Ghettorenten

Geehrt und kaltgestellt

Nach den vielen Ehrungen, mit denen der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse zuletzt bedacht wurde, stand nur noch eine Frage im Raum. Die Journalistin Julia Smilga, die die Verleihung des ersten »Preises der Menschlichkeit« der Europäischen Janusz Korczak Akademie moderierte, stellte sie dem stattlichen, hochgewachsenen Mann: ob er denn noch als Richter arbeite.

»Ich befinde mich beruflich auf einem Abstellgleis«, lautete die ernüchternde Antwort des 51-Jährigen, »das wird die neue Bundesregierung vielleicht ändern, das hoffe ich.« Am Montag vergangener Woche waren viele, die das auch hoffen, in die Bayerische Landesvertretung in Berlin gekommen. Denn der »Preis der Menschlichkeit« scheint für den Sozialrichter aus Essen wie gemacht zu sein.

dokumente Im Jahr 2002 hatte der Bundestag das Ghettorentengesetz beschlossen. Was folgte, war ein jahrelanges Ringen von Schoa-Opfern um Recht und Anerkennung. Bald gingen bei der Rentenversicherung rund 88.000 Anträge ein, gestellt von Juden aus aller Welt, vor allem aus Israel und den USA. 93 Prozent davon wurden abgelehnt. Denn: Die Betroffenen konnten oftmals nicht nachweisen, wo sie wann wie lange gearbeitet hatten.

Viele von ihnen waren während der NS-Zeit noch Kinder oder Jugendliche. Sie sollten jedoch Dokumente vorweisen, Arbeitszeiten angeben und Namen von Vorgesetzten nennen, und das nach mehr als 60 Jahren. Außerdem hatten sie einen ausschließlich auf Deutsch verfassten Fragebogen zu beantworten.
Doch zahlreiche Betroffene widersprachen der Ablehnung ihrer Anträge. Einige 100 Fälle landeten damit auch auf dem Tisch des Juristen von Renesse am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen.

Er entschied, die Kläger persönlich anzuhören. Entweder lud er sie zu sich ins Gericht ein oder besuchte sie an ihrem Wohnort. »Im Sozialgericht haben wir die Aufgabe, den Menschen zuzuhören. Das ist die gängige Verfahrensweise«, sagt von Renesse. »Wir nennen das auch ›Anspruch auf rechtliches Gehör‹.«

neuland Dennoch beschritt er damit Neuland – bis dahin wurde stets aufgrund der Aktenlage entschieden. Seine Reisen führten ihn mehrfach nach Israel, er hörte sich die Geschichten der Schoa-Überlebenden an. Und er beauftragte Historiker, das Erzählte durch Fakten prüfen zu lassen, Gutachten zu schreiben. Auch das sei im Grunde nichts Ungewöhnliches gewesen, meint er.

»Ich habe das Amtsermittlungsprinzip nur angewandt.« In dem Gesetzestext heißt es, dass ein Gericht »die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen« hat. Die Wissenschaftler stießen etwa auf Lohnlisten – »in der NS-Zeit wurde ja alles dokumentiert«, sagt von Renesse.

2009 kam endlich Bewegung in die Sache. Das Bundessozialgericht in Kassel legte die Begriffe »Entgelt« und »freiwillige Arbeit« im Ghettorentengesetz breiter aus. Als »freiwillige Arbeit« wurde von nun an jede Beschäftigung eingestuft, bei der der Antragsteller zwischen Arbeit und Hungertod entscheiden musste; zum »Entgelt« zählten auch Brot oder Suppe. Tausende abgelehnte Anträge sollten daraufhin neu überprüft werden.

vermerk Doch die Rentenversicherung Rheinland bat die Richter, ein halbes Jahr lang keine anhängigen Ghettorentenverfahren zu verhandeln. Jan-Robert von Renesse arbeitete als Einziger an seinen etwa 100 Fällen – in denen es um 80-, 90-jährige Menschen ging – weiter. Dafür bekam er erst einen Vermerk in seiner Personalakte, später, 2010, wurde er von allen Ghettorenten abgezogen und versetzt. Sein Engagement war unerwünscht.

Von Renesse kämpfte weiter. 2012 wandte er sich mit einer Petition an den Bundestag, in der er unter anderem eine längere rückwirkende Zahlung der Ghettorenten einforderte. Zwei Jahre später wurde das Gesetz zugunsten der Betroffenen geändert. Ein Erfolg. Die Geschichte ist an dieser Stelle allerdings nicht vorbei. Das nordrhein-westfälische Justizministerium leitete ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein, unter anderem, weil er die »Verpflichtung zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im Dienst« verletzt habe. Kurz vor der Verkündung des Urteils zog NRW-Justizminister Thomas Kutschaty seine Klage zurück.

Das Thema Ghettorenten ist nach all den Jahren allerdings noch immer nicht vom Tisch. Während jüdische Antragsteller heute im Regelfall Anspruch auf eine Ghettorente haben, fallen andere Minderheiten noch immer durchs Raster. Sinti und Roma haben weiter Probleme. Deutschland sei das Land der Menschenwürde, sagt Jan-Robert von Renesse, »aber es ist ein Kampf. Das Recht ist ein Feld, in dem es immer einen Kampf ums Recht gibt.«

Erwiderung

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