Auschwitz-Prozess

Fünf Jahre Haft für früheren Wachmann

Reinhold Hanning im Detmolder Landgericht Foto: dpa

Der frühere SS-Wachmann Reinhold Hanning ist am Freitag in Detmold wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 94-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 100.000 Fällen gefordert.

Verfahren Der angeklagte frühere Wachmann hatte in dem Verfahren vor dem Detmolder Landgericht eingeräumt, von Massenmorden im Konzentrationslager Auschwitz gewusst zu haben. Eine Beteiligung an den Morden bestritt er jedoch. In dem Prozess war einer der letzten noch lebenden mutmaßlich Verantwortlichen für Verbrechen der Nationalsozialisten angeklagt.

Der frühere SS-Mann soll im Januar 1942 in das Konzentrationslager im damals deutsch besetzten Polen versetzt worden und dann unter anderem für die Bewachung des Lagers Auschwitz I zuständig gewesen sein. Als Angehöriger der Wachmannschaft soll er an der Ermordung von mehr als 100.000 Menschen in der Zeit von Januar 1943 bis Juni 1944 beteiligt gewesen sein. epd

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