Bestandsdatenauskunft

Gesetz gegen Hass im Netz final unterzeichnet

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss nun mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Foto: Getty Images

Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet kann in Kraft treten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz am Dienstag ausgefertigt und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt erteilt.

Gleiches gilt für das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes, wie das Bundespräsidialamt in Berlin mitteilte.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Bundestag und Bundesrat hatten dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum behördlichen Zugriff auf die Daten von Handynutzern erst am vergangenen Freitag zugestimmt. Diese Neuregelung hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, in dem ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren.

ZENTRALRAT Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. »Mit der Verabschiedung des Gesetzes kann nun endlich auch das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und in Kraft treten«, erklärte er am Freitag in Berlin.

Damit erhielten die Strafverfolgungsbehörden ein wirksameres Instrument, um gegen Straftaten im Netz vorzugehen. Zugleich sei damit auch der Weg frei für die weiteren Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Für die jüdische Gemeinschaft sei vor allem die Ergänzung von § 46 Strafgesetzbuch ein wichtiger Schritt, heißt es in dem Statement weiter. Antisemitische Tatmotive würden damit ausdrücklich als strafverschärfend gewertet.

»Für die Bekämpfung der wachsenden radikalen Kräfte in unserem Land ist heute ein wichtiger Schritt getan worden«, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Jetzt komme es auf die Umsetzung an.

»Der Staat muss endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen, auch im Netz.«

Josef Schuster

»Nach der personellen Aufstockung beim Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz brauchen wir in den Behörden und in der Justiz auch mehr Sensibilität für Antisemitismus. Es sollte daher gezielte Fortbildungen geben, damit antisemitische Straftaten auch als solche erkannt werden. Der Staat muss endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen«, betonte Schuster.

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss nun mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, zum Beispiel das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. dpa

Meinung

Ein Friedensplan, der keiner ist?

Die von den Amerikanern vorgelegten Punkte zur Beendigung des Ukraine-Kriegs sind kein fairer Vorschlag, sondern eine Belohnung für den russischen Aggressor

von Alexander Friedman  24.11.2025

Münster

Gericht macht Unterschiede bei propalästinensischen Parolen

Wann ist Kritik am Staat Israel von der Meinungsfreiheit gedeckt? Ein Gericht in NRW sieht das generelle Verbot, das Existenzrecht Israels zu bestreiten, als rechtswidrig an

 24.11.2025

Berlin

Friedrich Merz besucht Israel

Als Kanzler ist es sein erster Aufenthalt im jüdischen Staat. Die Beziehungen hatten zuletzt unter Druck gestanden

 24.11.2025

Portrait

Die Frau, die das Grauen dokumentieren will

Kurz nach dem 7. Oktober 2023 gründete die israelische Juristin Cochav Elkayam-Levy eine Organisation, die die Verbrechen der Hamas an Frauen und Familien dokumentiert. Unser Redakteur sprach mit ihr über ihre Arbeit und ihren Frust über die Vereinten Nationen

von Michael Thaidigsmann  24.11.2025

Potsdam

BSW-Fraktionsvize tritt nach Reaktion auf AfD-Zitat zurück

Die Landtagsfraktion in Brandenburg ist nach vier Parteiaustritten in einer Krise. Nun tritt auch noch Fraktionsvize Dorst von seinem Amt zurück. Die Hintergründe

 24.11.2025

Soziale Medien

Plattform X: Israelfeindliche und antisemitische Inhalte aus Pakistan und der Türkei

Ein neues Transparenz-Feature zeigt: Angeblich von westlichen »Israelkritikern« betriebene Konten werden in Wirklichkeit aus anderen Teilen der Welt bearbeitet

 24.11.2025

Washington D.C.

Trump kündigt Einstufung der Muslimbrüder als Terrororganisation an

Der Organisation würde mit diesem Schritt der Zugang zu finanzieller Unterstützung verwehrt. Die Muslimbruderschaft wird immer wieder mit radikalen Ablegern in Verbindung gebracht

 24.11.2025

Existenzrecht Israels

Objektive Strafbarkeitslücke

Nicht die Gerichte dafür schelten, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben nicht macht. Ein Kommentar

von Volker Beck  23.11.2025

Dortmund

Ermittlungen gegen Wachmann von NS-Gefangenenlager 

Die Polizei ermittelt gegen einen Ex-Wachmann des früheren NS-Kriegsgefangenenlagers in Hemer. Er soll an Tötungen beteiligt gewesen sein - und ist laut »Bild« inzwischen 100 Jahre alt

 22.11.2025