der Jüdischen Allgemeinen, wenn jüdische oder muslimische Eltern ihre Söhne beschneiden lassen dürften, Eltern, die dies aus präventiv-medizinischen Gründen erwägen, jedoch nicht.

Doch warum steht das Thema überhaupt zur Debatte? Bisher wurde in der Bundesrepublik noch kein Fall von Beschneidung strafrechtlich verfolgt. »Sowohl in der Medizin als auch bei Juristen gibt es eine Tendenz, Normalitätsstandards zu formulieren und mit den Mitteln des Rechts durchzusetzen«, glaubt Fateh-Moghadam. Es solle paternalistisch festgeschrieben werden, »was für alle Kinder richtig oder für alle Kinder falsch ist«. Aus dem Grundgesetz folge aber ein Vorrang der elterlichen Personensorge, der den Staat auf eine »Unvertretbarkeitskontrolle« beschränke.

Gesundheit Mit dem Argument, eine Beschneidung schütze vor bestimmten Krankheiten, macht sich Fateh-Moghadam möglicherweise angreifbar. Denn längst gibt es kritische Stimmen von Wissenschaftlern, die etwa das geringere Risiko einer HIV-Infektion bei beschnittenen Männern bezweifeln. Doch der Jurist betont, dass seine Argumentation davon nicht abhängt: »Die Beschneidungsgegner sagen: Die Vorteile müssen objektiv die Nachteile überwiegen, um eine Beschneidung rechtfertigen zu können. Aus meiner Sicht reicht es aber, dass die Frage in der Wissenschaft kontrovers diskutiert wird. Schon allein, dass die Mediziner sich nicht einig sind, zeigt, dass es diesen objektiven Maßstab nicht gibt.«

Iran

Ist Modschtaba Chamenei noch am Leben?

Äußerungen aus dem Umfeld der Regierung von Präsident Masoud Peseschkian lassen aufhorchen

 10.08.2026

Medien

Wo steckt die palästinensische Opposition?

Zwei taz-Essays erzählen eindringlich von palästinensischer und muslimischer Entfremdung in Deutschland. Sie lassen zugleich einen entscheidenden blinden Fleck im Nahostkonflikts unerwähnt

von Leeor Engländer  10.08.2026

Bayern

Erneut Ermittlungen gegen Aiwangers Ex-Lehrer

Vor drei Jahren rüttelte die Flugblattaffäre um Hubert Aiwanger die bayerische Landespolitik heftig durcheinander. Viele haben das schon wieder vergessen. Nicht so die Staatsanwaltschaft Regensburg

 10.08.2026

Meinung

Renten: Her mit der aufrichtigen Debatte!

Eine Reform, die lediglich das Bestehende in noch teurer absichert, löst das Problem nicht

von Günter Jek  10.08.2026

Magdeburg

Sachsen-Anhalt: AfD und BSW legen zu

Die Rechtsaußenpartei baut ihren Vorsprung in Sachsen-Anhalt einer neuen Umfrage zufolge weiter aus. Die Wagenknecht-Partei wiederum könnte zum entscheidenden Machtfaktor werden

 10.08.2026

Berlin

Ron Prosor unterstützt deutsche Olympia-Bewerbung

»Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland wären ein starkes Zeichen. Nicht trotz seiner Geschichte, sondern gerade wegen seiner Geschichte«, sagt der israelische Botschafter

 10.08.2026

Interview

»Aufklärung im Hier und Jetzt«

Marina Müller über antisemitismuskritische Bildungsarbeit, die Rolle von Lehrern und das neue Projekt von »Zeugen der Zeitzeugen«

von Leon Stork  10.08.2026

Berlin

Bund gibt mehr Geld für Gedenkstätten

Die deutschen Gedenkstätten erhalten von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mehr Fördermittel - für Projekte, aber auch für den Schutz der Orte und Mitarbeiter.

 10.08.2026

Washington D.C.

Trump ernennt jüdischen Juristen zum neuen Rechtsberater des Weißen Hauses

»Will ist hart, stark und klug! Er liebt auch unser Land und respektiert das Gesetz«, sagt der amerikanische Präsident

 10.08.2026