Justiz

Institut für Staatspolitik in Schnellroda darf als rechtsextrem eingeordnet werden

Götz Kubitschek mit den AfD-Politikern Björn Höcke und Alexander Gauland (Archiv, 2016) Foto: picture alliance / Bernd von Jutrczenka/dpa

Das umstrittene Institut für Staatspolitik (IfS) in Schnellroda (Sachsen-Anhalt) und der dazugehörige Trägerverein für Staatspolitik e.V. dürfen im Verfassungsschutzbericht 2020 des Landes weiter unter der Rubrik »Rechtsextremismus« aufgeführt werden.

Laut einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom Februar ist die Nennung rechtlich nicht zu beanstanden. Institut und Verein verfolgten verfassungsfeindliche Bestrebungen, hieß es zur Begründung. Gegen die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht hatte der Trägerverein geklagt. (AZ: 1 B 220/2)

Das 2000 unter anderem von dem rechten Verleger und Publizisten Götz Kubitschek gegründete Institut gilt als Denkfabrik der Neuen Rechten. Nach Ansicht des Gerichts ergeben sich aus der Satzung Anhaltspunkte für Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Verfolgt werde der Erhalt des deutschen Volkes in seiner ethnokulturellen Identität. Die Entscheidung ist laut Verwaltungsgericht rechtskräftig.

Institut und Verein gehe es um die Bewahrung der unveränderlichen Identität des deutschen Volkes, sodass Fremde auch nicht durch Integration Teil dieses Volkes werden könnten. Das sei mit dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt nicht vereinbar, urteilte das Gericht. epd

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