Blasphemie

Glauben ohne Zwang

Reaktion auf »Pussy Riot«: In Russland kann die Beleidigung religiöser Gefühle künftig mit Haftstrafen geahndet werden. Foto: dpa

Antiislamische Schmähvideos, Papst-Karikaturen und Kirchensatiren machen immer wieder Schlagzeilen. Für die einen sind sie freie künstlerische Meinungsäußerung, für anderen eklatante Provokation und Verletzung religiöser Gefühle. In der Folge wird immer wieder die Forderung erhoben, Blasphemie juristisch zu verfolgen und vorhandene Gesetze zu verschärfen.

Zunächst stellt sich die Frage: Was ist Blasphemie überhaupt, was bedeutet Gotteslästerung im Judentum? In den »Sprüchen der Väter« (5,11) wird Gotteslästerung als Chilul HaSchem – die Entweihung oder Entwürdigung des Gottesnamens – bezeichnet, also das Gegenteil von Kiddusch HaSchem, Heiligung des Gottesnamens.

Kollektiv Als Kind lernte ich, dass es eine unverzeihliche Entweihung des göttlichen Namens sei, wenn man als Jude einen Nichtjuden bewusst übervorteilt oder verletzt. Denn damit bringe man nicht nur sich oder, wegen der Kollektivhaftung, auch andere Juden in Verruf, sondern man verneine zudem Gottes Existenz in dieser Welt.

Heute würde ich es auch als Gotteslästerung bezeichnen, wenn Juden einen Dissens in einer Gremiensitzung zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung eskalieren lassen, die bundesweit ein vernichtendes Presseecho auslöst.

Aus meiner Sicht waren aber die größten Blasphemiker jene, die zum heiligen Dienst ordiniert waren und doch schwiegen, als Millionen von Männern, Frauen und Kindern ermordet wurden, nur weil sie Juden waren. Oder jene in kirchlichen Diensten, die in den vergangenen Jahren bewusst wegsahen, obwohl sie hätten wissen können, dass Kinder für sexuelle Handlungen missbraucht wurden. Das ist Blasphemie. Aber diese Art der Gotteslästerung steht bereits als krimineller Tatbestand im Strafgesetzbuch und ist wohl auch mit dem Vorschlag zur Einführung eines Blasphemieverbotes nicht gemeint.

Exegese Gelegentlich gerate ich mit einem islamischen Kollegen in ein Gespräch über Gott und die Welt. Die Grenzen des Diskurses mit Muslimen sind schnell erreicht, wenn es um die in der akademischen Debatte übliche Textkritik am Koran geht. Rabbinische Exegese im Talmud oder Midrasch der Fünf Bücher Moses ist oftmals dem eigentlichen Text diametral entgegengesetzt, aber eben keine Blasphemie. Ich persönlich finde die Übersetzung der Bibel in der sogenannten Volksbibel in Umgangssprache vollkommen indiskutabel: Sie verhunzt die »heilige« Schrift, ich würde sie niemandem empfehlen. Aber ich käme nicht auf die Idee, sie als Blasphemie zu bezeichnen.

Was Religionsgegner, Antisemiten oder andere über Bibel, Talmud und andere elementare Schriften auch immer schreiben mögen: Grenzen setzt unter anderem das Strafgesetzbuch, das Strafen für den Fall vorsieht, dass jemand »den öffentlichen Frieden« gefährdet, indem er die religiösen Bekenntnisse anderer beschimpft.

Antisemitische Hetzschriften lassen sich ohnehin durch die internationale Netzwerkstruktur des Internets kaum wirksam bekämpfen. Da wirkt es schon wie ein Gruß aus fernen Welten, wenn postuliert wird, die Worte des Propheten seien im Islam unangreifbar.

Debatte Zu welchen Verwerfungen solche Positionen führen können, steht uns durch den Fall Salman Rushdie und die Mohammed-Karikaturen einer bis dahin kaum über Dänemark hinaus bekannten Tageszeitung vor Augen. Aber wenn es nun wirkliche Verunglimpfungen vor oder in Gotteshäusern gäbe? Würde eine Person einen Gottesdienst durch blasphemische Äußerungen stören, könnte jede Gemeinde von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Geschieht dies in der Öffentlichkeit hierzulande, wird vor dem Hintergrund der Schoa die Debatte ihre Grenzen finden; liefe es unter dem Deckmantel einer »doch wohl erlaubten Kritik am jüdischen Staat«, wird man die Meinungsfreiheit gelten lassen müssen.

