Straßburg

Ex-NPD-Abgeordneter scheitert vor Menschenrechtsgericht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten Udo Pastörs abgewiesen.

Pastörs habe als Abgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern absichtlich Unwahrheiten zur Verleumdung von Juden und Leugnung des Holocausts geäußert. Dies sei nicht von dem Recht auf Meinungsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt, erklärten die Richter am Donnerstag in Straßburg einstimmig. Sie bestätigten damit Entscheidungen von deutschen Gerichten.

BEFÜRCHTUNG Uneinig waren die Straßburger Richter jedoch in einem zweiten Beschwerdepunkt Pastörs‘. Der Politiker hatte sein Recht auf ein unparteiisches Gericht in Deutschland verletzt gesehen, da zwei der Richter, die in den Jahren 2012 und 2013 an unterschiedlichen Gerichten in seinem Fall entschieden, verheiratet waren.

Drei der sieben Richter des Menschenrechtsgerichtshof sahen Pastörs in dieser Beschwerde im Recht. Seine Befürchtung, dass die Unparteilichkeit dadurch in Gefahr sein könnte, sei nicht angemessen behoben worden, erklärten diese Richter.

Da sie sich bei der Abstimmung in der Minderheit befanden, hat das aber keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Richter in Straßburg ihre unterschiedlichen Ansichten nach einem Urteil öffentlich darlegen.

FREIHEITSSTRAFE Das Amtsgericht Schwerin hatte Pastörs 2012 wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Landgericht in Schwerin und das Oberlandesgericht in Rostock bestätigten das Urteil.

Nach Ansicht der Richter hatte Pastörs in einer Rede im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern den Holocaust geleugnet. Im Juni 2014 lehnte zudem das Bundesverfassungsgericht den EGMR-Unterlagen zufolge die Verfassungsbeschwerde Pastörs ohne Angabe von Gründen ab.  dpa

Hamburg

»Nakba«-Protestcamp am Ort der Judendeportation?

Auf dem ehemaligen Juden-Sammelplatz soll wieder ein antiisraelisches Camp errichtet werden. Die Jüdische Gemeinde und die Stadt Hamburg fordern die Verlegung an einen anderen Ort

von Michael Thaidigsmann  07.05.2026

Berlin

Wegner: Kannte Liste mit Antisemitismus-Projekten nicht

Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson war im Zusammenhang mit der umstrittenen Vergabe von Fördermitteln zurückgetreten. Der Regierende Bürgermeister wusste laut eigener Aussage über einen wichtigen Aspekt nicht Bescheid

 07.05.2026

München

»Hitlergruß«-Collage? AfD-Politiker Bystron freigesprochen

AfD-Mann Bystron teilt in sozialen Medien eine Fotomontage - unter anderem mit Angela Merkel mit ausgestrecktem Arm. Strafbar? Geschmacklos? Das Landgericht sieht die Sache anders als die Vorinstanz

 07.05.2026

Redaktion

Die Menschen hinter der Jüdischen Allgemeinen

Wer textet und redigiert, gestaltet, illustriert und organisiert heute die Jüdische Allgemeine? 19 Menschen, neun Ressorts – wir stellen uns vor

 07.05.2026

Bayern

»Antisemitismus ohne mich«: Parteiübergreifende Kampagne

Landtagspräsidentin Ilse Aigner, Ministerpräsident Markus Söder sowie die Landtagsabgeordneten von CSU, Grünen, Freien Wählern und SPD nehmen Teil

 07.05.2026

Sachsen-Anhalt

Umfrage zur Landtagswahl: Rechtsextreme AfD stärkste Kraft

Die selbsternannte »Alternative« baut ihren Vorsprung zur CDU vor der Landtagswahl aus. Das zeigt eine Umfrage von Infratest dimap. BSW, Grüne und FDP wären nicht im mehr Landtag

 07.05.2026

Berlin

Gericht stoppt geplante Abschiebung israelfeindlicher Aktivistin aus Irland

Im Oktober 2024 dringen 20 Aktivisten in das Präsidium der Hochschule ein, beschädigten Büros und verletzten mindestens einen Mitarbeiter. Die Irin soll dabei gewesen sein

 07.05.2026

Meinung

Die Angst, als Jude erkannt zu werden

Der Lagebericht des Zentralrats offenbart, wie unsicher sich Juden in Deutschland fühlen. Eine Gemeindevorsitzende beschreibt, was das für den Alltag der jüdischen Gemeinschaft bedeutet

von Jeanne Bakal  07.05.2026

USA

Gericht veröffentlicht mutmaßlichen Abschiedsbrief von Jeffrey Epstein

»Es ist ein Privileg, den Zeitpunkt des Abschieds selbst wählen zu können«, steht auf der Notiz. Aber stammt sie wirklich von ihm?

 07.05.2026