Anschläge auf Synagogen

Ermittlungen gegen Iran werden ausgeweitet

Einschusslöcher am Rabbinerhaus bei der Alten Synagoge in Essen. Auch in der neuen Synagoge wurden Einschusslöcher entdeckt. Foto: picture alliance/dpa/ANC-NEWS

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe ermittelt nach den Anschlägen auf jüdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres gegen »zahlreiche« Personen wegen mutmaßlicher Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Straftaten. Bereits Mitte Februar hatte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) die Durchsuchung von zwei Wohnungen von Verdächtigen angeordnet.

Eine von den Betroffenen eingereichte Beschwerde gegen die Anordnung sowie die Sicherstellung von Beweismitteln durch die Polizei hat der BGH nun verworfen. Der Beschluss erging bereits am 16. Mai, wurde aber erst jetzt bekannt. Das Medienportal »T-Online« berichtete zuerst darüber. In ihrem Beschluss nehmen die Richter auch eine umfassende Würdigung des Falls vor.

MULLAHS Demnach schlossen sich spätestens ab Juni 2022 mindestens vier Personen zusammen, um in Deutschland Anschläge auf Synagogen und andere jüdische Einrichtungen zu verüben. Der Drahtzieher der Aktionen, ein Deutsch-Iraner, stammt aus Nordrhein-Westfalen und hält sich seit September 2021 im Iran auf. Laut Gerichtsbeschluss soll er von dort einen weiteren Beschuldigten angestiftet haben, in der Nacht vom 17. auf den 18. November 2022 einen Anschlag auf das Rabbinerhaus der Alten Synagoge in Essen zu verüben.

Fast zeitgleich wurde in Bochum ein Molotow-Cocktail gegen einen Gebäudeteil einer Schule in Bochum geworfen, die unmittelbar an die dortige Synagoge angrenzt. Ein dritter, ebenfalls für den 17. November 2022 geplanter Brandanschlag auf die Dortmunder Synagoge wurde nicht ausgeführt.

Der für die Ausführung vorgesehene Attentäter wandte sich stattdessen an die Polizei und belastete auch andere Mitglieder der vom Generalbundesanwalt als »Operativteam« bezeichneten Gruppe. Einer von ihnen, der mutmaßliche Attentäter von Bochum, wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen. Anfang Mai erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den Deutsch-Iraner.

Innerhalb der Verschwörergruppe nahm der als Ramin Y. bezeichnete Mann im Iran die Rolle des Drahtziehers ein und koordinierte die Anschläge. Das sei offenbar »in Zusammenarbeit mit einer staatlichen Stelle im Iran, den Quds-Kräften der Revolutionsgarde« geschehen, so der Gerichtsbeschluss wörtlich.

KRIMINELLE VEREINIGUNG In rechtlicher Hinsicht, so der Bundesgerichtshof, sei der Sachverhalt als Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Abs. des Strafgesetzbuches (StGB) anzusehen. Zwar verfüge die Gruppe den momentanen Erkenntnissen zufolge über einen vergleichsweise geringen Organisationsgrad; ihre Mitglieder wirkten jedoch unter Anleitung von Y. zusammen, »um ein über die Begehung der Straftaten hinausgehendes, als antisemitisch zu bewertendes Ziel zu erreichen«, so die Richter.

Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts, der den Fall im Dezember 2022 an sich gezogen hatte, sei zu bejahen, so der BGH. Es gehe hier, so der Beschluss wörtlich, »um ein staatsgefährdendes Delikt von erheblichem Gewicht«, welches »die Schutzgüter des Gesamtstaats in einer derart spezifischen Weise angreift, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein die Bundesgerichtsbarkeit ausübendes Gericht geboten sind.«

Zur Begründung zogen die Richter nicht nur mögliche Auswirkungen der Anschläge auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung heran, sondern auch »die Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds der Bundesrepublik in solchen Staaten, die ihr durch gemeinsame Wertvorstellungen verbunden sind« sowie »die mögliche Signalwirkung auf potentielle Nachahmungstäter«. Die geplante Tat habe eine »besondere Bedeutung«. Nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen hätten die Anschläge insbesondere Synagogen gegolten.

Die Tatsache, dass die Anschläge mutmaßlich von einem fremden Staat, dem Iran, initiiert worden seien, berühre nicht nur die innere Sicherheit Deutschlands, sondern auch ihre Souveränität, stellte der BGH fest. Die den Beschuldigten zur Last gelegten Taten seien »geeignet, gegenüber in Deutschland lebenden Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft ein Klima der Angst und Einschüchterung zu verbreiten.« Da die Bundesrepublik dem Schutz jüdischen Lebens eine »herausragende Bedeutung« beimesse, müsse der Staat auch imstande sein, diesen Schutz »effektiv zu gewährleisten«.

VERFASSUNGSSCHUTZ In dem am Dienstag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgestellten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 wird der vorliegende Fall zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aber ausführlich vor »staatsterroristischen Aktivitäten« des Iran auch in Deutschland gewarnt. »Nachrichtendienste der Islamischen Republik Iran setzen auch staatsterroristische Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele ein.

