Erfurt

Hape Kerkeling für Anhörung zu AfD-Verbot geladen

Hape Kerkeling Foto: picture alliance / AAPimages/Timm

Entertainer Hape Kerkeling ist zu einer Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren im Thüringer Landtag geladen. Der 61-Jährige soll als Anzuhörender beteiligt werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur übereinstimmend aus Kreisen des Justizausschusses. Zuvor hatte die »Zeit« darüber berichtet.

Angestoßen hat die Anhörung die Thüringer Linke-Fraktion. »Die Anhörung soll deshalb klären, ob die verfassungsfeindlichen Positionen nicht nur einzelne Äußerungen sind, sondern die Partei insgesamt prägen«, hatte die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss im Mai erklärt, als der Justizausschuss die Anhörung auf den Weg gebracht hatte.

Kerkeling wurde ebenfalls auf Betreiben der Linken eingeladen. Der Komiker werde sich »zu dieser Angelegenheit derzeit nicht äußern«, teilte sein Büro auf Anfrage mit. Derzeit läuft eine Online-Petition »Hape Kerkeling als Bundespräsident«, die bis Mittwochmorgen rund 137.000 Unterstützer zählte.

Großvater war in Buchenwald inhaftiert

Der Entertainer hatte Mitte April eine Rede zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gehalten und über das Schicksal seines Opas Hermann Kerkeling gesprochen, der in dem KZ als politischer Häftling Zwangsarbeit und Folter erlebte.

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Nach Angaben der Thüringer Linke-Fraktion läuft bis Ende August zunächst eine schriftliche Anhörung, für den 30. September ist eine öffentliche Anhörung geplant, zu der auch Kerkeling geladen wurde.

Linke, Grüne und die SPD fordern seit längerem ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Es gibt aber auch Skeptiker. Zuletzt hatte die Debatte wieder Fahrt aufgenommen, diskutiert wurde dabei auch zunehmend, ob ein solches Verfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände wie den Thüringer mit seinem Chef Björn Höcke, angestrengt werden sollte.

Die Hürden für ein Verbotsverfahren gelten als hoch. Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Das gilt auch für ein mögliches Teilverbot. dpa

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