München

»Hitlergruß«-Collage? AfD-Politiker Bystron freigesprochen

Der AfD Politiker Petr Bystron (l) sitzt neben seinem Anwalt Peter Solloch. Bystron hatte einen Strafbefehl nicht akzeptiert und war in erster Instanz am Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 125 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte der AfD-Europaabgeordnete Rechtsmittel eingelegt. Foto: picture alliance/dpa

Das Landgericht München hat ein Urteil gegen den AfD-Politiker Petr Bystron wegen der Verbreitung einer umstrittenen Fotomontage aufgehoben. Es sprach den Europaabgeordneten von dem Vorwurf frei, in der Fotocollage auf Twitter (inzwischen X) den verbotenen »Hitlergruß« verwendet zu haben. Die Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung aber auch, ob etwas am Ende strafbar sei, sei das eine. »Geschmacklos ist es dennoch«, sagte sie.

Staatsanwaltschaft: Bystron hat Fotos »hingedreht«

Bystron hatte 2022 anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, die betreffende Fotocollage geteilt mit der Bildunterschrift »Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!«. Zu sehen waren darauf unter anderem Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, beide mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. Die Staatsanwaltschaft argumentierte deshalb, damit habe Bystron den verbotenen »Hitlergruß« verwendet: Es sei von Bystron und seinem Team so »hingedreht« worden, dass es so aussehe, als würden die betreffenden Personen den »Hitlergruß« zeigen.

Das Amtsgericht München war dem in seinem Urteil gefolgt und hatte Bystron zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 125 Euro verurteilt, und zwar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Dagegen hatten sowohl Bystron als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Bystrons Verteidiger forderte einen Freispruch, die Anklage forderte eine Verurteilung zu einer höheren Geldstrafe.

Bystron nennt Vorwurf »völlig absurd«

Bystron, der ursprünglich nicht zu dem Berufungsverfahren hatte erscheinen wollen, wegen einer unzureichenden Vollmacht für seinen Anwalt aber dann doch noch kam, nannte es »völlig absurd«, ihm bei der Collage einen »Hitlergruß«-Vorwurf »hinein intendieren zu wollen«: Man solle nicht in jedes »harmlose Winken« immer gleich einen »Hitlergruß« hineininterpretieren.

Tatsächlich sagte die Vorsitzende Richterin am Ende, das Gericht habe sich nicht vollständig davon überzeugen können, dass von Bystron der verbotene »Hitlergruß« weiterverbreitet worden sei. Abweichend zur ersten Instanz habe man auch nicht feststellen können, dass eines der Fotos manipuliert worden sei. Ein Bild sei gespiegelt worden - das zeigt Bettina Wulff dann mit erhobenem linkem Arm. Und nicht mit erhobenem rechtem Arm wie beim »Hitlergruß«.

Bystron zeigte sich zufrieden. »Es war von Anfang an offensichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil nicht Bestand haben wird«, sagte er. Zum Vorwurf der Geschmacklosigkeit sagte er, Geschmacksfragen müsse jeder selbst beurteilen.

AfD-Politiker hatte sich gegen Strafbefehl gewehrt

Zu dem ersten Prozess war es gekommen, weil Bystron Einspruch gegen einen vom Amtsgericht München in dem Fall erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte. Bystron hatte das Verfahren im Vorfeld als »Diskreditierung« im zurückliegenden Europawahlkampf bezeichnet. Er sei verwundert, dass sich die Justiz für »solche parteipolitischen Spielchen instrumentalisieren lässt«. dpa

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