Blasphemie

Glauben ohne Zwang

Reaktion auf »Pussy Riot«: In Russland kann die Beleidigung religiöser Gefühle künftig mit Haftstrafen geahndet werden. Foto: dpa

Antiislamische Schmähvideos, Papst-Karikaturen und Kirchensatiren machen immer wieder Schlagzeilen. Für die einen sind sie freie künstlerische Meinungsäußerung, für anderen eklatante Provokation und Verletzung religiöser Gefühle. In der Folge wird immer wieder die Forderung erhoben, Blasphemie juristisch zu verfolgen und vorhandene Gesetze zu verschärfen.

Zunächst stellt sich die Frage: Was ist Blasphemie überhaupt, was bedeutet Gotteslästerung im Judentum? In den »Sprüchen der Väter« (5,11) wird Gotteslästerung als Chilul HaSchem – die Entweihung oder Entwürdigung des Gottesnamens – bezeichnet, also das Gegenteil von Kiddusch HaSchem, Heiligung des Gottesnamens.

Kollektiv Als Kind lernte ich, dass es eine unverzeihliche Entweihung des göttlichen Namens sei, wenn man als Jude einen Nichtjuden bewusst übervorteilt oder verletzt. Denn damit bringe man nicht nur sich oder, wegen der Kollektivhaftung, auch andere Juden in Verruf, sondern man verneine zudem Gottes Existenz in dieser Welt.

Heute würde ich es auch als Gotteslästerung bezeichnen, wenn Juden einen Dissens in einer Gremiensitzung zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung eskalieren lassen, die bundesweit ein vernichtendes Presseecho auslöst.

Aus meiner Sicht waren aber die größten Blasphemiker jene, die zum heiligen Dienst ordiniert waren und doch schwiegen, als Millionen von Männern, Frauen und Kindern ermordet wurden, nur weil sie Juden waren. Oder jene in kirchlichen Diensten, die in den vergangenen Jahren bewusst wegsahen, obwohl sie hätten wissen können, dass Kinder für sexuelle Handlungen missbraucht wurden. Das ist Blasphemie. Aber diese Art der Gotteslästerung steht bereits als krimineller Tatbestand im Strafgesetzbuch und ist wohl auch mit dem Vorschlag zur Einführung eines Blasphemieverbotes nicht gemeint.

Exegese Gelegentlich gerate ich mit einem islamischen Kollegen in ein Gespräch über Gott und die Welt. Die Grenzen des Diskurses mit Muslimen sind schnell erreicht, wenn es um die in der akademischen Debatte übliche Textkritik am Koran geht. Rabbinische Exegese im Talmud oder Midrasch der Fünf Bücher Moses ist oftmals dem eigentlichen Text diametral entgegengesetzt, aber eben keine Blasphemie. Ich persönlich finde die Übersetzung der Bibel in der sogenannten Volksbibel in Umgangssprache vollkommen indiskutabel: Sie verhunzt die »heilige« Schrift, ich würde sie niemandem empfehlen. Aber ich käme nicht auf die Idee, sie als Blasphemie zu bezeichnen.

Was Religionsgegner, Antisemiten oder andere über Bibel, Talmud und andere elementare Schriften auch immer schreiben mögen: Grenzen setzt unter anderem das Strafgesetzbuch, das Strafen für den Fall vorsieht, dass jemand »den öffentlichen Frieden« gefährdet, indem er die religiösen Bekenntnisse anderer beschimpft.

Antisemitische Hetzschriften lassen sich ohnehin durch die internationale Netzwerkstruktur des Internets kaum wirksam bekämpfen. Da wirkt es schon wie ein Gruß aus fernen Welten, wenn postuliert wird, die Worte des Propheten seien im Islam unangreifbar.

Debatte Zu welchen Verwerfungen solche Positionen führen können, steht uns durch den Fall Salman Rushdie und die Mohammed-Karikaturen einer bis dahin kaum über Dänemark hinaus bekannten Tageszeitung vor Augen. Aber wenn es nun wirkliche Verunglimpfungen vor oder in Gotteshäusern gäbe? Würde eine Person einen Gottesdienst durch blasphemische Äußerungen stören, könnte jede Gemeinde von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Geschieht dies in der Öffentlichkeit hierzulande, wird vor dem Hintergrund der Schoa die Debatte ihre Grenzen finden; liefe es unter dem Deckmantel einer »doch wohl erlaubten Kritik am jüdischen Staat«, wird man die Meinungsfreiheit gelten lassen müssen.

Dort, wo es eine enge Verflechtung zwischen Religion und Staat gibt, sind die Folgen »blasphemischen« Verhaltens unabsehbar: Die Verurteilung der Band »Pussy Riot« in Russland lässt ahnen, wohin eine solche Gesetzgebung führen kann. Wollten wir wirklich den Titel des Time-Magazins vom 6. April 1966 »Is God Dead?« als Blasphemie verfolgen und die Herausgeber und Autoren durch juristische Schritte kriminalisieren? Zu allen Zeiten hat es Menschen gegeben, die Gott und den Weg zu ihm nicht gefunden oder erkannt haben. Sie werden nicht Teil der Olam Haba, des ewigen Lebens, sein. Damit müssen sie zurechtkommen.

Alles andere ist in unserer demokratischen, zunehmend multikulturellen Gesellschaft durch Recht, Gesetz und – genauso wichtig – durch die tägliche Lebenspraxis gesichert. Und wenn es Länder gibt, in denen dieser Konsens nicht besteht, muss möglicherweise nachgebessert werden, weniger durch Gesetze gegen Blasphemie, als durch mehr Toleranz und Respekt vor dem Glauben, Lebensentwurf oder der philosophischen Grundorientierung der Anderen.

Der Autor ist Rabbiner der Synagoge Hüttenweg der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.

Babyn Jar

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