Dort, wo es eine enge Verflechtung zwischen Religion und Staat gibt, sind die Folgen »blasphemischen« Verhaltens unabsehbar: Die Verurteilung der Band »Pussy Riot« in Russland lässt ahnen, wohin eine solche Gesetzgebung führen kann. Wollten wir wirklich den Titel des Time-Magazins vom 6. April 1966 »Is God Dead?« als Blasphemie verfolgen und die Herausgeber und Autoren durch juristische Schritte kriminalisieren? Zu allen Zeiten hat es Menschen gegeben, die Gott und den Weg zu ihm nicht gefunden oder erkannt haben. Sie werden nicht Teil der Olam Haba, des ewigen Lebens, sein. Damit müssen sie zurechtkommen.

Alles andere ist in unserer demokratischen, zunehmend multikulturellen Gesellschaft durch Recht, Gesetz und – genauso wichtig – durch die tägliche Lebenspraxis gesichert. Und wenn es Länder gibt, in denen dieser Konsens nicht besteht, muss möglicherweise nachgebessert werden, weniger durch Gesetze gegen Blasphemie, als durch mehr Toleranz und Respekt vor dem Glauben, Lebensentwurf oder der philosophischen Grundorientierung der Anderen.

Der Autor ist Rabbiner der Synagoge Hüttenweg der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.

NRW

Minister sieht bei Danger Dan-Song Nähe zu Extremisten

Der Rapper Danger Dan darf einen neuen Song nicht in der Satiresendung »Die Anstalt« präsentieren. Nun meldet sich der NRW-Medienminister zu Wort, der auch im ZDF-Fernsehrat sitzt

 18.07.2026

Argentinien

Der jüdische Teil von Messi

Während im Internet Gerüchte über Herkunft und Sympathien der Spielerikone kursieren, erzählen die Söhne eines verstorbenen argentinischen Fußballfans eine andere, besonders schöne Geschichte

von Sophie Albers Ben Chamo  18.07.2026 Aktualisiert

Kommentar

Absage an Danger Dan und Igor Levit: Das ZDF hat absolut richtig gehandelt

Nicht alles, was nicht justiziabel ist, muss auch gesendet werden. Schon gar nicht unverhohlene Aufrufe zur linksextremen Gewalt und Verherrlichung der »Hammerbande«-Terroristen

von Philipp Peyman Engel  18.07.2026 Aktualisiert

Kommentar

Warum ich mit der SPD fertig bin

Eine späte Einsicht ist besser als gar keine, oder?

von Imanuel Marcus  18.07.2026

Rechtsterrorismus

NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen Susann E. in Dresden ist das Urteil gesprochen. Weil sie der NSU-Terroristin Beate Zschäpe mit ihrem Ausweis und ihrer Krankenkassenkarte aushalf, wurde sie verurteilt. In Haft muss sich nicht.

 17.07.2026

Frankfurt am Main

»Widerstand ist Völkerrecht«-Demo darf stattfinden

Laut Staatsanwaltschaft liegt trotz des Demo-Mottos »Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und mit Gewehren« keine Volksverhetzung vor

 17.07.2026

Mainz

»Mutlos«: »Anstalt« reagiert auf Ausladung von Danger Dan

Die Macher der Satiresendung kritisieren die Entscheidung des ZDF deutlich. Auch der Musiker selbst meldet sich nochmal zu Wort - es geht auch um das Thema Gewalt

 17.07.2026

Berlin

SPD-Arbeitskreis fordert Ende deutscher Blockade gegen EU-Kurs zu Israel

»Es ist nicht glaubwürdig, wenn deutsche Waffen dazu dienen, die humanitäre Katastrophe zu verlängern«, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner

 17.07.2026

Washington D.C.

Trump-Nachfolge: Juden wenden sich von Vance ab, setzen auf Rubio

Zu den Gründen für den Vertrauensverlust gehören Vorstöße Vances gegen israelische Regierungsvertreter. Rubio hingegen hat schon immer Unterstützung für Israel gezeigt

 17.07.2026