Justiz

Gesetzeslücke beseitigt

In dem neuen Paragrafen sind künftig Geld- oder sogar Freiheitsstrafen vorgesehen. Foto: Getty Images

Justiz

Gesetzeslücke beseitigt

Verhetzende Beleidigung ist künftig eine Straftat

von Patrick Gensing  21.05.2021 08:54 Uhr

Der neue Paragraf 192a im Strafgesetzbuch soll Personen und Gruppen schützen, die wegen ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden. Der neue Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung bezieht sich beispielsweise auf Nachrichten, die direkt an Betroffene geschickt werden.

Unter anderem erhielt der Zentralrat der Juden Hasszuschriften, die trotz ihres Inhalts offenbar nicht strafbar waren. Denn juristisch gesehen ist eine Volksverhetzung nur gegeben, wenn die Nachricht öffentlich verbreitet wird, zum Beispiel in Flugblättern, in sozialen Netzwerken oder in Redebeiträgen. Das trifft auf E-Mails oder Briefe nicht zu.

hassnachrichten Für eine strafbare Beleidigung wiederum ist ein direkter Bezug zu der betroffenen Person erforderlich, sie muss also konkret angesprochen und beleidigt werden. Auch dies trifft bei manchen Hassnachrichten nicht zu, wenn beispielsweise in solchen E-Mails allgemein der NS-Terror verharmlost oder sogar glorifiziert wird.

Die pauschale Herabwürdigung von bestimmten Gruppen oder Ethnien in persönlichen Nachrichten ist juristisch gesehen also weder eine Beleidigung, noch wird der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, da die entsprechende Aussage nicht öffentlich getätigt wurde.

Für solche Delikte sind dem neuen Paragrafen zufolge künftig Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen.

Genau diese Lücke im Strafgesetzbuch soll die sogenannte verhetzende Beleidigung schließen. Für solche Delikte sind dem neuen Paragrafen zufolge künftig Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen. »Wir sind in der Verantwortung, jeden und jede in unserer Gesellschaft vor Anfeindungen und Ausgrenzung zu schützen«, begründete Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Vorhaben. »Wir müssen der Menschenverachtung von vornherein den Nährboden entziehen und wo immer nötig konsequent einschreiten.«

menschenwürde Die Ministerin betonte, oft richteten sich »Hassnachrichten direkt an Betroffene – per Nachrichten, Mails und Briefen. Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden werden verhöhnt und verächtlich gemacht. Mangels Öffentlichkeit gilt dies nicht als Volksverhetzung. Genau hier greift die neue Strafvorschrift ein und sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird«.

Deswegen soll es – so heißt es im neuen Paragrafen – künftig strafbar sein, »eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen« zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen oder zu verleumden.

DISKUSSIONEN Über die Ausgestaltung des Textes hatte es allerdings noch Diskussionen gegeben. Nach den ursprünglichen Plänen von CDU/CSU sollte die neue Strafnorm ausschließlich Gruppen schützen, die während der NS-Diktatur verfolgt wurden – also insbesondere Juden, Homosexuelle sowie Sinti und Roma. Dies sorgte für Kritik, da somit beispielsweise Muslime nicht geschützt worden wären – obwohl auch deren Vertreter und Organisationen mit Hassnachrichten konfrontiert sind.

Mangels Öffentlichkeit galten Hassbriefe bislang nicht als Volksverhetzung – das wurde nun geändert.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, und der Zentralrat der Juden sprachen sich dafür aus, den geplanten neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung auch für andere Betroffene zu öffnen. »Die Vorschrift sollte nicht nur für jüdische Personen und Organisationen gelten«, sagte Felix Klein. Es seien auch andere Gruppen und Einzelpersonen von Hass und Hetze betroffen.

Der Zentralrat der Juden betonte, es sei »selbstredend, dass ein solcher Straftatbestand nicht eine bestimmte Gruppe, sondern alle Opfer schützen beziehungsweise ein konkretes Verhalten sanktionieren und bestenfalls verhindern soll«. Schließlich wurde der Entwurf überarbeitet und bezieht Muslime nun mit ein.

