Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat strafrechtliche Ermittlungen gegen die rechtsextreme Partei »Die Rechte« wegen des Verdachts der Volksverhetzung angeordnet. Anlass ist ein Wahlplakat mit der Aufschrift »Zionismus stoppen. Israel ist unser Unglück! Schluss damit!«, das die Partei im Europawahlkampf 2019 verwendet hat.
Dieses Plakat sei nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft geeignet, den Eindruck einer Bedrohung durch die in Deutschland lebende jüdische Bevölkerung zu erwecken, sagte ein Sprecher am Montag.
beschwerde Damit gab die Behörde einer Beschwerde der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hannover und anderer gegen eine anderslautende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover statt. Zusammen mit der Wendung »Israel ist unser Unglück« spiele der als Schimpfwort gebrauchte Begriff des »Zionismus« auf den Mythos einer »jüdischen Weltverschwörung« an, erklärte der Sprecher.
Mit dem Begriff »zionistisch« werde insbesondere in rechten Kreisen unterstellt, Juden würden Macht und Kontrolle über Medien, die Finanzwelt und Regierungen ausüben und die Geschicke ganzer Staaten leiten. Bereits in der Zeit des Nationalsozialismus sei dieser Begriff zur Argumentation für einen auf Vernichtung zielenden Antisemitismus missbraucht worden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft weiter.
Die Formulierung »Israel ist unser Unglück« erscheine dabei als bewusste Anleihe an die Hassparole »Juden sind unser Unglück«, der in der NS-Zeit in der antisemitischen Wochenzeitung »Der Stürmer« auf der Titelseite propagiert worden war.
europawahl Durch die antisemitische Agitation nach nationalsozialistischem Vorbild würden die Leser des Wahlplakats zum Hass gegen Juden angestachelt, argumentierte die Celler Generalstaatsanwaltschaft. Das Plakat richte sich nicht gegen den Staat Israel und dessen aktuelle Politik. Dies verdeutliche auch das Wahlprogramm der Partei »Die Rechte« zur Europawahl, in dem die Politik Israels keine Rolle gespielt hätten.
Die Plakate waren während des Europawahlkampfs überall in Deutschland zu sehen. Während mehrere Staatsanwaltschaften Anzeigen gegen »Die Rechte« abgewiesen und damit scharfen Protest jüdischer Verbände provoziert hatten, hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen per einstweiliger Anordnung das Verbot des Wahlplakats im Wahlkampf verfügt. epd