Maßgebliche staatsterroristische Ziele sind die Einschüchterung und Neutralisierung Oppositioneller, aber auch die Bestrafung von ‚Verrätern‘ oder ‚Überläufern‘. Ausspähungsaktivitäten iranischer Nachrichtendienste dienen der Vorbereitung staatsterroristischer Aktivitäten, darunter Entführung oder sogar Tötung der Zielperson«, heißt es wörtlich in dem Papier.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Solche Aktivitäten staatlicher Stellen im Iran richteten sich nicht nur gegen Exiliraner und Oppositionelle, sondern beträfen auch Iran-Touristen. Besonders gefährdet seien Personen mit deutscher und iranischer Staatsangehörigkeit. Diese würden vom Regime im Iran grundsätzlich als Inländer behandelt. Gleichzeitig nutze der Iran jedoch die zweite Staatsbürgerschaft zur Ausübung politischen Drucks, so der Verfassungsschutzbericht.

»Es ist davon auszugehen, dass Iran auch weiterhin gezielt westliche Mono- und Doppelstaatler unter konstruierten Vorwänden festnimmt und als Druckmittel einsetzt. Dies dient der Durchsetzung seiner politischen Ziele, um beispielsweise den Austausch gegen im Ausland inhaftierte Personen zu erreichen.«

GEFÄHRDUNGSPOTENZIAL Darüber hinaus sei das islamistische Regime seit rund zehn Jahren sehr aktiv dabei, mit Cyberangriffen Informationen zu gewinnen. Die Angriffe richteten sich unter anderem gegen Israel und die USA. In Deutschland würde sich die iranische Cyberspionage vorwiegend gegen Institutionen im Bereich von Bildung und Forschung sowie gegen Oppositionelle richten, so die Verfassungsschützer.

Sie folgerten: »Die iranische Opposition, aber auch (pro-)israelische beziehungsweise (pro-)jüdische Ziele werden in Deutschland weiterhin Ziel  iranischer Nachrichtendienste sein. Das Gefährdungspotenzial ist in den letzten Jahren angestiegen.« Es sei deshalb davon auszugehen, dass iranische Nachrichtendienste die Interessen des Regimes in Teheran auch weiterhin »mit allen Mitteln« – auch durch Gewalttaten und sogar Tötungen – verfolgen würden.

LISTUNG Ob diese Erkenntnisse allerdings dazu führen werden, dass Deutschland die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) als terroristische Vereinigung einstuft, ist bislang unklar. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag, sagte dieser Zeitung dazu: »Die sich immer deutlicher abzeichnende aktive Rolle iranischer Stellen in Deutschland bei diversen antisemitischen Vorfällen bis hin zur Begehung von massiven Straftaten ist skandalös. Welche Beiträge hoheitlichen Akteure hier leisten, muss dringend, umgehend und vollständig aufgeklärt werden, auch um zu entscheiden, welcher Konsequenzen es exakt bedarf.«

Es müsse alles Menschenmögliche getan werden, um jüdische Einrichtungen vor kriminellen und terroristischen Aktivitäten und Gefährdungen zu schützen. »Die Politik ist in der Pflicht, mit einem schlüssigen Gesamtkonzept einen umfassenden und wirksamen Schutz von Jüdinnen und Juden sowie den Einrichtungen jüdischen Lebens sicherzustellen«, so von Notz.

Krieg

Iran lehnt Waffenstillstand ab mit Israel und den USA ab

Die Hintergründe

 06.04.2026

Krieg

»Oder ihr werdet in der Hölle landen, verrückte Bastarde!«

Der amerikanische Präsident droht Teheran mit wüsten Worten - und spricht ein vermeintlich letztes Ultimatum aus

 06.04.2026

Standpunkt

Die Militäroperation gegen das Mullah-Regime ist eine historische Chance

Ein Gastbeitrag von Roderich Kiesewetter, Bundestagsabgeordneter (CDU) und Mitglied des Auswärtigen Ausschusses

von Roderich Kiesewetter  06.04.2026 Aktualisiert

Extremismus

Die Linke und der Judenhass

Der »taz«-Journalist Nicholas Potter hat ein Buch über die Zusammenhänge zwischen Antisemitismus und Autoritarismus bei Teilen der Linken geschrieben. Ein Auszug

von Nicholas Potter  05.04.2026

Krieg

Trump gibt iranischer Führung Zeit bis Dienstagabend

Der US-Präsident hat der iranischen Führung mit heftigen Angriffen gedroht, sollte sie nicht einlenken

 05.04.2026

Botschafter Ron Prosor: Das Regime in Teheran steht mit dem Rücken zur Wand

Debatte

»Das wäre enorm wichtig, gerade für die vielen Kinder mit muslimischem Migrationshintergrund«

Israels Botschafter Ron Prosor spricht sich für Pflichtbesuche in KZ-Gedenkstätten aus

 05.04.2026

Krieg

Israel meldet Tötung eines weiteren Öl-Kommandeurs im Iran

Nach einem Angriff in Teheran spricht Israels Militär von einem »schweren Schlag gegen die wirtschaftlichen Grundlagen des iranischen Sicherheitsapparats«. Das steckt hinter dem Angriff

 05.04.2026

Krieg

Trump: Wir haben unseren Soldaten gerettet und in Sicherheit gebracht

Rettung wie in einem Hollywood-Film: US-Spezialeinheiten konnten den vermissten Offizier des abgeschossenen Kampfjets geborgen. Der US-Präsident schildert die riskante Mission mit dramatischen Worten

von Lars Nicolaysen  05.04.2026

Krieg

Bericht: USA greifen Suchort von vermisstem US-Soldaten an

Die Suche nach dem vermissten Besatzungsmitglied eines US-Kampfjets läuft auf Hochtouren. Jetzt werden aus dem Iran Luftangriffe in einer Gegend gemeldet, in dem sich der US-Soldat befinden soll

 05.04.2026