Staatsanwaltschaft Hannover

Ermittlungsverfahren gegen iranischen Richter nicht möglich

Justizbehörden in Hannover Foto: imago images / Olaf Döring

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihr Prüfverfahren
zur Aufnahme von Ermittlungen gegen den iranischen Richter Hossein
Ali Naeiri eingestellt, der sich angeblich in der niedersächsischen
Landeshauptstadt aufhält. Der Prüfung lag eine am 7. Juli beim
Generalbundesanwalt eingegangene Strafanzeige des ehemaligen
Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck zugrunde, wie die
Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Behörde selbst sei
erst seit dem 18. Juli damit befasst gewesen.

Schariarichter In der Anzeige wurde auf den angeblichen Aufenthalt des Scharia-Richters in Hannover zwecks medizinischer
Behandlung im International Neuroscience Institut (INI) hingewiesen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover habe daraufhin umfangreiche
Ermittlungen zu dem möglichen Aufenthalt in Hannover veranlasst. Im
Ergebnis hätten die Ermittlungen aber keine zureichenden
Anhaltspunkte ergeben, dass sich Hossein Ali Naeiri dort aufhalte oder aufgehalten habe.

Die Auswertung von Flugdaten, Vor-Ort-Recherchen sowie Nachfragen
beim Auswärtigen Amt und beim Landeskriminalamt Niedersachsen seien
alle ohne Erfolg geblieben. Die Behörde habe daher von der Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens abgesehen und das Prüfverfahren mit
Verfügung vom 16. August eingestellt. epd

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