Karlsruhe

Haftstrafe gegen Betreiber von »Altermedia« rechtens

Eingangsschild des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof Karlsruhe Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die zweieinhalbjährige Haftstrafe gegen den Betreiber des verbotenen Neonazi-Portals »Altermedia Deutschland« bestätigt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart habe zu Recht den angeklagten Informatiker aus dem Schwarzwald wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung verurteilt, teilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der 3. Strafsenat billigte zudem weitgehend auch die Bewährungsstrafen von drei mitangeklagten Frauen als Unterstützerinnen (AZ: 3 StR 337/18).

Nach den Feststellungen des OLG hatten die Angeklagten spätestens seit Juni 2012 die Internetplattform »Altermedia Deutschland« betrieben beziehungsweise unterstützt. Diese sollte dem sogenannten »Nationalen Widerstand« dauerhaft als Forum dienen, bei dem Hetze gegen Flüchtlinge, Ausländer, Juden und Muslime im Fokus gestanden haben.

ungeziefer Neben Holocaustleugnungen fanden sich auf dem Internetportal zudem Morddrohungen, Verleumdungen oder die Gleichsetzung von Menschen mit Ungeziefer. Die Angeklagten hätten dies billigend in Kauf genommen, so das OLG.

Diese Einschätzung sei nicht zu beanstanden, entschied der BGH, der damit die Haftstrafen bestätigte. Lediglich die Verurteilung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Volksverhetzung bei einer Mitangeklagten halte einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Ihre Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sei aber weiterhin rechtmäßig.

Laut Bundesinnenministerium wurde das rechtsextreme Internetportal pro Jahr mehrere Millionen Male abgerufen. 2016 ließ der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Seite abschalten und einen Weiterbetrieb verbieten.  epd

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026