Justiz

Gesetzeslücke beseitigt

In dem neuen Paragrafen sind künftig Geld- oder sogar Freiheitsstrafen vorgesehen. Foto: Getty Images

Justiz

Gesetzeslücke beseitigt

Verhetzende Beleidigung ist künftig eine Straftat

von Patrick Gensing  21.05.2021 08:54 Uhr

Der neue Paragraf 192a im Strafgesetzbuch soll Personen und Gruppen schützen, die wegen ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden. Der neue Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung bezieht sich beispielsweise auf Nachrichten, die direkt an Betroffene geschickt werden.

Unter anderem erhielt der Zentralrat der Juden Hasszuschriften, die trotz ihres Inhalts offenbar nicht strafbar waren. Denn juristisch gesehen ist eine Volksverhetzung nur gegeben, wenn die Nachricht öffentlich verbreitet wird, zum Beispiel in Flugblättern, in sozialen Netzwerken oder in Redebeiträgen. Das trifft auf E-Mails oder Briefe nicht zu.

hassnachrichten Für eine strafbare Beleidigung wiederum ist ein direkter Bezug zu der betroffenen Person erforderlich, sie muss also konkret angesprochen und beleidigt werden. Auch dies trifft bei manchen Hassnachrichten nicht zu, wenn beispielsweise in solchen E-Mails allgemein der NS-Terror verharmlost oder sogar glorifiziert wird.

Die pauschale Herabwürdigung von bestimmten Gruppen oder Ethnien in persönlichen Nachrichten ist juristisch gesehen also weder eine Beleidigung, noch wird der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, da die entsprechende Aussage nicht öffentlich getätigt wurde.

Für solche Delikte sind dem neuen Paragrafen zufolge künftig Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen.

Genau diese Lücke im Strafgesetzbuch soll die sogenannte verhetzende Beleidigung schließen. Für solche Delikte sind dem neuen Paragrafen zufolge künftig Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen. »Wir sind in der Verantwortung, jeden und jede in unserer Gesellschaft vor Anfeindungen und Ausgrenzung zu schützen«, begründete Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Vorhaben. »Wir müssen der Menschenverachtung von vornherein den Nährboden entziehen und wo immer nötig konsequent einschreiten.«

menschenwürde Die Ministerin betonte, oft richteten sich »Hassnachrichten direkt an Betroffene – per Nachrichten, Mails und Briefen. Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden werden verhöhnt und verächtlich gemacht. Mangels Öffentlichkeit gilt dies nicht als Volksverhetzung. Genau hier greift die neue Strafvorschrift ein und sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird«.

Deswegen soll es – so heißt es im neuen Paragrafen – künftig strafbar sein, »eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen« zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen oder zu verleumden.

DISKUSSIONEN Über die Ausgestaltung des Textes hatte es allerdings noch Diskussionen gegeben. Nach den ursprünglichen Plänen von CDU/CSU sollte die neue Strafnorm ausschließlich Gruppen schützen, die während der NS-Diktatur verfolgt wurden – also insbesondere Juden, Homosexuelle sowie Sinti und Roma. Dies sorgte für Kritik, da somit beispielsweise Muslime nicht geschützt worden wären – obwohl auch deren Vertreter und Organisationen mit Hassnachrichten konfrontiert sind.

Mangels Öffentlichkeit galten Hassbriefe bislang nicht als Volksverhetzung – das wurde nun geändert.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, und der Zentralrat der Juden sprachen sich dafür aus, den geplanten neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung auch für andere Betroffene zu öffnen. »Die Vorschrift sollte nicht nur für jüdische Personen und Organisationen gelten«, sagte Felix Klein. Es seien auch andere Gruppen und Einzelpersonen von Hass und Hetze betroffen.

Der Zentralrat der Juden betonte, es sei »selbstredend, dass ein solcher Straftatbestand nicht eine bestimmte Gruppe, sondern alle Opfer schützen beziehungsweise ein konkretes Verhalten sanktionieren und bestenfalls verhindern soll«. Schließlich wurde der Entwurf überarbeitet und bezieht Muslime nun mit ein.

