Das Oberlandesgericht Hamm entscheidet heute, ob ein Nachfahre jüdischer Opfer der NS-Diktatur noch Anspruch auf das Vermögen seiner Vorfahren erheben kann.
Ein jüdischer Metzgermeister hatte 1932 auf einem Konto eine großzügige Mitgift für seine Tochter angelegt. Das junge jüdische Paar emigrierte bald danach in die Schweiz - und versuchte in den folgenden Jahren vergeblich, an das Geld in Nazi-Deutschland heranzukommen.
Ein Nachfahre fordert nun von der Sparkasse Akteneinsicht zu dem Konto - und letztlich die Auszahlung des vermuteten Vermögens seiner Vorfahren. Die Sparkasse an Volme und Ruhr in Hagen hält die Forderung für unbegründet.
Die Richter machten dem Erben der Familie in der mündlichen Verhandlung allerdings wenig Hoffnungen. Alle Ansprüche seien inzwischen vermutlich längst verjährt, hatte der Senat in einer vorläufigen Einschätzung erklärt. dpa