Parole

»From the River to the Sea« - Israel lobt Berliner Gerichtsurteil

Das Gericht in Berlin. Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Schoening

Israels Außenminister hat eine Gerichtsentscheidung in Berlin, die umstrittene propalästinensische Parole »From the river to the sea, Palestine wil be free« als Terror-Kennzeichen einzustufen, gelobt. »Ich begrüße die Entscheidung des Berliner Landgerichts«, schrieb Gideon Saar auf der Plattform X. »Der neue Antisemitismus, der auf der Leugnung des Existenzrechts des jüdischen Staates beruht, muss entwurzelt werden!«.

Die umstrittene Parole hatte am Freitag in einem Berliner Prozess erstmals zu einem Schuldspruch wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen geführt. Die Parole stelle ein Kennzeichen der Hamas dar, argumentierte die Vorsitzende Richterin. Das Landgericht verhängte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 10 Euro (1.300 Euro) gegen die angeklagte 42-Jährige. Der Verteidiger kündigte Revision an.

Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.

Strafgerichte gehen bundesweit bislang unterschiedlich mit der Bewertung der Parole um. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang nicht. dpa

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