INHALTE Welche Inhalte in Nachrichten aber nun ganz konkret »geeignet« sind, die Menschenwürde anderer anzugreifen, kann vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert, sondern muss im Einzelfall entschieden werden. Um den neuen Straftatbestand aber möglichst zeitnah umsetzen zu können, soll das Vorhaben in den Gesetzentwurf zu sogenannten Feindeslisten aufgenommen werden, der im Bundestag kurz vor dem Beschluss steht. Ziel dieses Entwurfs ist es, die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit unter Strafe zu stellen.

Im Netz finden sich virtuelle Pranger mit Namen wie »Nürnberg 2.0«, zudem kursieren zahlreiche Listen mit Personen, denen allein durch die Nennung in einer solchen Liste subtil gedroht wird. Mit diesem Vorhaben will das Bundesjustizministerium weitere Maßnahmen umsetzen, mit denen Antisemitismus und Rassismus effektiver bekämpft werden sollen.
Insbesondere die jüngsten israelfeindlichen Demonstrationen und antisemitischen Hassausbrüche in Deutschland haben noch einmal die Dringlichkeit für ein entschlossenes Handeln gegen jede Form des Antisemitismus demonstriert.

Ukrainereise

Prien bei Gedenken in Babyn Jar: Erinnerung verpflichtet uns

Bundesfamilienministerin Prien ist in die Ukraine gereist. Am heutigen Dienstag sprach sie beim Gedenken an die ermordeten Juden in Babyn Jar. Sie betonte auch, Deutschland stehe weiter an der Seite der Ukraine

von Birgit Wilke  06.10.2026

Fokus

Aktionswochen gegen Antisemitismus gestartet - Zahlen zu Hochschulen

Die bundesweiten Aktionswochen gegen Antisemitismus nehmen dieses Jahr die Lage an den deutschen Universitäten in den Blick. Die Amadeu-Antonio-Stiftung nennt erhobene Vorfallszahlen - und stellt Forderungen

von Daniel Zander  06.10.2026

Sachsen-Anhalt

Bitterer Vorgeschmack

Die heutige Wahl des ersten AfD-Landtagspräsidenten zeigt, wie die rechtsextreme Partei im Dezember auch den Ministerpräsidenten stellen könnte

von Mascha Malburg  06.10.2026 Aktualisiert

Dialog

Zwischen Vatikan und Juden geht nach dem 7. Oktober kaum noch was

Seit Jahrhunderten ist das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und Juden turbulent. Nach einem Zwischenhoch unter Johannes Paul II. kühlte es wieder ab. Und seit dem Gazakrieg nähert es sich einem neuen Tiefpunkt

von Ludwig Ring-Eifel  06.10.2026

Berlin: das Rote Rathaus mit Fernsehturm im Hintergrund

Glosse

Ein Coach berät die Berliner Linke

Unser Autor ist Psychologe, Coach und Berater. Der Linkspartei und ihrer Regierenden Bürgermeisterin in spe, Elif Eralp, hilft er an dieser Stelle kostenlos

von Louis Lewitan  06.10.2026

Düsseldorf

Nach Angriff auf Juden: Polizei veröffentlicht Fahndungsfoto

Die Tatverdächtigen sollen einen Mann verprügelt haben, weil der ein T-Shirt mit »IDF«-Schriftzug getragen hatte

 06.10.2026

Sachsen-Anhalt

Tobias Rausch zum ersten AfD-Landtagspräsidenten gewählt

Er ist jetzt der protokollarisch ranghöchste Politiker in Sachsen-Anhalt. Nach ihrem Wahlsieg im September stellt die AfD mit Tobias Rausch den Landtagspräsidenten.

 06.10.2026

Essay

Der 7. Oktober und das Ungeheuer

Damals ist das Ungeheuer namens Judenhass neu ausgebrochen und wütet seitdem mit einem Furor, dem wir fassungslos gegenüberstehen. Sein Appetit ist ungebrochen, und es wird täglich gefüttert

von Esther Schapira  06.10.2026

Berlin

Mittel gegen Antisemitismus in Millionenhöhe bleiben liegen

Vor allem wegen der Nachwirkungen der »Fördergeldaffäre« konnten viele Gelder nicht mehr abgerufen werden. Projekte wurden aber auch strenger geprüft

 06.10.2026