INHALTE Welche Inhalte in Nachrichten aber nun ganz konkret »geeignet« sind, die Menschenwürde anderer anzugreifen, kann vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert, sondern muss im Einzelfall entschieden werden. Um den neuen Straftatbestand aber möglichst zeitnah umsetzen zu können, soll das Vorhaben in den Gesetzentwurf zu sogenannten Feindeslisten aufgenommen werden, der im Bundestag kurz vor dem Beschluss steht. Ziel dieses Entwurfs ist es, die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit unter Strafe zu stellen.

Im Netz finden sich virtuelle Pranger mit Namen wie »Nürnberg 2.0«, zudem kursieren zahlreiche Listen mit Personen, denen allein durch die Nennung in einer solchen Liste subtil gedroht wird. Mit diesem Vorhaben will das Bundesjustizministerium weitere Maßnahmen umsetzen, mit denen Antisemitismus und Rassismus effektiver bekämpft werden sollen.
Insbesondere die jüngsten israelfeindlichen Demonstrationen und antisemitischen Hassausbrüche in Deutschland haben noch einmal die Dringlichkeit für ein entschlossenes Handeln gegen jede Form des Antisemitismus demonstriert.

Krieg

USA melden Zerstörung iranischer Schnellboote

Seit Anfang April gilt im Iran-Krieg eine Waffenruhe. Doch ein neuer US-Vorstoß hat die Lage an der Meerenge von Hormus verschärft. Nun melden die USA einen Angriff auf iranische Schiffe

 04.05.2026

Nahost

Bennett sieht Angriffe auf Emirate als Kriegserklärung Irans

Der israelische Oppositionspolitiker Bennett bewertet die Angriffe des Iran auf die Emirate als Wiederaufnahme des Kriegs. Die Anweisungen des Zivilschutzes in Israel bleiben vorerst unverändert

 04.05.2026

Abu Dhabi

Emirate: Großbrand nach iranischem Drohnenangriff

Seit Beginn der Waffenruhe vor knapp vier Wochen mussten die Emirate ihre Bevölkerung nicht mehr vor iranischen Angriffen warnen. Nun scheint die Lage sich wieder zuzuspitzen

 04.05.2026 Aktualisiert

Frankreich

Mit einer Prise Antisemitismus in den Elysée?

Mit 74 Jahren nimmt Linkspopulist Jean-Luc Mélenchon zum vierten Mal Anlauf auf das Präsidentenamt. Dabei operiert er gezielt mit antisemitischen und antiisraelischen Narrativen

von Michael Thaidigsmann  04.05.2026

Kiel

Minenjagdboot »Fulda« mit Ziel Mittelmeer gestartet

Das deutsche Minenjagdboot »Fulda« steht für einen möglichen Einsatz in der Straße von Hormus bereit. Nun ist die Besatzung von Kiel aus gestartet – näher an das mögliche Einsatzgebiet

 04.05.2026

Tampa

US-Militär dementiert iranischen Angriff auf Kriegsschiff

Aus dem Iran gibt es Berichte über Raketenangriffe auf ein US-Militärschiff. Die USA äußern sich prompt. Zu einer anderen Behauptung wird zunächst geschwiegen

 04.05.2026

Interview

Josef Schuster: »Juden und Muslime sind keine Erzfeinde«

Bald startet der Katholikentag in Würzburg. Mit dabei: der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. Welche Tipps er für Gäste hat - und wie er auf Juden, Christen und Muslime in aufgeheizten Zeiten blickt

von Leticia Witte  04.05.2026

Berlin

Merz: Jüdisches Leben so bedroht wie lange nicht mehr

Das Präsidium der CDU tagte am Montag in den Räumen der Jüdischen Gemeinde Chabad Berlin und verabschiedete einen Beschluss gegen Antisemitismus. Kanzler Merz machte zuvor deutlich, warum das wichtig ist

von Detlef David Kauschke  04.05.2026 Aktualisiert

Washington D.C.

USAID-Ermittlungen: Mehr UNRWA-Mitarbeiter waren am 7. Oktober beteiligt

Drei UNWRA-Lehrern sowie einem Sozialarbeiter der Organisation wird vorgeworfen, entweder an terroristischen Aktivitäten beteiligt gewesen zu sein oder Geiseln festgehalten zu haben

 04.05.2026